Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
53/2002
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/I 10
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02. 06. 2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle
Nr. 159/2;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 beschlossen, auf die
Erstellung eines konkreten Bebauungsplanentwurfes zurzeit zu verzichten, um im Laufe des
Jahres 2004 gemeinsam mit einem eventuellen Bauträger einen B-Plan, insbesondere für eine
innere Erschließung, zu erarbeiten. Damit der Grundstückseigentümer mit einem
Erschließungsträger
konkrete
Verhandlungen
führen
kann,
wurden
nachstehende
Mindestplaninhalte festgelegt:
Gebietscharakter:
WA,
Geschossigkeit:
II,
maximale Firsthöhen:
12,00 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“
und „Maubacher Straße,
7,50 m für die zukünftige innere Bebauung,
Dachform:
geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 °,
Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig, mit Grundstücksbreiten von maximal 13 m bzw. maximal
16 m.
Nach entsprechender vorheriger Bekanntmachung wurde eine Bürgerbeteiligung in Form einer
Bürgerversammlung am 13. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau durchgeführt. Das Ergebnis wollen Sie
der beigefügten Niederschrift entnehmen. Außerdem sind als Anlage beigefügt: schriftliche
Anregungen des Herrn Peter Sistig vom 11. 02. 2003 und des Herrn Roland Schotten vom 11. 02.
2003.
Aufgrund des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung und der vorliegenden schriftlichen Eingaben ist
es erforderlich, Beschlüsse zu den einzelnen Anregungen zu fassen.
Hinsichtlich der vorgesehenen Bebauung entlang der „Kelterstraße“ haben sich keine Anregungen
ergeben.
-2Bezüglich der möglichen inneren Erschließung, für die es sicherlich mehrere Varianten gibt, ist zu
entscheiden, ob sie überhaupt realisiert werden soll, und wenn ja, ob die bisher vorgegebene
Firsthöhe von 7,50 m beibehalten oder entsprechend der Anregung des Grundstückseigentümers
auf 8,50 m erhöht wird.
Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, auf eine innere Erschließung grundsätzlich
nicht zu verzichten und die bisher vorgesehene Firsthöhe von maximal 7,50 m beizubehalten. Ob
und inwieweit sich dies für einen zukünftigen Erschließungsträger rechnet, hängt nicht
unwesentlich von der Kaufpreisvorstellung des derzeitigen Eigentümers ab. Ich beabsichtige, dem
Grundstückseigentümer nach Vorliegen des Ratsbeschlusses die endgültigen Vorgaben der
Gemeinde mitzuteilen und werde ihn auffordern, sich hierzu abschließend zu erklären. Sofern er
die Firsthöhe nicht akzeptiert, sollte auf die innere Erschließung verzichtet werden. Der
Bebauungsplan würde sich dann auf Reglementierungen ausschließlich der Bebauung entlang der
„Kelterstraße“ und der „Maubacher Straße“ beschränken.
Die Anregungen bezüglich der Bebauung - und hier insbesondere der Firsthöhen entlang der
„Maubacher Straße“ - sind zwar aus der Sicht der betroffenen Grundstücksnachbarn
nachvollziehbar, andererseits bin ich jedoch der Meinung, dass aufgrund der
Umgebungsbebauung die bisherigen Vorgaben beibehalten werden sollten.
Von daher schlage ich Ihnen vor, auf eine Reduzierung der Firsthöhe entlang der „Maubacher
Straße“ ebenso zu verzichten wie auf eine Festlegung von Traufhöhen, da einheitliche Traufhöhen
in der näheren Umgebung ebenfalls nicht vorhanden sind.
Ohne konkreten Bebauungsplan wäre eine Bebauung nach § 34 mit den nunmehr vorgesehenen
Vorgaben unstrittig zulässig; dies ist meines Erachtens bei der zu treffenden Entscheidung zu
berücksichtigen.
Da ein konkreter Bebauungsplanentwurf ja erst in Zusammenarbeit mit einem möglichen
Erschließungsträger erstellt werden soll, kann eine Offenlage somit noch nicht durchgeführt
werden. Von daher erübrigt sich hierzu derzeit eine Beschlussfassung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Wie bisher III. Beschlussvorschlag:
„1. Auf eine zukünftige innere Erschließung wird nicht verzichtet. Die Verwaltung wird
ermächtigt, mit einem möglichen Erschließungsträger Planinhalte zu erarbeiten.
2. Die bisher vorgesehene Firsthöhe von 7,50 m für die innere Erschließung wird
beibehalten.
3. Die bisher vorgesehene Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Maubacher
Straße“ mit 12 m wird beibehalten. Auf die Festlegung einer maximalen Traufhöhe
wird verzichtet.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlagen-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
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Nein:
Enthaltungen:
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