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Bürgerantrag (Anregung des Stadtelternrates zur Problematik der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinsrichtungen und der Genehmigung des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Bürgerantrag (Anregung des Stadtelternrates zur Problematik der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinsrichtungen und der Genehmigung des Jugendhilfeausschusses) Bürgerantrag (Anregung des Stadtelternrates zur Problematik der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinsrichtungen und der Genehmigung des Jugendhilfeausschusses)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 627/2016 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 23.12.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 15.02.2017 Bemerkungen beschließend Anregung des Stadtelternrates zur Problematik der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinsrichtungen und der Genehmigung des Jugendhilfeausschusses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: An der Entscheidung über die Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Einrichtungen wirken drei Gremien mit, die Elternräte in den Kitas vor Ort, der Personalrat sowie der Jugendhilfeausschuss. Bedingt durch die Lage der Sommerferien kann die Zeit zwischen der Abstimmung mit den dann neugewählten Elternratsgremien und dem Einbringen der Vorlage für den JHA sehr knapp sein. Um Eltern Planungssicherheit für den gemeinsamen Familienurlaub geben zu können, werden regelmäßig zu Beginn des neuen Kita-Jahres alle Erftstädter Kindertageseinrichtungen aufgefordert, die Öffnungs- und Betreuungszeiten für das Folgejahr mit ihren Elternräten abzustimmen und diese sodann an die Verwaltung des Jugendamtes, von den Elternräten mitgezeichnet, termingerecht einzureichen. In 2016 wurden hierzu alle Einrichtungen mit Schreiben vom 12.09. aufgefordert. Nach Eingang aller Rückmeldungen wurde in den vergangenen Jahren entweder für die letzte Sitzung des Jahres oder die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Folgejahr eine entsprechende Vorlage zur Beratung vorgelegt. In 2016 gestaltete es sich leider so, dass trotz mehrfacher Nachfrage erstmalig Rückmeldungen von freien Trägern sehr zögerlich bzw. nicht termingerecht zur Erstellung der Vorlage im November 2016 eingingen. Die Zustimmung des Personalrates war rechtzeitig eingeholt und lag vor. Die geplante und dann abgesagte Sondersitzung des JHA am 28.11.16, war thematisch nur für den Kita Ausbau und unter dem Vorbehalt von zu treffenden Entscheidungen im Betriebsausschuss Immobilien terminiert. Die Schließzeiten Weihnachten 2016 und Neujahr 2017 hatte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2015 bereits beschlossen. Um zukünftig frühestmöglich den Eltern, deren Kinder die städtischen Kindertageseinrichtungen besuchen, die Öffnungs- und Schließzeiten bekanntgeben zu können, schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, ggf. für die städtischen Kinderbildungseinrichtungen die Zustimmung separat im Herbst einzuholen. Diese Vorgehensweise kann so getroffen werden, da die Öffnungs- und Schließzeiten der freien Träger lediglich einer Kenntnisnahme bedürfen. In Vertretung (Lüngen) -2-