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Beschlussvorlage GB (Projekt "Gewalt gegen Kinder: Früh erkennen - früh helfen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 192/2006 13.02.2006 Az.: Di/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.03.2006 Projekt „Gewalt gegen Kinder: Früh erkennen - früh helfen“ Sachbearbeiter/in: Herr Dick Tel.: 642 Abt.: 51 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Projekt: „Gewalt gegen Kinder: Früh erkennen – früh helfen“. € € Seite - 2 - Begründung: Problemstellung: In den letzten Monaten berichten Medien über die deutlich zunehmende Gewalt an Kleinstkindern. Auch im Kreis Euskirchen ist festzustellen, dass im Rahmen von Kriseninterventionen und Inobhutnahmen Kleinstkinder betroffen sind. 1. Im Kreis Euskirchen wurden im Jahr 2005 insgesamt 149 Kriseninterventionen durchgeführt. In 21 Fällen waren Kleinstkinder betroffen,wovon 7 Kinder in Obhut genommen werden mussten.Diese Entwicklung stellt eine besondere Herausforderung an den Schutzauftrag des Jugendamtes gem. § 8 a KJHG dar. Vielfache Ursachen für Krisen sind: • • • • Psychische Erkrankungen von Eltern oder Elternteilen Suchtbelastete Familiensituationen Finanzielle Probleme (Hartz IV) Unzureichende Erziehungskompetenz Lösungsvorschlag: Wie bereits dargestellt, nimmt die Zahl der betroffenen Kleinstkinder zu. Daher ist es er- forderlich, für diesen Personenkreis (0 - 3 Jahre) ein Frühwarnsystem zu entwickeln. In einem ersten Schritt wurden alle Hebammen aus dem Kreisgebiet zu einem Informationsgespräch eingeladen. Ziel dieser Veranstaltung war, die Problemfelder zu analysieren und Hilfsangebote zu entwickeln. Des weiteren wurden die Krankenhäuser mit eingebunden. Ein Frühwarnsystem ist nur dann erfolgreich, wenn es von den betroffenen Eltern als Hilfe empfunden wird. Dies setzt voraus, dass die Hebammen in der Gesprächsführung (helfendes Gespräch) fortgebildet werden und über mögliche Hilfsangebote informiert sind. Weiterhin ist die Kenntnis über die Indikatoren einer möglichen Kindeswohlgefährdung unerlässlich. Dies trifft auch für die Fachkräfte der Sozialstationen zu. 2. Ziele des Frühwarnsystems: • Früherkennung von psychosozialen Hochrisikofaktoren während der Schwangerschaft, in der Geburtshilfe und im Säuglings- und Kleinkindalter. • Frühe Vernetzung von Frauen- und Kinderärzten, Geburtshilfe und Kinderkliniken, Hebammen, Gesundheits- und Jugendhilfe, einschl. Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpädiatrische Zentren. Hilfsangebote • • • Einsatz der Sozialstationen (pflegerischer Bereich) Tagespflege (auch in Familien) Flexible Erziehungshilfen Weitere Kooperationspartner: Seite - 3 - • • • • • • • Sozialstationen Familienbildungsstätten Koordinationsstelle von Tagespflegeeltern Kinder- und jugendärztlicher Dienst der Abt. Gesundheit Erziehungsberatungsstelle Frühförderstellen Familienzentren Finanzierung: • Beteiligung der Krankenkassen bei Einsatz der Sozialstationen (wird derzeit geprüft) • Auslagenersatz bei Tagespflegestellen durch die Abt. Jugend und Familie (vordringlicher Bedarf nach dem TAG) • Flexible Erziehungshilfen werden im Rahmen von Fachleistungsstunden abgerechnet • Qualifizierung vonHebammen, Fachkräften der Sozialstationen und Tagespflegeeltern werden über Sponsoring finanziert Controlling: Im Rahmen des Berichtswesens werden vierteljährlich Fallzahlen und Kostenentwicklung dargestellt und überprüft. Diese Ergebnisse sind mit den Kennzahlen der Inobhutnahmen abzugleichen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)