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Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirats bzgl. Einrichtung eines Zebrastreifen an den Übergängen Einkaufszentrum E. Liblar - Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße sowie Feuerwehr in E.- Liblar Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirats bzgl. Einrichtung eines Zebrastreifen  an den Übergängen Einkaufszentrum E. Liblar - Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße sowie  Feuerwehr in E.- Liblar Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße) Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirats bzgl. Einrichtung eines Zebrastreifen  an den Übergängen Einkaufszentrum E. Liblar - Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße sowie  Feuerwehr in E.- Liblar Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 609/2016 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.11.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 02.02.2017 Bemerkungen beschließend Anregung des Behindertenbeirats bzgl. Einrichtung eines Zebrastreifen an den Übergängen Einkaufszentrum E. Liblar - Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße sowie Feuerwehr in E.- Liblar Bliesheimer Straße - Ecke Kolberger Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bereits vor einigen Jahren wurde schon einmal der Antrag gestellt, am Kreisverkehrsplatz Bliesheimer Straße/ Kolberger Straße/ Gustav-Heinemann-Straße, Fußgängerüberwege einzurichten (siehe A 157/2008). Wegen den Bedenken der Feuerwehr wurde der Antrag damals abgelehnt. Die Bedenken der Feuerwehr bezogen sich auf die Ausfahrsituation der Rettungsfahrzeuge, für die der fließende Verkehr mittels einer Bedarfssignalanlage noch vor dem Kreisverkehr angehalten werden kann. Beim Anlegen von Fußgängerüberwegen an dem Kreisverkehrsplatz besteht die Gefahr, dass der Fußgänger die Vorfahrt der Rettungsfahrzeuge missachtet. Es könnte bei Einsätzen zu Behinderungen der Feuerwehr kommen. Gegebenenfalls müsste das Martinshorn zusätzlich zum Blaulicht grundsätzlich angeschaltet werden. Dies wurde von den unmittelbaren Anliegern abgelehnt. Da sich die Ausfahrsituation für die Feuerwehrfahrzeuge am Kreisverkehrsplatz Bliesheimer Straße/ Kolberger Straße/ Gustav-Heinemann-Straße in den letzten Jahren nicht verändert hat, schlage ich vor, auf das Anlegen von Fußgängerüberwegen auch weiterhin zu verzichten. In Vertretung (Hallstein) -2-