Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 397/2016
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 03.08.2016
gez. Knips
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
08.09.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
28.09.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
23.11.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Jugendeinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Jugendeinrichtungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Jugendeinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2017" aufgelistet sind, im Jahr 2017 auch zu realisieren.
Zu den im Bauprogramm 2017 vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich folgenden Anmerkungen:
-
Jugendzentrum Köttingen, Brandschutzmaßnahmen
Für das Gebäude habe ich ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Danach sind schrittweise
verschiedene Bauteile zu ertüchtigen, insbesondere sind verschiedene Türanlagen zu erneuern. Im Jahr 2017 sollen weitere 35.000,- € zur Verfügung gestellt werden. Damit sind dann alle im Brandschutzkonzept geforderten Maßnahmen umgesetzt.
-
Kiga Dirmerzheim, energetisches Sanierung Fassade und Dach
Für die Maßnahme wurden bereits in den Wirtschaftsplan 2016 Mittel eingestellt sowie eine
Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. In 2017 ist jetzt die restliche Finanzierung erforderlich.
-
Kiga Köttingen, energetische Sanierung Fassade und Dach
Die Maßnahme wurde im Wirtschaftsplan 2016 finanziert. Es wurde ein Planungsauftrag erteilt. Die Maßnahme kann erst im Jahr 2017 baulich umgesetzt werden. Ich habe daher mit der
Vorlage 421/2016 vorgeschlagen, die in 2016 nicht benötigten Mittel in Höhe von 200.000,- €
teilweise für den Mehrbedarf bei einer anderen Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die
Mittel für den Kindergarten Köttingen sollen im Jahr 2017 neu veranschlagt werden.
Neubaumaßnahmen
-
Outdoortreff Liblar
Für die Maßnahme wurden im Wirtschaftsplan 2014 Mittel in Höhe von 13.000,- € zur Verfügung gestellt. Aufgrund fehlenden Planungsrechts konnte die Maßnahme bisher nicht umgesetzt werden. Der entsprechende Bebauungsplan ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Mittel
können daher neu veranschlagt werden. Der betreffende Bebauungsplan enthält zahlreiche
Festsetzungen für die Planung des Outdoortreffs. Neben dem Bau des Gebäudes sind so z.B.
die Herrichtung einer relativ langen Zuwegung, der Bau eines Lärmschutzwalles, das Anlegen
einer Streuobstwiese und zahlreiche Begrünungsmaßnahmen erforderlich. Die Kosten erhöhen sich somit auf 52.000,- €.
-
Kiga Friesheim, Erweiterung um 2 Gruppen und Familienzentrum
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der U3-Betreuung sollen auch in Friesheim zusätzliche
Plätze geschaffen werden. Insgesamt soll die Einrichtung um zwei Gruppen und die Räume
für ein Familienzentrum erweitert werden.
Der bestehende Kindergarten wurde in drei Abschnitten errichtet. Der bauliche Zustand des
ersten Bauabschnitts macht einen erheblichen Sanierungsaufwand erforderlich. Ich habe zwischenzeitlich die Bausubstanz untersuchen lassen. Danach sollen die Räume des ersten
Bauabschnitts abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Es ist beabsichtigt, in
2017 den entsprechenden Planungsauftrag zu erteilen. Die Planung werde ich dann in den
städtischen Gremien vorstellen und erläutern.
-
Kiga Dirmerzheim, Erweiterung/innerer Umbau
Für die Erweiterung des Kindergartens Dirmerzheim wurden bereits im Jahr 2016 Mittel zur
Verfügung gestellt. Weiterhin wurde eine Verpflichtungsermächtigung erteilt. Mit der Maßnahme wird im Jahr 2016 begonnen werden. Für 2017 sind Mittel zur Fertigstellung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
-2-
In Erftstadt besteht, über das im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 vorgesehene Bauprogramm
hinaus, der Bedarf für den Bau weiterer Kindertagesstätten. So hatte ich vorgeschlagen, in Liblar
zwei dreigruppige Einrichtungen, in Lechenich eine fünfgruppige Einrichtung und in Kierdorf eine
dreigruppige Einrichtung zu planen. Die neuen Kindertagesstätten sollen nicht von der Stadt Erftstadt betrieben werden. Bei der Vergabe an einen Träger besteht zum einen die Möglichkeit, dass
der Träger das Gebäude selbst errichtet bzw. durch einen Investor errichten lässt und die Stadt
einen Teil der Miete trägt. Zum anderen kann die Stadt die Gebäude selbst errichten und an den
Träger vermieten. Sofern geplant wird, dass die Stadt die Gebäude selbst errichtet, müssen Planungskosten veranschlagt werden. Diese betragen, für die Leistungsphasen 1 bis 3, für eine dreigruppige Einrichtung 46.000,- € und für eine fünfgruppige Einrichtung 63.000,- €.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung
abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt.
(Erner)
-3-