Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-149/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.26.00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
01.02.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderung
a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über während des Beteiligungsverfahrens
gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) abgegebenen Stellungnahmen
eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu
fassen.
Zu b) Ferner fasst Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz unter Berücksichtigung der Änderungen und
Ergänzungen gem. a) nebst Begründung und Anlagen hierzu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 den Aufstellungsbeschluss für die
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz gem. § 2
Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes
vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz,
3.
vereinfachte Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes mit der
Festsetzung eines Sondergebietes mit der besonderen Zweckbestimmung „Landwirtschaftlicher
Weiler“.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist unter Beibehaltung der
Gebietsausweisung und aller Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan die
Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur sinnvollen Nachnutzung der leerstehenden
Betriebsgebäude im Plangebiet:
Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Baugesetzbuch:
Ausnahmsweise sind Nutzungen im Sinne des § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches wie z.B.
die
• Hobbypferdehaltung
• Lagerung von Baumaterialien
• Abstellen von Freizeitfahrzeugen
zulässig.
Die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
wurden die Bürger über die beabsichtige Planänderung informiert. Die Behörden und
Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls über die beabsichtigte Planänderung
informiert. Die Frist für das Verfahren ist am 31.01.2005 abgelaufen.
Während des Verfahrens sind die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen vorgetragen
worden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 01.02.2005 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
50181 Bedburg, den 21.02.2005
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Ackermann)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand
Bürgermeister