Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
12.05.16, 15:01
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 142/2016
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - - 61 -/- 01.4 - Datum: 16.02.2016
Die Beratungsfolge
wurde aufgrund eines
Vertagungsbeschlusses
durch das Ratsbüro
ergänzt.
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Beratungsfolge geändert
Ratsbüro 17.05.2016
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
zur Kenntnis
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
30.08.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein- Erft- Kreis; Sachstandsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Lenkungskreis hat am 11. Februar des Jahres zum letzten Mal getagt. Die Ergebnisse und der
sich daraus resultierende aktuelle Sachstand zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept werden
vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Hinsichtlich der Ausweisung der Potentialfläche für die Stadt Erftstadt („Barbarahof“, interkommunales Industriegebiet Hürth/Erftstadt) hat sich soweit keine Änderung im bisherigen Konzept ergeben.
Das Konzept ist der Bezirksregierung in Köln vorgestellt worden. Dabei sind einige Flächen, darunter auch der „Barbarahof“, von der Bezirksregierung als kritisch eingestuft worden bzw. werden als
solches noch nicht mitgetragen. Zudem besteht bei den Städten aus dem Nordkreis hinsichtlich
der Ausweisung von zukünftigen Flächen intern noch Abstimmungsbedarf. Sobald dieser Abstimmungsbedarf abschließend geklärt ist, werden für die Städte Bedburg, Bergheim und Elsdorf die
Potentialflächen in das Konzept eingepflegt.
Auch wenn die Bezirksregierung dem interkommunalen Industriegebiet „Barbarahof“ aktuell noch
kritisch gegenübersteht, soll das Projekt weiter verfolgt werden. Neben dem Ansatz das interkommunale Industriegebiet mit den Städten Hürth und Köln zu entwickeln, soll nun auch mit den Städten Hürth, Brühl und Wesseling eruiert werden, ob eine gemeinsame Entwicklung zielführend und
gewinnbringend ist. Unter der Federführung von Frau Prof. Dr. Braun von der WFG Rhein-Erft wird
hierzu zeitnah zu einem ersten Gespräch eingeladen. In seiner Funktion als zuständiger Gutachter
wird auch Herr Geyer vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH an diesem Gespräch teilnehmen.
Unabhängig davon, werden Herr Geyer und Frau Prof. Dr. Braun zu der kommenden Sitzung des
Ausschusses (27. April 2016) eingeladen. Beide werden dann einen detaillierten Sachstandsbericht geben und für die ausführliche Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der beantragten Erweiterung der May-Werke und dem Beschluss zur Vorlage
V 136/2016 schlägt Herr Geyer vor, diese Thematik nicht im laufenden Verfahren zur Aufstellung
eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes zu behandeln. Es sei originäre Aufgabe der Gemeinde, sich des notwendigen Erweiterungsbedarf eines ortsansässigen Unternehmens anzunehmen. Die Stadt sollte möglichst bald an die Bezirksregierung herantreten und dort die Problematik besprechen. Eine Diskussion im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes würde
eine Entscheidung in der Angelegenheit May nur verzögern.
(Erner)
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