Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
11.01.17, 15:01
Aktualisiert
11.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 630/2016
Az.: -50-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -50- Datum: 28.12.2016
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Termin
Bemerkungen
19.01.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
vorberatend
Rat
28.03.2017
beschließend
Betrifft:
Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in Gemeinschaftsunterkünften für
Flüchtlinge
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
150.000
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
050 313 010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
a. Die konzeptionellen Überlegungen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den beiden großen Gemeinschaftsunterkünften in Lechenich (Brabanter Weg 1) und Blessem (Radmacher Str. 50) werden zur Kenntnis genommen.
b. Der Einstellung von drei zusätzlichen Einrichtungsbetreuern bzw. -betreuerinnen zur Wiederherstellung eines kontinuierlichen Schichtbetriebes mit insgesamt zwei Personen in der
Spätschicht in den unter a. genannten Unterkünften wird zugestimmt.
c. Im Stellenplan 2017 werden im Produkt 050313020 zunächst befristet für 2 Jahre 3 Stellen
(Vollzeit) der Entgeltgruppe S 8b TVöD geschaffen.
d. Für die zunächst für 2 Jahre befristete Einstellung von 3 Einrichtungsbetreuer/innen der
Entgeltgruppe S 8b TVöD (Vollzeit) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Sicherheit in den großen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge (Brabanter Weg 1 in Lechenich
und Radmacher Straße 50 in Blessem) zu erstellen.
Erforderliche Mittel für das insoweit benötigte Personal wurden, wie in der Vorlage 398/2016, 1.
Ergänzung, beziffert, im Haushalt 2017 in Höhe von 150.000 € im Budget des Amtes für Soziales,
Wohnen, Integration und Senioren, bereitgestellt.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass Sicherheit und Ordnung generell und erfahrungsgemäß durch Präsenz von städtischem Personal in den Unterkünften gewährleistet werden kann.
Entsprechende Konzepte müssen sich an den Rahmenbedingungen orientieren und Betreuungskonzepte sollten immer an die jeweils aktuellen Anforderungen (Kapazitäten) angepasst werden.
In der folgenden Beschreibung beziehe ich mich zunächst auf den ersten großen Flüchtlingszuzug
in den 90-iger Jahren, da dies mit der heutigen Situation hinsichtlich der Kapazitäten und Zahlen
vergleichbar ist.
Seinerzeit wurden folgende konzeptionelle und strukturelle Maßnahmen getroffen:
Soziale Betreuung: Einsatz von vier Sozialarbeitern/-innen, die tagsüber die Betreuung vor Ort
gewährleistet haben und somit jeweils in den sog. Großanlagen präsent waren (unterstützt von
zwei Verwaltungsfachkräften).
Haustechnischer Dienst: Einsatz von bis zu maximal 12 Hausmeistern im 24-Stunden Schichtdienst (Früh-, Spät- und Nachtschicht).
In den jeweiligen Großanlagen in Lechenich (An der Patria) und in Blessem (Radmacher Straße)
waren jeweils vier Hausmeister eingeteilt, die im Schichtbetrieb gearbeitet haben (zwei davon in
der Frühschicht). In der Spät- und Nachtschicht war jeweils nur ein Mitarbeiter vor Ort, allerdings
konnte bei Bedarf immer ein zweiter Kollege kontaktiert werden.
Aufgabenbereich der Früh- und Spätschicht: Alle anfallenden Aufgaben hinsichtlich der Objektbetreuung.
Aufgabenbereich Nachtschicht: Die Nachtschicht diente ausschließlich der Beaufsichtigung und
der Gewährleistung der damaligen Hausordnung. Wie in der „Dienstanweisung für die Hausmeister
der städtischen Übergangsheime“ beschrieben, sollten unregelmäßige Kontrollgänge in den städtischen Übergangsheimen durchgeführt werden. Wurden anlässlich dieser Kontrollgänge widerrechtlich in der Unterkunft aufhältige Personen angetroffen, so hatte der Hausmeister unter Ausübung des Hausrechtes diese aufzufordern, die Unterkunft zu verlassen, nötigenfalls unter Zuhilfenahme der Polizei.
Ist – Situation 2016:
Derzeit stehen in den beiden Übergangsheimen drei Hausmeister für den Schichtdienst zur Verfügung. Damit kann lediglich jeweils eine Person in der Frühschicht und eine Person in der Spätschicht, die um 23.50 Uhr endet, eingesetzt werden.
Seit dem Sommer 2016 waren vermehrt Vorkommnisse verschiedener Art zu registrieren, die einen polizeilichen Einsatz vor Ort in den beiden großen Unterkünften (vornehmlich am Brabanter
Weg in Lechenich) notwendig machten, befördert unter anderem auch durch das mit der deutlichen Überbelegung der Unterkünfte einhergehende erhöhte Konfliktpotential. Hierzu verweise ich
auf meine Vorlage 540/2016, die in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
27.10.2016 beraten und zur Kenntnis genommen wurde.
-2-
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung wurde ab dem 27.09.2016 vorübergehend und
erstmalig in einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft für regulär zugewiesene Flüchtlinge, ein
Sicherheitsdienst beauftragt, zunächst mit einer täglich zweimaligen Bestreifung in den Abend- und
Nachtstunden. Die Beauftragung wurde ab dem 17.10.2016 auf eine täglich 8-stündige Nachtwache im Brabanter Weg erweitert, befristet bis zum 31.12.2016.
Hintergrund für die Befristung war, durch zusätzlich einzustellende Hausmeister und die kontinuierliche Besetzung der Spätschicht in den beiden großen Unterkünften, auch ohne den Einsatz von
Sicherheitsdiensten, Ruhe und Ordnung mit städtischem Personal gewährleisten und aufrechterhalten zu können. Insoweit wurden die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel mit der eingangs
bezeichneten Vorlage 398/2016, 1. Ergänzung, beantragt.
Die zurückliegenden Monate haben verdeutlicht, dass die Präsenz von städtischem Personal ab
dem späten Nachmittag und zumindest bis etwa Mitternacht zur Aufrechterhaltung von Sicherheit
und Ordnung dringend geboten ist. Für den Einsatz entsprechenden Personals sind die nachfolgend aufgezeigten Optionen denkbar:
1. Einsatz von städtischen Hausmeistern/-innen (haustechnischer Dienst)
Auf den bereits langjährigen Einsatz von Hausmeistern wurde eingangs hingewiesen. Mit
der in der Ratssitzung am 13.12.2016 beratenen Vorlage 398/2016, 1. Ergänzung, wurde
beabsichtigt, durch die zusätzliche Einstellung weiterer Hausmeisterstellen wieder eine
kontinuierliche Besetzung der Spätschicht sicherzustellen.
Der Aufgabenschwerpunkt des haustechnischen Dienstes liegt prioritär in der Objektbetreuung. Wesentlich sind klassische Hausmeistertätigkeiten wie etwa die Instandhaltung
und Kontrolle der Gemeinschaftsanlagen und technischen Einrichtungen, Reparaturarbeiten, die Herrichtung der Räume für den Bezug neu zugewiesener Flüchtlinge, Hilfen bei
Aus- und Umzügen etc.
Die in der „Dienstanweisung für die Hausmeister der städtischen Übergangsheime“ festgelegten Kontrollgänge in den Unterkünften bis kurz vor Mitternacht tragen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung wesentlich bei.
Die Kosten für die Einstellung von drei zusätzlichen Hausmeistern/-innen für den Bereich
der Übergangsheime beziffern sich mit ca. 150.000 € (siehe V 398/2016, 1. Ergänzung).
2. Einsatz von städtischen Sozialarbeiter/-innen
Eine zweite Option zur Besetzung der Spätschicht mit städtischem Personal ist die Einstellung von zusätzlichen Sozialarbeitern/-innen.
Im Wesentlichen wird Sozialarbeit mit den Flüchtlingen, wie in der Stellenbeschreibung
festgehalten und auch im Portfolio für die im Brabanter Weg beschäftigten Sozialarbeiter/innen der AWO vertraglich geregelt, in aller Regel tagsüber wahrgenommen. In den Abendund Nachtstunden stehen die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung (im Zweifel auch
Krisenbewältigung unter Zuhilfenahme der Polizei) im Vordergrund und nicht die dezidierte
Sozialarbeit mit den Bewohnern. Der Einsatz von Sozialarbeitern/-innen in diesem Bereich
ist fachlich unangemessen.
Die Kosten für den Einsatz von drei Sozialarbeitern/-innen würden ca. 160.000 € jährlich
betragen.
3. Einsatz von städtischen Einrichtungsbetreuern/-innen
Eine Präsenz kann bis Mitternacht in den beiden großen Unterkünften auch durch den Einsatz weiterer Einrichtungsbetreuer/-innen sichergestellt werden, soweit diese in den bestehenden Schichtbetrieb einbezogen werden.
-3-
Der Aufgabenbereich der Einrichtungsbetreuer/-innen deckt sich teilweise mit dem der Sozialarbeiter/-innen (ausgenommen spezielle sozialarbeiterische Betreuung, für die eine
Hochschulausbildung Voraussetzung ist). In Zusammenarbeit mit den vorhandenen Hausmeistern wären die Einrichtungsbetreuer/-innen auch für die Durchsetzung des Hausrechtes verantwortlich.
Die Kosten für den Einsatz von drei Einrichtungsbetreuern/-innen würden ca. 150.000 € betragen.
4. Einsatz eines Sicherheitsdienstes
Der Arbeitsauftrag des eingesetzten Sicherheitsdienstes ist beschränkt auf die Durchsetzung des Hausrechtes gegenüber Dritten auf Basis der Benutzungsordnung für die Übergangsheime in Erftstadt. Insoweit handelt es sich wesentlich um die Aufgabe, nicht in der
Unterkunft eingewiesenen Personen ein Hausverbot zu erteilen bzw. diese aus der Unterkunft zu verweisen.
Die Beauftragung des Sicherheitsdienstes mit einer täglichen Nachtwache ist befristet bis
zum 31.12.2016 und lediglich für die Gemeinschaftsunterkunft in Lechenich, Brabanter
Weg 1, erteilt. Nach der bevorstehenden Erweiterung des Objektes werden dort bis zu 200
Asylbegehrenden untergebracht werden können. Die erforderlichen finanziellen Mittel für
die Nachtwache in bisherigem Umfang beziffern sich auf knapp 140.000 € jährlich für die
Bewachung nur eines Objektes. Für die beiden großen Unterkünfte im Brabanter Weg und
in der Radmacher Straße belaufen sich die voraussichtlichen Kosten damit auf ca. 280.000
€ jährlich. Inwieweit eine kostengünstigere Variante nach Durchführung eines Vergabeverfahrens möglich ist, kann derzeit (noch) nicht beziffert werden.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der vorstehend beschriebenen Optionen wird der Einsatz
zusätzlicher Einrichtungsbetreuer/-innen (vorstehende Nr. 3) präferiert. Hierfür werden die nachfolgenden Aspekte als wesentlich angesehen:
Gegen den (erweiterten) Einsatz eines Sicherheitsdienstes spricht – neben den hohen Kosten –
insbesondere der auf die Gewährleistung von Sicherheit beschränkte Einsatz mit der prioritären
Aufgabe der Durchsetzung des Hausrechtes. Im Schichtbetrieb eingesetzte städtische Mitarbeiter
können neben den erforderlichen Kontrollgängen weitere, zum Beispiel administrative Arbeiten
erledigen und so zur Bewältigung des Aufgabenspektrums in den großen Unterkünften beitragen.
Zudem sieht die Verwaltung die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bewohner
eher durch die Präsenz städtischer Mitarbeiter gewährleistet als durch das von einem Sicherheitsdienst zwangsläufig vermittelte Gefühl ständiger Überwachung.
Der Einsatz von Mitarbeitern/-innen eines Sicherheitsdienstes sollte daher nur in besonderen Ausnahmesituationen, wie etwa besonders relevanter Sicherheitsbedenken, in Erwägung gezogen
werden.
Die Gründe für ein Absehen eines Einsatzes von Sozialarbeitern/-innen ergeben sich aus dem
oben unter Punkt 2 Gesagten.
Die Präsenz städtischer Hausmeister/-innen im Schichtbetrieb an den Standorten mit großen
Übergangsheimen für Flüchtlinge entspricht der bisherigen langjährigen (und durchaus erprobten)
Regelung. Dabei sind die zugewiesenen Aufgaben konkret beschrieben und in der Dienstanweisung festgehalten. Für eine kontinuierliche Besetzung im Zwei-Schichtbetrieb (Früh- und Spätschicht) werden für beide Objekte sechs Mitarbeiter benötigt (mit jeweils doppelt besetzter Spätschicht). Neben den aktuell vorhandenen drei Hausmeistern (wobei eine vakante Stelle derzeit
nachbesetzt wird und mit eingerechnet ist) werden für beide benannten Standorte somit drei weitere Einrichtungsbetreuer einzustellen sein. Kontrollgänge, insbesondere in der Spätschicht, könnten
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von den beiden jeweils diensthabenden Mitstreitenden (je ein Hausmeister und Einrichtungsbetreuer) abgestimmt und gemeinsam durchgeführt werden.
Der Einsatz von Einrichtungsbetreuern/-innen auch im Zwei-Schichtbetrieb, wie oben unter Punkt 3
beschrieben, wird als eine Lösung angesehen, die geeignet ist, den interkulturellen Aspekt der
Arbeit des Fachdienstes Migration & Integration mit den Flüchtlingen nicht unwesentlich zu stärken. Die bislang schon im FDM&I beschäftigen Einrichtungsbetreuer/-innen finden durch ihre Sozialkompetenz sowie ihre vielfältigen Sprachkenntnisse (englisch, französisch, diverse BalkanDialekte, türkisch, diverse arabische Dialekte, Farsi etc.) Zugang und vor allem Akzeptanz bei den
Bewohnern in allen Flüchtlingsunterkünften. Das hierdurch entstehende Vertrauen trägt auch zur
Sicherheit und Ordnung in den Unterkünften bei. Soweit es gelänge, insoweit qualifizierte Mitarbeiter/-innen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zu gewinnen, könnte der Schichtbetrieb in
den beiden großen Unterkünften mit drei Einrichtungsbetreuern/-innen sowie drei Hausmeistern/innen durchgeführt werden. Fachlich qualifiziertes Personal hierfür könnte sich auch aus dem Bestand von Teilnehmern an den aktuell durchgeführten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen bzw.
insbesondere aus den im Rahmen des Sonderprogramms des Bundesfreiwilligendienstes mit
Flüchtlingsbezug beschäftigten Bundesfreiwilligen rekrutieren. Hinsichtlich der Erstellung von Einsatzplänen bedarf es einer sorgfältigen Abstimmung zwischen dem für die Hausmeister dienstaufsichtführenden Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und dem daneben für die Einrichtungsbetreuer
dienstaufsichtführenden Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren.
Varianten im Schichtbetrieb und Umfang des personellen Einsatzes:
In den vorstehend beschriebenen Szenarien wurde jeweils von einem Zwei-Schichtsystem (Frühund Spätschicht) ausgegangen und der hierfür benötigte Personalbedarf aufgezeigt.
Frühschicht: Mo – Fr
Sa – So
Spätschicht: Mo – So
06:00 – 14:00 Uhr
06:00 – 10:30 Uhr
15:30 – 23:50 Uhr
Daneben ist auch, entsprechend der früheren Regelung, ein 24-Stunden-Schichtdienst denkbar.
Hierdurch könnte dem Sicherheitsaspekt in den Unterkünften noch umfänglicher Rechnung getragen werden. Um eine Nachtschicht mit jeweils zwei Personen besetzen zu können, müssen neben
der jetzt vorgeschlagenen Regelung noch weitere vier Personen eingestellt werden.
Fazit:
Die Beauftragung des Sicherheitsdienstes im Brabanter Weg endet zum 31.12.2016. Daneben
sind aktuell nur zwei Hausmeister (vorbehaltlich der weiteren Ausschreibung zur Nachbesetzung
der Vakanz, wie oben beschrieben) für den Schichtbetrieb eingesetzt.
Eine möglichst umgehende Ausschreibung der zusätzlich benötigten Stellen (und damit baldmögliche Einstellung neuer Mitarbeiter/-innen) ist daher dringend geboten. Zur kontinuierlichen Besetzung der Spätschicht in den Übergangsheimen sollen daher drei zusätzliche Einrichtungsbetreuer
bzw. -betreuerinnen eingestellt werden. Sofern es die Sicherheitslage erfordert, soll für die Nachtschicht ein Sicherheitsdienst bedarfsweise eingesetzt werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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