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Antrag FDP (Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub auf der zentralen Mülldeponie in Mechernich hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag FDP (Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub auf der zentralen Mülldeponie in Mechernich
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Antrag FDP (Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub auf der zentralen Mülldeponie in Mechernich
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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Kreistagsfraktion Euskirchen Hans Reiff Fraktionsvorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Postfach 1145 53861 Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Datum: A 55/2006 23.01.2006 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.02.2006 Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub auf der zentralen Mülldeponie in Mechernich hier: Antrag der FDP-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, der Kreis möge beschließen: Die Gebühren für die Annahme von Bodenaushub auf der zentralen Mülldeponie Mechernich wird ab dem 1. Mai 2006 auf 1,20 € festgesetzt. Begründung: Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung im Dezember 2005 einen politischen Preis von 2,60 € beschlossen. Grundlage war die Gebührenkalkulation von 1998, wonach 7,50 DM = 3,83 € an tatsächlichen Kosten anfallen. Bei der Erstellung der Kostenrechnung ist es unseres Erachtens bei der Umrechnung von Kubikmetern in Tonnen zu einem Berechnungsfehler gekommen. Zur Erläuterung dürfen wir den Auszug der Gebührenkalkulation von 1998 wiederholen: Gesamtkosten Aufkommen für Anteilsrechnung ergibt Unter Zugrundlegung eines spezifischen Gewichts für Boden von 1,8 t/ m3 entspricht dies einer Gebühr von gerundet 5.162.872,-- DM 1.241.075 m3 4,16 DM/m3 7,48 DM/t 7,50 DM/t Seite - 2 Richtig wäre aber gewesen, dass Abfallaufkommen für die Anteilrechnung von 1.241.075 m3 mit 1,8 (spezifisches Gewicht Boden von 1,8 t pro m3) zu multiplizieren, was im Ergebnis 2.233.935 t bedeuten. Die Kosten von 5.162.872,-- DM sind demnach durch die Tonnage von 2.233.935 t zu dividieren. Der Preis beträgt somit 2,31 DM bzw. 1,18 €. Die Gebührensatzung ist daher den o.a. Gegebenheiten anzupassen. Mit freundlichem Gruß gez. Hans Reiff F. d. R.: gez. Annegret Milbert (Fraktionssekretärin)