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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-159/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 STADT BEDBURG – Der Bürgermeister ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2004 Anlage ERLÄUTERUNGSBERICHT Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines ............................................................................... 2 2. Grundlagen für das Abwasserbeseitigungskonzept 2004.................. 2 3. Kurzübersicht über das Entwässerungsgebiet................................. 4 4. Vorhandene Abwasseranlagen.................................................... 6 5. Gewässer im Stadtgebiet.............................................................6 6. Einleitungsstellen........................................................................ 6 7. Zusammenstellung der Baukosten............................................... 7 8. Zusammenfassung ..................................................................... 8 WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Allgemeines 1.1 Nach dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG sind die Städte und Gemeinden zur Beseitigung des Abwasser gesetzlich verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Paragraph 53, Absatz 1 des oben genannten Gesetzes. 1.2 Am 02. Oktober 1984 hat der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Runderlaß III B 5 – 673/2-30369, Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und die Form ihrer Darstellung, erlassen. Es sind die erforderlichen Daten zur Abwasserbeseitigung in vorgegebene Listen einzutragen und entsprechend der beabsichtigten Reihenfolge in der Ausführung aufzulisten. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist der Oberen Wasserbehörde vorzulegen. Nachrichtlich erhalten je eine weitere Ausfertigung die Untere Wasserbehörde und das Staatliche Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft. 1.3 Es wird hiermit die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 1998 für die Stadt Bedburg zur Prüfung vorgelegt. 1.4 Die Stadt Bedburg liegt im nördlichen Bereich des Rhein-Erft-Kreises an der Autobahn A 61. Die Stadt besteht aus 15 verschiedenen geschlossenen Ortsteilen mit insgesamt über 23.000 Einwohnern. 1.5 Die Aufgaben der Stadtentwässerung werden vom Fachbereich 1 (Planen, Bauen, Wirtschaftsförderund) der Stadt Bedburg wahrgenommen. 1.6 Anteile des Kanalnetzes, insbesondere Abwasserbehandlungsanlagen mit den zugehörigen Zuleitungssammlern und den Transportsammlern zu den Klärwerken, sind Eigentum des Erftverbandes, 50126 Bergheim. 1.7 Diese Anlagen werden verantwortlich vom Erftverband betrieben. Verantwortlich für die Abwasserbeseitigung ist der Erftverband. 1.8 Bedingt durch Neubau von Teilentwässerungsnetzen mit Einleitung in die Anlagen des Erftverbandes ist die Überarbeitung der Planunterlagen und des Tabellenwerkes erforderlich. Das Ordnungsnummernsystem der Teilentwässerungsnetze wurde den Übergabestellen und dem neuen Stand angepasst. WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 2 Grundlagen für das Abwasserbeseitigungskonzept 2004 2.1 Die Stadt Bedburg hat für das Kanalnetz der Stadt Bedburg und ihre Ortsteile Generalentwässerungspläne erstellt. Die Generalentwässerungspläne und die in späteren Nachträgen erarbeiteten Sanierungskonzepte dienen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept 2004 ist eine Fortschreibung des Konzeptes von 1998. 2.2 Für die Bearbeitung standen folgende Unterlagen zur Verfügung: 1. Generalentwässerungsplan von 1986 für Bedburg und Lipp. Genehmigt vom Regierungspräsidenten Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-10-(1869) Köln, am 19.07.1988 unter dem Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1998. 2. Generalentwässerungsplan von 1984 für Kaster und Weiler-Hohenholz. Genehmigt vom Regierungspräsidenten Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-14-(1707) Köln, am 10.10.1985 unter dem Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 2000. 3. Generalentwässerungsplan von 1983 für Kirchherten und Grottenherten. Genehmigt vom Regierungspräsidenten Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-12-(1624) Köln, am 31.10.1984 unter dem Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1995. 4. Generalentwässerungsplan von 1984 für Kleintroisdorf und Kirchtroisdorf. Genehmigt vom Regierungspräsidenten Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-12-(1641) Köln, am 14.01.1985 unter dem Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1995. 5. Generalentwässerungsplan von 1994 für Bedburg-Rath. Zustimmung der Bezirksregierung Köln, am 15.08.1995 unter dem Aktenzeichen 54.2- 3.1(3.1)-10-(zu 1657)-ra. Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1995. 6. Generalentwässerungsplan von 1995 für Industriepark Mühlenerft. WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 Genehmigt vom Regierungspräsidenten Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-14-(2500) Köln, am 22.10.1996 unter dem Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 2000. 7. Kanalnetzanzeige für Bedburg und Ortsteile nach LWG § 58.1 von 2002 8. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bedburg von 1998 9. Als Grundlage der Übersichtspläne dienten die Rasterdaten der Deutschen Grundkarte, Maßstab 1 : 5000 des Landesvermessungsamtes NRW. Die Genehmigung zur Nutzung der Daten liegt vor. 2.3 Die Ausgabe der Übersichtspläne erfolgt im Maßstab 1 : 25.000 und 1 : 10.000. 2.4 Das bestehende Kanalnetz der einzelnen Entwässerungsgebiete wird ab 1996 zur Bestandsfortschreibung lage- und höhenmäßig von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen und in das amtliche Kataster eingepasst. 3. Kurzübersicht über das Entwässerungsgebiet 3.1 Die Abwässer der Städte Bedburg und Bergheim werden gemeinsam in dem Gruppenklärwerk Bedburg-Kaster gereinigt. Das gereinigte Abwasser wird in die Erft eingeleitet. Das Gruppenklärwerk wird vom Erftverband betrieben. Vorfluter ist die Erft. 3.2 Die Abwässer des Stadtteiles Bedburg-Rath werden in dem Klärwerk Auenheim gereinigt. 3.3 Gebietsgröße Das Stadtgebiet von Bedburg hat eine Gebietsgröße von ca. 8.000 ha. Das gesamte Einzugsgebiet des Kanalnetzes erfasst im Endzustand eine Einzugsfläche von AE = rd. 905 ha. Die nicht erschlossenen Flächen sind nicht bebaut. Im Jahr 2001 hatte die Stadt Bedburg rd. 23.900 Einwohner. Davon haben rd. 23.800 Einwohner einen Kanalanschluss. Das entspricht einem Anschlussgrad von 99,6 v.H. Die Bedingungen der Kommunalwasserverordnung – KomAbwV – vom 30.09.1997 sind bereits erfüllt. Für alle Einzelgehöfte in Außengebieten liegen wasserrechtliche Genehmigungen vor. Eine gesonderte Auflistung dieser Einzelstellen erfolgt unter Punkt 3.7. 3.4 Erschließungsgebiete WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 Innerhalb des Entwässerungsgebietes des Kanalnetzes oder am Außenrand der Ortsteile liegen zukünftige Baugebiete, die je nach Bedarf oder Nachfrage erschlossen werden. Die zugehörigen Bebauungspläne liegen vor oder werden vorbereitet. Diese Erschließungsflächen sind nicht bebaut. Sie werden zur Zeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt 3.5 Zusammenfassung der Gebietsdaten Stand 2001 GebietsNr. Gesamtfläche AE in ha Stand 2001 erschlossene Fläche in ha noch nicht erschlossene Fläche in ha Anzahl der Einwohner 1,0 306,9 271,7 35,2 9.270 2,0 61,0 54,3 6,7 1.950 3,0 242,7 233,1 9,6 7.450 4,0 90,2 80,8 9,4 2.270 5,0 13,0 11,9 1,1 370 6,0 53,1 46,7 6,4 1.180 7,0 22,9 14,1 24,6 80 8,0 82,0 37,1 44,9 240 10,0 32,9 32,9 0,0 1.000 Außengehöfte Gesamt: 3.6 110 904,7 771,6 137,9 23.920 Das vorhandene Kanalnetz der Stadt Bedburg hat eine Gesamtlänge von rd. 124 km und besteht aus rd. 4.100 Haltungen. Jeder geschlossene Ortsteil Abwasserbehandlungsanlage. hat eine Kanalisation mit der Die vorhandene Bebauung ist vollständig an das Kanalnetz angeschlossen. 3.7 Außenstellen ohne Kanalisation sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Auflistung der Außenstellen ohne Anschluss an das städtische Kanalnetz zugehörigen WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 Lfd. Nr. Bezeichnung Wasserrechtliche Erlaubnis bis: Zugehörige EW 1 Hof Kaiskorb 31.12.2010 50 2 Gut Gommershoven 31.12.2011 15 3 Ostenhof 31.12.2014 5 4 Hahnerhof 30.06.2005 10 5 Frauweilerhof 31.12.2015 10 6 L. Gommershoven 31.12.2003 10 (Verlängerung wurde beantragt, Verfahren mit UWB läuft noch) Alle Außenstellen haben Dreikammergruben oder abflusslose Sammelgruben. Die Schlammbeseitigung erfolgt durch die Stadt Bedburg. 3.8 Teilentwässerungsgebiete Das gesamte Entwässerungsgebiet ist unterteilt in 10 Teilentwässerungsgebiete, die jeweils einer Abwasserbehandlungsanlage zugeordnet sind. Die Bebauung in den Teilentwässerungsgebieten ist unterschiedlich. Sie ist meistens ländlich und in den Ortskernen städtisch strukturiert. Es gibt reine Wohngebiete, Mischgebiete sowie sonstige Gewerbegebiete. Abwasser aus Produktionsbetrieben fällt nicht an. Die Stadt Bedburg liegt im Grundwasserabsenkungsgebiet für den Braunkohlentagebau. Der Grundwasserspiegel liegt allgemein ca. 60 m unter Geländeoberkante. Das Geländeprofil im Stadtgebiet hat eine durchgehende Lößlehmboden mit einer Mächtigkeit von 5 bis 8 m. Deckschicht aus Das Stadtgebiet gehört zum Bodensenkungsgebiet des Braunkohletagebaues. 3.9 Wasserschutzzonen sind im Stadtgebiet nicht ausgewiesen. 4. Vorhandene Abwasserbehandlungsanlagen 4.1 Auf dem Stadtgebiet Bedburg sind zur Zeit 11 Abwasserbehandlungsanlagen vorhanden und in Betrieb. Betreiber dieser Anlagen sind der Erftverband und die Stadt Bedburg. WP7-159/2005 4.2 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 Auflistung der Abwasserbehandlungsanlagen: Gebiets- Bezeichnung Ortsteil Vorflut Betreiber und Nr. Einleiter 1,0 RUEB 01 Broich Erft Erftverband 2,0 RUEB 02 Blerichen Erft Erftverband 2,0 Bedburg RUEB 08 Kirdorf-Süd Finkelbach Stadt 3,0 RUEB 03 Kaster Mühlenerft Erftverband 3,0 Bedburg AB/VA 01 Im Spleß Pützbach Stadt 4,0 RUEB 04 Grottenherten Pützbach Erftverband 5,0 RUEB 05 Pütz Pützbach Erftverband 6,0 RUEB 06 Kirchtroisdorf Pützbach Erftverband 7,0 Bedburg RKB 01 Weiler-Hohenholz Hohenholzer Graben Stadt 8,0 RKB 02 Industriepark Erft Erftverband Totengraben Erftverband Mühlenerft 10,0 5. RUEB 10 Rath Gewässer im Stadtgebiet Durch das Stadtgebiet Bedburg fließen mehrere Bachläufe. Hauptvorflutgewässer ist die Erft mit ihren Nebenarmen. Bachläufe: der Pützbach das Kalrather Fließ der Finkelbach der Hohenholzer Graben der Totengraben in Rath 6. Einleitungsstellen 6.1 Die aufgelisteten Einleitungsstellen Abwasserbehandlungsanlagen. Dies sind entweder Versickerungsanlagen. gehören Regenklärbecken, baulich zu den vorhandenen Regenüberlaufbecken oder WP7-159/2005 6.2 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 Auflistung der Einleitungsstellen in Gewässer auf dem Stadtgebiet Bedburg EinleitungsNr. Lage/ Gewässer Einleiter Ortsteil E 01 Broich Erft Erftverband E 02 Blerichen Erft Erftverband E 03 Kaster Mühlenerft Erftverband E 04 Grottenherten Pützbach Erftverband E 05 Pütz Pützbach Erftverband E 06 Kirchtroisdorf Pützbach Erftverband E 07 Weiler-Hohenholz Hohenholzer Graben Stadt Bedburg E 08.1 Kirdorf-Süd Finkelbach Stadt Bedburg E 08.2 Kirdorf Finkelbach Stadt Bedburg E 09 Industriepark Erft Erftverband Mühlenerft E 10 Rath Totengraben Erftverband E 11 Im Spleß Pützbach Stadt Bedburg 7.0 Zusammenstellung der Baukosten 7.1 Fertiggestellte Baumaßnahmen Die Stadt Bedburg hat nach Genehmigung des Generalentwässerungsplanes in stetiger Folge eine größere Anzahl von Baumaßnahmen fertig gestellt. Hauptanteil war die Erweiterung des Kanalnetzes zur Sicherstellung der Entwässerung neuer Baugebiete. Seit 1998 werden entsprechend gesetzlicher Regelung die Kanäle Schachtbauwerke des Kanalnetzes der Stadt Bedburg auf Schäden untersucht. und Erforderliche Sofortsanierungen wurden entsprechend dem Kenntnisstand durchgeführt. Alle im Zeitraum von 1998 bis einschließlich 2003 durchgeführten Maßnahmen sind als zusätzlicher Bericht (Anlage 5-0 und 5-1) erfasst. 7.2 Nicht realisierte Baumaßnahmen WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 Alle im Zeitraum von 1998 bis einschließlich 2003 nicht realisierte Baumaßnahmen sind in der Zusammenstellung (Anlage 6-0) aufgelistet und begründet. 7.3 Kostenübersicht für das Abwasserbeseitigungskonzept 2004 Die nach Kostenschätzung ermittelten Baukosten sind in den Listen II und III zusammengestellt. Die Kosten sind nach zeitlicher Abfolge und nach Ortsteil aufgegliedert. Der Baupreisstand entspricht dem Stand von 2004. Die Baukosten betragen nach dem vorliegenden Konzept, zusammenfassend für den Zeitraum ab 2004 bis einschließlich zum Jahr 2008 fertiggestellte bzw. geplante Baumaßnahmen: für Abwasserbehandlungsanlagen 0,280 Mio. EUR für Sanierungen 2,185 Mio. EUR für Kanalnetzerweiterungen 8,020 Mio. EUR Gesamtsumme der Einzelmaßnahmen 7.4 10,485 Mio. EUR Für den Zeitraum von 2009 bis 2015 werden für zz. bekannte geplante Baumaßnahmen die Kosten auf 0,610 Euro geschätzt. Eine Kostenberechnung ist erst im Zuge der Planungsvorbereitung möglich. 7.5 Für den Zeitraum nach 2015 sind zz. keine Baumaßnahmen bekannt. 7.6 Für den von 2007 bis 2019 werden auf Grundlage der Bewertung der 2. Kanalbefahrung zusätzlich Sanierungsmaßnahmen an den Kanalisationslagen durchgeführt. Umfang und Kosten sind zz. nicht bekannt. 8. Zusammenfassung Das vorliegende Konzept ist die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 1998 und baut inhaltlich auf diesem auf. Die Verpflichtungen aus der Kommunalverordnung vom 30.09.1997 sind erfüllt. Das Konzept 2004 enthält alle zur Zeit Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung. bekannten Planungsdaten zur Die zeitliche Abfolge der zukünftigen Maßnahmen wurde, soweit überschaubar, nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. WP7-159/2005 Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 Die Unterlagen werden hiermit zur Genehmigung vorgelegt. Aufstellungs-, Sicht- und Prüfvermerke: Aufgestellt: Brühl im Jan. 2005 Gesehen: Bedburg, den Ingenieurbüro Stadt Bedburg Berndt und Rakowski Inh.: Dr. Erich Spitz Consult GmbH i.A. H. Lengnick - Fachbereich I Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung