Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-149/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-149/2005 1. Ergänzung
Nr. Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Beschluss – Der Rat
Bedburg beschließt.....
1
IHK Köln, Schreiben
vom 22.12.2004
Entfällt.
...
die
Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
2.
Infracor, Schreiben vom
22.12.2004
Entfällt.
...
die
Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
3.
Deutsche Telekom AG,
Schreiben vom
27.12.2004
Entfällt.
...
die
Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
4.
Stadt Grevenbroich,
Schreiben vom
03.01.2005
Erftverband, Schreiben
vom 05.01.2005
Wir teilen mit, dass von Seiten der
Industrie- und Handelskammer zu Köln
keine
Anregungen
bezüglich
der
Änderungen des o.g. Bebauungsplanes
bestehen.
An der im Betreff bezeichneten Stelle
verlaufen keine von uns betreuten
Fernleitungen.
Durch die o.a. Planung werden die
Belange der Deutschen Telekom AG
nicht berührt. Bei Planungsänderung
bitten wir, uns erneut zu beteiligen.
Zu dem o.g. Planverfahren hat die Stadt
Grevenbroich keine Anregungen
vorzubringen.
Gegen
die
Aufstellung
des
Bebauungsplanes
bestehen
aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die
Messgruppen 804443 und 812173 gem.
beigefügtem Lageplan sich innerhalb des
Plangebietes
befinden.
Diese
Messgruppen sind Eigentum der RWE
Power AG. Gewässerkundliche Anlagen
stehen gem. § 24 LWG unter
besonderem Schutz. Ihre Zugänglichkeit
und ihr Bestand sind stets zu wahren.
Entfällt.
...
die
Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
...
die
Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
5.
6.
Die Bebauungsplanänderung bezieht sich
zunächst auf den Bestand und die
Nutzung
in
den
vorhandenen
Gebäudeteilen. Dennoch kann hier
künftig durch neue zu errichtende
Gebäudeteile
möglicherweise
eine
Beeinträchtigung
der
Messgruppen
erfolgen. Der beigefügte Plan mit dem
Standort der Messgruppen wird daher als
Hinweis
zum
Bebauungsplan
mit
aufgenommen.
Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf das o.a. Entfällt.
West, Schreiben vom
Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – unter
05.01.2005
Berücksichtigung
der
von
mir
wahrzunehmenden
Belange
-
der
Stadt
...
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen und
den übersandten Plan des
Erftverbandes als Hinweis
im
Bebauungsplan
mit
aufzunehmen.
...
die
Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
WP7-149/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-149/2005 1. Ergänzung
meinerseits keine Bedenken gegen die
Realisierung der o.a. Planung bestehen.
7. Amt für Agrarordnung
Gegen die Planung sind aus Sicht der
Euskirchen, Schreiben
von mir wahrzunehmenden öffentlichen
vom 06.01.2005
Belange der allgemeinen Landeskultur
und
der
Landentwicklung
keine
Anregungen vorzubringen. Planungen
bzw. Maßnahmen des Amtes für
Agrarordnung
sind
in
dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
8. PLEdoc
GmbH, Wir
danken
Ihnen
für
Ihre
Schreiben
vom Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
05.01.2005
dass
die
Maßnahmen
die
Versorgungsanlagen der von der PLEdoc
beauftragten
Unternehmen
nicht
berühren. Sollte der Geltungsbereich
bzw. das Projekt erweitert oder verlagert
werden oder sollte der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen wesentlich
überschreiten , so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
9. Forstamt Bonn,
Nach Prüfung der zugesandten
Schreiben vom
Unterlagen stelle ich fest, dass aus
13.01.2005
forstbehördlicher Sicht keine Bedenken
gegen das geplante Vorhaben bestehen.
Waldflächen im Sinne des
Landesforstgesetzes NW sind nicht
betroffen.
10. Bezirksregierung
Das Plangebiet liegt außerhalb eines
Düsseldorf, Schreiben
Bauschutzbereiches eines zivilen
vom 11.01.2005
Flugplatzes in meinem
Zuständigkeitsbereich . Belange der
zivilen Luftfahrt werden durch das
Planvorhaben nicht berührt.
11. RWE Westfalen-Weser- Durch die Maßnahmen werden keine von
Entfällt.
...
die
Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
zur
WP7-149/2005 1. Ergänzung
Ems Netzservice GmbH,
Schreiben vom
13.01.2005
12. Landwirtschaftskammer
Rheinland, Schreiben
vom 20.01.2005
Anlage zur Vorlage WP7-149/2005 1. Ergänzung
Thyssengas GmbH betroffen.
Neuverlegungen sind von uns in diesem
Bereich zur Zeit nicht vorgesehen.
Gegen die o.g. 3. vereinfachte Änderung
bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht
keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird
nochmals betont, dass wir schon in dem
Abstimmungsgespräch
zwischen
Landwirtschaftskammer
und
Stadt
Bedburg klar zum Ausdruck gebracht
haben,
dass
es
sich
bei
den
außerlandwirtschaftlichen Nutzungen um
Ausnahmen handelt. Die vorrangige
Nutzung der Landwirtschaft darf durch
diese Nutzungen nicht beeinträchtigt
werden.
Kenntnis zu nehmen.
Die Planung wurde auf der Grundlage der
mit der Landwirtschaftskammer geführten
Abstimmungsgespräche konkretisiert und
eingeleitet. In der Begründung zum
Bebauungsplan wird hierauf besonders
eingegangen.
Die
Maßgaben
der
Landwirtschaftskammer wurde in der
Planung vollinhaltlich berücksichtigt.
.... festzustellen, dass den
Anregungen
der
Landwirtschaftskammer
Rechung getragen wurde.