Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderunga) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmenb) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderunga) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmenb) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderunga) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmenb) Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-149/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61.26.00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 01.02.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 01.03.2005 1. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderung a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über während des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner fasst Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. a) nebst Begründung und Anlagen hierzu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines Sondergebietes mit der besonderen Zweckbestimmung „Landwirtschaftlicher Weiler“. Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist unter Beibehaltung der Gebietsausweisung und aller Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan die Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur sinnvollen Nachnutzung der leerstehenden Betriebsgebäude im Plangebiet: Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Baugesetzbuch: Ausnahmsweise sind Nutzungen im Sinne des § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches wie z.B. die • Hobbypferdehaltung • Lagerung von Baumaterialien • Abstellen von Freizeitfahrzeugen zulässig. Die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises wurden die Bürger über die beabsichtige Planänderung informiert. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls über die beabsichtigte Planänderung informiert. Die Frist für das Verfahren ist am 31.01.2005 abgelaufen. Während des Verfahrens sind die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen vorgetragen worden. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 01.02.2005 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 21.02.2005 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Ackermann) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand Bürgermeister