Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 192/2006
13.02.2006
Az.: Di/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.03.2006
Projekt „Gewalt gegen Kinder: Früh erkennen - früh helfen“
Sachbearbeiter/in: Herr Dick
Tel.: 642
Abt.: 51
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Projekt: „Gewalt gegen Kinder:
Früh erkennen – früh helfen“.
€
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Seite - 2 -
Begründung:
Problemstellung:
In den letzten Monaten berichten Medien über die deutlich zunehmende Gewalt an Kleinstkindern. Auch im Kreis Euskirchen ist festzustellen, dass im Rahmen von Kriseninterventionen und Inobhutnahmen Kleinstkinder betroffen sind.
1. Im Kreis Euskirchen wurden im Jahr 2005 insgesamt 149 Kriseninterventionen durchgeführt.
In 21 Fällen waren Kleinstkinder betroffen,wovon 7 Kinder in Obhut genommen werden
mussten.Diese Entwicklung stellt eine besondere Herausforderung an den Schutzauftrag
des Jugendamtes gem. § 8 a KJHG dar.
Vielfache Ursachen für Krisen sind:
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Psychische Erkrankungen von Eltern oder Elternteilen
Suchtbelastete Familiensituationen
Finanzielle Probleme (Hartz IV)
Unzureichende Erziehungskompetenz
Lösungsvorschlag:
Wie bereits dargestellt, nimmt die Zahl der betroffenen Kleinstkinder zu. Daher ist es er-
forderlich, für diesen Personenkreis (0 - 3 Jahre) ein Frühwarnsystem zu entwickeln.
In einem ersten Schritt wurden alle Hebammen aus dem Kreisgebiet zu einem Informationsgespräch eingeladen. Ziel dieser Veranstaltung war, die Problemfelder zu analysieren und Hilfsangebote zu entwickeln. Des weiteren wurden die Krankenhäuser mit
eingebunden.
Ein Frühwarnsystem ist nur dann erfolgreich, wenn es von den betroffenen Eltern als Hilfe
empfunden wird. Dies setzt voraus, dass die Hebammen in der Gesprächsführung (helfendes
Gespräch) fortgebildet werden und über mögliche Hilfsangebote informiert sind. Weiterhin ist
die Kenntnis über die Indikatoren einer möglichen Kindeswohlgefährdung unerlässlich. Dies
trifft auch für die Fachkräfte der Sozialstationen zu.
2. Ziele des Frühwarnsystems:
•
Früherkennung von psychosozialen Hochrisikofaktoren während der Schwangerschaft,
in der Geburtshilfe und im Säuglings- und Kleinkindalter.
•
Frühe Vernetzung von Frauen- und Kinderärzten, Geburtshilfe und Kinderkliniken, Hebammen, Gesundheits- und Jugendhilfe, einschl. Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpädiatrische Zentren.
Hilfsangebote
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Einsatz der Sozialstationen (pflegerischer Bereich)
Tagespflege (auch in Familien)
Flexible Erziehungshilfen
Weitere Kooperationspartner:
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Sozialstationen
Familienbildungsstätten
Koordinationsstelle von Tagespflegeeltern
Kinder- und jugendärztlicher Dienst der Abt. Gesundheit
Erziehungsberatungsstelle
Frühförderstellen
Familienzentren
Finanzierung:
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Beteiligung der Krankenkassen bei Einsatz der Sozialstationen
(wird derzeit geprüft)
•
Auslagenersatz bei Tagespflegestellen durch die Abt. Jugend und
Familie (vordringlicher Bedarf nach dem TAG)
•
Flexible Erziehungshilfen werden im Rahmen von Fachleistungsstunden abgerechnet
•
Qualifizierung vonHebammen, Fachkräften der Sozialstationen und Tagespflegeeltern
werden über Sponsoring finanziert
Controlling:
Im Rahmen des Berichtswesens werden vierteljährlich Fallzahlen und Kostenentwicklung dargestellt und überprüft. Diese Ergebnisse sind mit den Kennzahlen der Inobhutnahmen abzugleichen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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