Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 50/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 24.01.2017
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
15.02.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Montessori-Kinderhaus
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
10.140
Folgekosten in €:
14.800
Kostenträger:
Sachkonto:
060365010
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die unbefristete Besetzung der Stelle einer Küchenkraft im Montessori Kinderhaus wird die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat ihr Arbeitsverhältnis zum 30.04.2017 gekündigt. Derzeit
erhalten in der städtischen Kita Dirmerzheim 72 Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung ein warmes Mittagessen. Zur Sicherstellung der täglichen Essensausgabe und zur Einhaltung
der damit verbundenen Hygienebestimmungen ist die Nachbesetzung der Stelle der Küchenhilfe
unabweisbar.
Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit mit 15 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach
Entgeltgruppe 3 TVöD.
(Erner)