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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Montessori-Kinderhaus)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Montessori-Kinderhaus)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 50/2017 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 24.01.2017 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 15.02.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 21.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Montessori-Kinderhaus Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 10.140 Folgekosten in €: 14.800 Kostenträger: Sachkonto: 060365010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die unbefristete Besetzung der Stelle einer Küchenkraft im Montessori Kinderhaus wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat ihr Arbeitsverhältnis zum 30.04.2017 gekündigt. Derzeit erhalten in der städtischen Kita Dirmerzheim 72 Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung ein warmes Mittagessen. Zur Sicherstellung der täglichen Essensausgabe und zur Einhaltung der damit verbundenen Hygienebestimmungen ist die Nachbesetzung der Stelle der Küchenhilfe unabweisbar. Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit mit 15 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 3 TVöD. (Erner)