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Sitzungsvorlage (Protokoll 2015 09 16 Infoveranstaltung Bäume Rur)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Sitzungsvorlage (Protokoll 2015 09 16 Infoveranstaltung Bäume Rur) Sitzungsvorlage (Protokoll 2015 09 16 Infoveranstaltung Bäume Rur) Sitzungsvorlage (Protokoll 2015 09 16 Infoveranstaltung Bäume Rur)

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Inhalt der Datei

Amt 23 Mh Immobilienmanagement kaufm. Abteilung 17.09.2015 Infoveranstaltung Bäume an der Rur am 16.09.2015 Hier: Planung des WVER zur Wasserrahmenrichtlinie Teilnehmer: Frau Landvogt (WVER) Herr Hoffmann (WVER) Herr Rath (Büro Landschaft Aachen) Herr Weyland (Landesbetrieb Wald und Holz) Herr Knoth (Landesbetrieb Wald und Holz) Frau Schumacher (Stadt Jülich) Herr Danz (Stadt Jülich) Herr Schulz (Stadt Jülich) Herr Mülheims (Stadt Jülich) Von den eingeladenen Umweltverbänden waren anwesend: BUND – Herr Leifeld – Dr. Schwarthoff Landschaftswart Nabu Biologische Station Umweltbeirat – Herr Mohl – Frau Eberius – Herr Mause – verschiedene Mitglieder Anwesend waren ca. 80 – 100 interessierte Bürger, Vertreter aus Rat und den Fraktionen Beginn 18:00 Uhr, Ende 20:30 Uhr Nachfolgend sind die wesentlichen Antworten der Veranstaltung zusammengefasst: Das im Planbereich befindliche Wehr wird auch nach der Maßnahme vorhanden sein, da oberhalb des Wehrs die Entnahmestelle für die Bewässerung des Brückenkopfparks liegt. Die Entwicklung der Rur in Teilbereichen (hier im Bereich des Wehrs) ist bereits gut (vorhandenes Totholz) vorangekommen. Zum Thema Artenschutz (z.B. Fledermäuse) wurde ausgeführt, dass ein Artenschutzkonzept bisher noch nicht von den beteiligten Behörden gefordert wurde – mit Umsetzung der Maßnahme kann jedoch eine Begutachtung erfolgen. Der „Zuckerbach“ wird durch die Planung/Maßnahme nicht betroffen. -2- Die Höhe der Pappeln wurde bei einigen Bäumen mit 37 m gemessen – hieraus resultiert der berücksichtigte Sicherheitsabstand von 40 m. Das Alter der Pappeln liegt bei 67 Jahren. Insbesondere in belaubtem Zustand besteht die Gefahr von Astbrüchen bei starken Süd/West Winden (Hauptwindrichtung). Eine größere Gefährdung der Kastanien durch fehlende Unterwachsung der Pappeln liegt nicht vor. Allenfalls fehlt diese Unterwachsung in wenigen Teilbereichen. Im Rahmen der Maßnahmen sollen auch ca. 15 -20 Pappeln in einer Höhe von 10 – 15 m gekappt werden. Ein Teil dieser Pappeln wird in Bodenhöhe geringelt, damit hier tatsächlich Totholz entsteht, die anderen bleiben „unbehandelt“ und können wieder austreiben. Der Abstand dieser Stämme zu den Verkehrsflächen bzw. deren Höhe wird so gewählt, dass eine Verkehrsgefährdung nicht entstehen kann. Ca. jeweils 15 Pappelstämme verbleiben als Totholz in der Fläche oder werden in den Flusslauf eingebracht, um die Strömungsverhältnisse zu verändern. 80 Pappeln – überwiegend im südlichen Bereich – bleiben erhalten. Konkrete Erkenntnisse über die Auswirkungen durch den fehlenden Windschutz der entfernten Pappeln auf die Kastanienreihen liegen nicht vor. Dies muss noch entsprechend untersucht werden. Bereits jetzt konnte durch den Bauhof festgestellt werden, dass bei Wegfall von Pappeln (Windbruch) an den betroffenen Kastanien Astbrüche auftreten. Das Problem der Herkulesstauden liegt auch in diesem Bereich der Rur bereits vor. Durch ein Unterhaltungskonzept der neu angepflanzten Bäume könnte einer weiteren Verbreitung in diesem Bereich entgegen gewirkt werden. Die Herkulesstaude kann jedoch nicht durch einzelne lokale Maßnahmen bekämpft werden. Hier müsste entlang der gesamten Rur gehandelt werden. Ob die Maßnahme umgesetzt wird, muss durch den Rat der Stadt Jülich entschieden werden. Bei der Wasserrahmenrichtlinie handelt es sich um eine Vorgabe mit Gesetzes Charakter. Im Rahmen von Workshops wurden mit den beteiligten Behörden und Verbänden einzelne Trittsteine entwickelt, die nunmehr umgesetzt werden sollen. Das entsprechende Beteiligungsverfahren wurde durch die Landesbehörden durchgeführt. Der Trittstein 14 im Bereich der Kirchberger Straße ist nur eine von verschiedenen Maßnahmen die entlang der Rur flussaufwärts in Richtung Düren umgesetzt werden. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird sich an der Hochwasserlage in Jülich (hinter dem Deich) nichts ändern. Die im Bereich der Flussmitte angelegten Inseln sollen so angelegt werden, dass sie regelmäßig überspült werden. -3- Der Hochwasserdamm ist im Eigentum der Stadt Jülich. Die Standfestigkeit des Damms müsste geprüft werden um eine Aussage machen zu können, ob und wenn ja mit welchen Pflanzen der Damm wieder bepflanzt werden könnte. Da auf dem Damm jedoch keine „Tiefwurzler“ angepflanzt werden dürfen, scheiden Bäume als Bepflanzung aus. Nach Zustimmung der Stadt zur Maßnahme wird dieses möglichst bald umgesetzt. Im ersten Schritt würden die Pappeln gefällt. Danach erfolgt der „Umbau“ der Rur mit Anlage der Inseln und der Nebengerinne. Zur weiteren natürlichen Entwicklung sind dann hohe Wasserstände erforderlich. Der Müll, der sich an Hindernissen im Wasser sammelt (z.B. an Totholz), kann aus personellen Gründen nicht regelmäßig durch den Wasserverband beseitigt werden. Der bessere Ansatz ist hier eine Müllvermeidung bzw. der Appell, keinen Müll in die Gewässer zu werfen. Eine zeitliche Zusage, wann eine Prüfung des Hochwasserdeiches erfolgt, kann nicht gemacht werden. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass der Deich sicher ist, zumal die Deichkrone deutlich über den 200 jährlich auftretenden Hochwassern (HQ 200) liegt. Die Abstände zwischen den Trittsteinen liegen zwischen ca. 500 m – 2.000 m in Abhängigkeit von den Maßnahmen, die vorgenommen werden und der erwarteten Entwicklung. Auch dies wurde in den Workshops erarbeitet. Das Ergebnis der Diskussion wurde von Herrn Schulz wie folgt in 3 Optionen zusammengefasst: 1. Die Maßnahme wird wie vorgestellt umgesetzt 2. Die Maßnahme wird nicht umgesetzt, nur die Pappeln, von denen eine Verkehrsgefährdung ausgeht werden gefällt. 3. Die Optionen 1 und 2 werden so verbunden, dass nur die unter 2 aufgeführten Pappeln entfernt werden und mit diesen zumindest ein Teil der unter 1 genannten Maßnahme umgesetzt wird. Über diese Optionen müssen die politischen Gremien entscheiden. Aus Sicht der Verwaltung wird folgender Vorschlag gemacht. Ein externer Gutachter wird mit der Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur beauftragt. Hierbei soll festgestellt werden, welche Pappeln zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Die Auswirkung dieser Fällungen auf die Kastanien (Windlast) soll in diesem Zusammenhang mit überprüft werden.