Daten
Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Amt 23 Mh Immobilienmanagement kaufm. Abteilung
17.09.2015
Infoveranstaltung Bäume an der Rur am 16.09.2015
Hier: Planung des WVER zur Wasserrahmenrichtlinie
Teilnehmer:
Frau Landvogt (WVER)
Herr Hoffmann (WVER)
Herr Rath (Büro Landschaft Aachen)
Herr Weyland (Landesbetrieb Wald und Holz)
Herr Knoth (Landesbetrieb Wald und Holz)
Frau Schumacher (Stadt Jülich)
Herr Danz (Stadt Jülich)
Herr Schulz (Stadt Jülich)
Herr Mülheims (Stadt Jülich)
Von den eingeladenen Umweltverbänden waren anwesend:
BUND
– Herr Leifeld
– Dr. Schwarthoff
Landschaftswart
Nabu
Biologische Station
Umweltbeirat
– Herr Mohl
– Frau Eberius
– Herr Mause
– verschiedene Mitglieder
Anwesend waren ca. 80 – 100 interessierte Bürger, Vertreter aus Rat und den Fraktionen
Beginn 18:00 Uhr, Ende 20:30 Uhr
Nachfolgend sind die wesentlichen Antworten der Veranstaltung zusammengefasst:
Das im Planbereich befindliche Wehr wird auch nach der Maßnahme vorhanden sein, da
oberhalb des Wehrs die Entnahmestelle für die Bewässerung des Brückenkopfparks liegt.
Die Entwicklung der Rur in Teilbereichen (hier im Bereich des Wehrs) ist bereits gut
(vorhandenes Totholz) vorangekommen.
Zum Thema Artenschutz (z.B. Fledermäuse) wurde ausgeführt, dass ein Artenschutzkonzept
bisher noch nicht von den beteiligten Behörden gefordert wurde – mit Umsetzung der
Maßnahme kann jedoch eine Begutachtung erfolgen.
Der „Zuckerbach“ wird durch die Planung/Maßnahme nicht betroffen.
-2-
Die Höhe der Pappeln wurde bei einigen Bäumen mit 37 m gemessen – hieraus resultiert der
berücksichtigte Sicherheitsabstand von 40 m. Das Alter der Pappeln liegt bei 67 Jahren.
Insbesondere in belaubtem Zustand besteht die Gefahr von Astbrüchen bei starken Süd/West
Winden (Hauptwindrichtung). Eine größere Gefährdung der Kastanien durch fehlende
Unterwachsung der Pappeln liegt nicht vor. Allenfalls fehlt diese Unterwachsung in wenigen
Teilbereichen.
Im Rahmen der Maßnahmen sollen auch ca. 15 -20 Pappeln in einer Höhe von 10 – 15 m
gekappt werden. Ein Teil dieser Pappeln wird in Bodenhöhe geringelt, damit hier tatsächlich
Totholz entsteht, die anderen bleiben „unbehandelt“ und können wieder austreiben. Der
Abstand dieser Stämme zu den Verkehrsflächen bzw. deren Höhe wird so gewählt, dass eine
Verkehrsgefährdung nicht entstehen kann. Ca. jeweils 15 Pappelstämme verbleiben als
Totholz in der Fläche oder werden in den Flusslauf eingebracht, um die
Strömungsverhältnisse zu verändern. 80 Pappeln – überwiegend im südlichen Bereich –
bleiben erhalten.
Konkrete Erkenntnisse über die Auswirkungen durch den fehlenden Windschutz der
entfernten Pappeln auf die Kastanienreihen liegen nicht vor. Dies muss noch entsprechend
untersucht werden. Bereits jetzt konnte durch den Bauhof festgestellt werden, dass bei
Wegfall von Pappeln (Windbruch) an den betroffenen Kastanien Astbrüche auftreten.
Das Problem der Herkulesstauden liegt auch in diesem Bereich der Rur bereits vor. Durch ein
Unterhaltungskonzept der neu angepflanzten Bäume könnte einer weiteren Verbreitung in
diesem Bereich entgegen gewirkt werden. Die Herkulesstaude kann jedoch nicht durch
einzelne lokale Maßnahmen bekämpft werden. Hier müsste entlang der gesamten Rur
gehandelt werden.
Ob die Maßnahme umgesetzt wird, muss durch den Rat der Stadt Jülich entschieden werden.
Bei der Wasserrahmenrichtlinie handelt es sich um eine Vorgabe mit Gesetzes Charakter. Im
Rahmen von Workshops wurden mit den beteiligten Behörden und Verbänden einzelne
Trittsteine entwickelt, die nunmehr umgesetzt werden sollen. Das entsprechende
Beteiligungsverfahren wurde durch die Landesbehörden durchgeführt.
Der Trittstein 14 im Bereich der Kirchberger Straße ist nur eine von verschiedenen
Maßnahmen die entlang der Rur flussaufwärts in Richtung Düren umgesetzt werden.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird sich an der Hochwasserlage in Jülich (hinter dem
Deich) nichts ändern.
Die im Bereich der Flussmitte angelegten Inseln sollen so angelegt werden, dass sie
regelmäßig überspült werden.
-3-
Der Hochwasserdamm ist im Eigentum der Stadt Jülich. Die Standfestigkeit des Damms
müsste geprüft werden um eine Aussage machen zu können, ob und wenn ja mit welchen
Pflanzen der Damm wieder bepflanzt werden könnte. Da auf dem Damm jedoch keine
„Tiefwurzler“ angepflanzt werden dürfen, scheiden Bäume als Bepflanzung aus.
Nach Zustimmung der Stadt zur Maßnahme wird dieses möglichst bald umgesetzt. Im ersten
Schritt würden die Pappeln gefällt. Danach erfolgt der „Umbau“ der Rur mit Anlage der
Inseln und der Nebengerinne. Zur weiteren natürlichen Entwicklung sind dann hohe
Wasserstände erforderlich.
Der Müll, der sich an Hindernissen im Wasser sammelt (z.B. an Totholz), kann aus
personellen Gründen nicht regelmäßig durch den Wasserverband beseitigt werden. Der
bessere Ansatz ist hier eine Müllvermeidung bzw. der Appell, keinen Müll in die Gewässer zu
werfen.
Eine zeitliche Zusage, wann eine Prüfung des Hochwasserdeiches erfolgt, kann nicht gemacht
werden. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass der Deich sicher ist, zumal die
Deichkrone deutlich über den 200 jährlich auftretenden Hochwassern (HQ 200) liegt.
Die Abstände zwischen den Trittsteinen liegen zwischen ca. 500 m – 2.000 m in
Abhängigkeit von den Maßnahmen, die vorgenommen werden und der erwarteten
Entwicklung. Auch dies wurde in den Workshops erarbeitet.
Das Ergebnis der Diskussion wurde von Herrn Schulz wie folgt in 3 Optionen
zusammengefasst:
1. Die Maßnahme wird wie vorgestellt umgesetzt
2. Die Maßnahme wird nicht umgesetzt, nur die Pappeln, von denen eine
Verkehrsgefährdung ausgeht werden gefällt.
3. Die Optionen 1 und 2 werden so verbunden, dass nur die unter 2 aufgeführten Pappeln
entfernt werden und mit diesen zumindest ein Teil der unter 1 genannten Maßnahme
umgesetzt wird.
Über diese Optionen müssen die politischen Gremien entscheiden.
Aus Sicht der Verwaltung wird folgender Vorschlag gemacht.
Ein externer Gutachter wird mit der Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur beauftragt.
Hierbei soll festgestellt werden, welche Pappeln zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
gefällt werden müssen. Die Auswirkung dieser Fällungen auf die Kastanien (Windlast) soll in
diesem Zusammenhang mit überprüft werden.