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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der  Gemarkung Winden;
hier:  Ergebnis der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der  Gemarkung Winden;
hier:  Ergebnis der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 53/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/I 10 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 06. 2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle Nr. 159/2; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 beschlossen, auf die Erstellung eines konkreten Bebauungsplanentwurfes zurzeit zu verzichten, um im Laufe des Jahres 2004 gemeinsam mit einem eventuellen Bauträger einen B-Plan, insbesondere für eine innere Erschließung, zu erarbeiten. Damit der Grundstückseigentümer mit einem Erschließungsträger konkrete Verhandlungen führen kann, wurden nachstehende Mindestplaninhalte festgelegt: Gebietscharakter: WA, Geschossigkeit: II, maximale Firsthöhen: 12,00 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße, 7,50 m für die zukünftige innere Bebauung, Dachform: geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 °, Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig, mit Grundstücksbreiten von maximal 13 m bzw. maximal 16 m. Nach entsprechender vorheriger Bekanntmachung wurde eine Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung am 13. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau durchgeführt. Das Ergebnis wollen Sie der beigefügten Niederschrift entnehmen. Außerdem sind als Anlage beigefügt: schriftliche Anregungen des Herrn Peter Sistig vom 11. 02. 2003 und des Herrn Roland Schotten vom 11. 02. 2003. Aufgrund des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung und der vorliegenden schriftlichen Eingaben ist es erforderlich, Beschlüsse zu den einzelnen Anregungen zu fassen. Hinsichtlich der vorgesehenen Bebauung entlang der „Kelterstraße“ haben sich keine Anregungen ergeben. -2Bezüglich der möglichen inneren Erschließung, für die es sicherlich mehrere Varianten gibt, ist zu entscheiden, ob sie überhaupt realisiert werden soll, und wenn ja, ob die bisher vorgegebene Firsthöhe von 7,50 m beibehalten oder entsprechend der Anregung des Grundstückseigentümers auf 8,50 m erhöht wird. Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, auf eine innere Erschließung grundsätzlich nicht zu verzichten und die bisher vorgesehene Firsthöhe von maximal 7,50 m beizubehalten. Ob und inwieweit sich dies für einen zukünftigen Erschließungsträger rechnet, hängt nicht unwesentlich von der Kaufpreisvorstellung des derzeitigen Eigentümers ab. Ich beabsichtige, dem Grundstückseigentümer nach Vorliegen des Ratsbeschlusses die endgültigen Vorgaben der Gemeinde mitzuteilen und werde ihn auffordern, sich hierzu abschließend zu erklären. Sofern er die Firsthöhe nicht akzeptiert, sollte auf die innere Erschließung verzichtet werden. Der Bebauungsplan würde sich dann auf Reglementierungen ausschließlich der Bebauung entlang der „Kelterstraße“ und der „Maubacher Straße“ beschränken. Die Anregungen bezüglich der Bebauung - und hier insbesondere der Firsthöhen entlang der „Maubacher Straße“ - sind zwar aus der Sicht der betroffenen Grundstücksnachbarn nachvollziehbar, andererseits bin ich jedoch der Meinung, dass aufgrund der Umgebungsbebauung die bisherigen Vorgaben beibehalten werden sollten. Von daher schlage ich Ihnen vor, auf eine Reduzierung der Firsthöhe entlang der „Maubacher Straße“ ebenso zu verzichten wie auf eine Festlegung von Traufhöhen, da einheitliche Traufhöhen in der näheren Umgebung ebenfalls nicht vorhanden sind. Ohne konkreten Bebauungsplan wäre eine Bebauung nach § 34 mit den nunmehr vorgesehenen Vorgaben unstrittig zulässig; dies ist meines Erachtens bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen. Da ein konkreter Bebauungsplanentwurf ja erst in Zusammenarbeit mit einem möglichen Erschließungsträger erstellt werden soll, kann eine Offenlage somit noch nicht durchgeführt werden. Von daher erübrigt sich hierzu derzeit eine Beschlussfassung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Wie bisher III. Beschlussvorschlag: „1. Auf eine zukünftige innere Erschließung wird nicht verzichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit einem möglichen Erschließungsträger Planinhalte zu erarbeiten. 2. Die bisher vorgesehene Firsthöhe von 7,50 m für die innere Erschließung wird beibehalten. 3. Die bisher vorgesehene Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Maubacher Straße“ mit 12 m wird beibehalten. Auf die Festlegung einer maximalen Traufhöhe wird verzichtet.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlagen- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: ________ ________ Nein: Enthaltungen: ________ ________