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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Jugendeinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Jugendeinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 397/2016 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 03.08.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 08.09.2016 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 28.09.2016 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 23.11.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Jugendeinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Jugendeinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Jugendeinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2017" aufgelistet sind, im Jahr 2017 auch zu realisieren. Zu den im Bauprogramm 2017 vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich folgenden Anmerkungen: - Jugendzentrum Köttingen, Brandschutzmaßnahmen Für das Gebäude habe ich ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Danach sind schrittweise verschiedene Bauteile zu ertüchtigen, insbesondere sind verschiedene Türanlagen zu erneuern. Im Jahr 2017 sollen weitere 35.000,- € zur Verfügung gestellt werden. Damit sind dann alle im Brandschutzkonzept geforderten Maßnahmen umgesetzt. - Kiga Dirmerzheim, energetisches Sanierung Fassade und Dach Für die Maßnahme wurden bereits in den Wirtschaftsplan 2016 Mittel eingestellt sowie eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. In 2017 ist jetzt die restliche Finanzierung erforderlich. - Kiga Köttingen, energetische Sanierung Fassade und Dach Die Maßnahme wurde im Wirtschaftsplan 2016 finanziert. Es wurde ein Planungsauftrag erteilt. Die Maßnahme kann erst im Jahr 2017 baulich umgesetzt werden. Ich habe daher mit der Vorlage 421/2016 vorgeschlagen, die in 2016 nicht benötigten Mittel in Höhe von 200.000,- € teilweise für den Mehrbedarf bei einer anderen Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Mittel für den Kindergarten Köttingen sollen im Jahr 2017 neu veranschlagt werden. Neubaumaßnahmen - Outdoortreff Liblar Für die Maßnahme wurden im Wirtschaftsplan 2014 Mittel in Höhe von 13.000,- € zur Verfügung gestellt. Aufgrund fehlenden Planungsrechts konnte die Maßnahme bisher nicht umgesetzt werden. Der entsprechende Bebauungsplan ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Mittel können daher neu veranschlagt werden. Der betreffende Bebauungsplan enthält zahlreiche Festsetzungen für die Planung des Outdoortreffs. Neben dem Bau des Gebäudes sind so z.B. die Herrichtung einer relativ langen Zuwegung, der Bau eines Lärmschutzwalles, das Anlegen einer Streuobstwiese und zahlreiche Begrünungsmaßnahmen erforderlich. Die Kosten erhöhen sich somit auf 52.000,- €. - Kiga Friesheim, Erweiterung um 2 Gruppen und Familienzentrum Im Zusammenhang mit dem Ausbau der U3-Betreuung sollen auch in Friesheim zusätzliche Plätze geschaffen werden. Insgesamt soll die Einrichtung um zwei Gruppen und die Räume für ein Familienzentrum erweitert werden. Der bestehende Kindergarten wurde in drei Abschnitten errichtet. Der bauliche Zustand des ersten Bauabschnitts macht einen erheblichen Sanierungsaufwand erforderlich. Ich habe zwischenzeitlich die Bausubstanz untersuchen lassen. Danach sollen die Räume des ersten Bauabschnitts abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Es ist beabsichtigt, in 2017 den entsprechenden Planungsauftrag zu erteilen. Die Planung werde ich dann in den städtischen Gremien vorstellen und erläutern. - Kiga Dirmerzheim, Erweiterung/innerer Umbau Für die Erweiterung des Kindergartens Dirmerzheim wurden bereits im Jahr 2016 Mittel zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde eine Verpflichtungsermächtigung erteilt. Mit der Maßnahme wird im Jahr 2016 begonnen werden. Für 2017 sind Mittel zur Fertigstellung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen. -2- In Erftstadt besteht, über das im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 vorgesehene Bauprogramm hinaus, der Bedarf für den Bau weiterer Kindertagesstätten. So hatte ich vorgeschlagen, in Liblar zwei dreigruppige Einrichtungen, in Lechenich eine fünfgruppige Einrichtung und in Kierdorf eine dreigruppige Einrichtung zu planen. Die neuen Kindertagesstätten sollen nicht von der Stadt Erftstadt betrieben werden. Bei der Vergabe an einen Träger besteht zum einen die Möglichkeit, dass der Träger das Gebäude selbst errichtet bzw. durch einen Investor errichten lässt und die Stadt einen Teil der Miete trägt. Zum anderen kann die Stadt die Gebäude selbst errichten und an den Träger vermieten. Sofern geplant wird, dass die Stadt die Gebäude selbst errichtet, müssen Planungskosten veranschlagt werden. Diese betragen, für die Leistungsphasen 1 bis 3, für eine dreigruppige Einrichtung 46.000,- € und für eine fünfgruppige Einrichtung 63.000,- €. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt. (Erner) -3-