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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein- Erft- Kreis; Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
12.05.16, 15:01
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 142/2016 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - - 61 -/- 01.4 - Datum: 16.02.2016 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Beratungsfolge geändert Ratsbüro 17.05.2016 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 zur Kenntnis Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 30.08.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein- Erft- Kreis; Sachstandsbericht Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Lenkungskreis hat am 11. Februar des Jahres zum letzten Mal getagt. Die Ergebnisse und der sich daraus resultierende aktuelle Sachstand zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept werden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Begründung: Hinsichtlich der Ausweisung der Potentialfläche für die Stadt Erftstadt („Barbarahof“, interkommunales Industriegebiet Hürth/Erftstadt) hat sich soweit keine Änderung im bisherigen Konzept ergeben. Das Konzept ist der Bezirksregierung in Köln vorgestellt worden. Dabei sind einige Flächen, darunter auch der „Barbarahof“, von der Bezirksregierung als kritisch eingestuft worden bzw. werden als solches noch nicht mitgetragen. Zudem besteht bei den Städten aus dem Nordkreis hinsichtlich der Ausweisung von zukünftigen Flächen intern noch Abstimmungsbedarf. Sobald dieser Abstimmungsbedarf abschließend geklärt ist, werden für die Städte Bedburg, Bergheim und Elsdorf die Potentialflächen in das Konzept eingepflegt. Auch wenn die Bezirksregierung dem interkommunalen Industriegebiet „Barbarahof“ aktuell noch kritisch gegenübersteht, soll das Projekt weiter verfolgt werden. Neben dem Ansatz das interkommunale Industriegebiet mit den Städten Hürth und Köln zu entwickeln, soll nun auch mit den Städten Hürth, Brühl und Wesseling eruiert werden, ob eine gemeinsame Entwicklung zielführend und gewinnbringend ist. Unter der Federführung von Frau Prof. Dr. Braun von der WFG Rhein-Erft wird hierzu zeitnah zu einem ersten Gespräch eingeladen. In seiner Funktion als zuständiger Gutachter wird auch Herr Geyer vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH an diesem Gespräch teilnehmen. Unabhängig davon, werden Herr Geyer und Frau Prof. Dr. Braun zu der kommenden Sitzung des Ausschusses (27. April 2016) eingeladen. Beide werden dann einen detaillierten Sachstandsbericht geben und für die ausführliche Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der beantragten Erweiterung der May-Werke und dem Beschluss zur Vorlage V 136/2016 schlägt Herr Geyer vor, diese Thematik nicht im laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes zu behandeln. Es sei originäre Aufgabe der Gemeinde, sich des notwendigen Erweiterungsbedarf eines ortsansässigen Unternehmens anzunehmen. Die Stadt sollte möglichst bald an die Bezirksregierung herantreten und dort die Problematik besprechen. Eine Diskussion im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes würde eine Entscheidung in der Angelegenheit May nur verzögern. (Erner) -2-