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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
20.10.16, 13:25
Aktualisiert
30.11.16, 14:27
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 504/2016 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 29.09.2016 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.11.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 29.11.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produktgruppen werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur abschließenden Vorberatung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wird/wurde der Haushaltsplanentwurf 2017 in der Ratssitzung am 25.10.2016 ausgehändigt. Aus organisatorischen Gründen stimmen die Seitenzahlen in der Anlage zu dieser Vorlage - im Gegensatz zu den Vorjahren – nicht mit den Seitenzahlen im Haushaltsplanentwurf überein. Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf: Allgemeiner Hinweis für alle Produkte: Die Änderungen in den Entgeltgruppen des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst sind im Stellenplan eingearbeitet. Die zum 01.01.2017 wirksam werdenden neuen Entgeltgruppen im TVöD sind noch nicht eingearbeitet, die Umsetzung erfordert noch umfangreiche Überprüfungen im Rahmen der Überleitung in die neuen Entgeltgruppen und wird daher erst im Stellenplan 2018 dargestellt. Produkt 060361010 Kindertageseinrichtungen Tagespflege Derzeit ist die Abteilung mit 63,5 Fachkraftstunden a 1,63 Stellen in Teilzeit besetzt. Laut Deutschen Jugendinstitut DJI soll für die Bearbeitung von 40 Fällen eine Fachkraft in Vollzeit eingesetzt sein. Der Bundesverband Kindertagespflege geht von 60 Betreuungsverhältnissen je Vollzeitkraft aus. Der Landesverband Tagespflege von einer Vollzeitstelle bei 30 Tagespflegepersonen bzw. 60-80 Kindern. Derzeit werden 167 laufende und 20 Randzeitenfälle bearbeitet. Auch im Bereich Tagespflege findet ein Betreuungsausbau statt. In oder kurz vor der Schulung stehen derzeit 12 Tagespflegepersonen. Der Bereich Fachberatung Tagespflege soll daher um 1,5 Stellen auf 3 Vollzeitstellen EG S 11b SuE ausgebaut werden. Kindertagesstätten In den Kitas der Stadt Erftstadt sind mittlerweile über 200 Mitarbeitende unterschiedlicher Profession beschäftigt. Die Gewinnung von Fachkräften und ein effektives Personalmanagement für die Kitas ist besonders dringlich. Betrachtet man die aktuellen Entwicklungen, so ist festzustellen, dass die Fachkräftegewinnung jedoch durch mehrere Faktoren erschwert wird und das Personalmanagement vor großen Herausforderungen steht (Fachkräftemangel, kurz und langfristige Krankheitsvertretungen, Erziehungszeiten und Rückkehr in Teilzeit, hohe Fluktuation u.a.). Ein wichtiges Aufgabenfeld für die Fachberatung ist die einrichtungsspezifische Unterstützung und Beratung von Kindertageseinrichtungen. Schwerpunkt einer neu einzurichtenden Stelle ist, in Abstimmung mit der Abteilungs- und Amtsleitung, die Team- und einrichtungsbezogene Organisationsentwicklung, die Beratung im personalen Bezugssystem sowie die Beratung und Unterstützung im organisatorisch-strukturellen Bereich. Es wird daher eine halbe Stelle EG 11b zur einrichtungsspezifischen Fachberatung der Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Notgruppen Politisch wurde die Einrichtung von jeweils einer Notgruppe in Liblar und Lechenich, bis zur Umsetzung des weiteren Ausbauprogramms, beantragt. Der Mehrbedarf für diese Gruppen ergibt die Einrichtung folgender Stellen Notgruppe Lechenich + EG 2,73 S8 a, sowie 0,73 EG S 3 Notgruppe Liblar: + EG 2,73 S8 a, sowie 0,73 EG S 3 Elternzeiten Die Praxis bei der Versorgung von Teilzeit zurückkehrenden in Elternzeit befindlichen Fachkräften hat in den letzten Jahren gezeigt, dass die von den Mitarbeitenden, aufgrund der persönlichen familiären Situation gewünschte Lage der Arbeitszeiten, mit den Betriebsabläufen der Einrichtungen nicht immer kompatibel ist. Daher ist es seitens des Fachamtes wünschenswert, 3 Stellen bis 30 Std. der EG S 8a einzurichten. Der Einsatz kann nur zusätzlich im Rahmen von z.B. Krankheitsvertretungen erfolgen. -2- Springkraft 1 Stelle 39 Std. EG S 8a als Springkraft/Krankheitsvertretung. 3 Springkräfte sind gerade im Hinblick auf die großen Einrichtungen nicht ausreichend. Die Krankenstatistik der Beschäftigten der Kindertagesstätten lässt drauf schließen, dass der ausgewiesene Krankenstand vom Personalstamm der Kitas nicht aufgefangen werden kann. Zudem wird es zunehmend schwieriger auf dem Arbeitsmarkt ausgebildete Fachkräfte, insbesondere für Vertretungsfunktionen überhaupt noch gewinnen zu können. Zur Aufrechterhaltung des ungestörten Betriebs der Kitas ist die Einstellung einer weiteren Springerin nötig. Vereinzelt mussten Gruppen in 2015 bereits für einige Tage geschlossen werden oder es konnten nur Notangebote zur Verfügung gestellt werden. Diese Stellen sind nicht refinanziert Produkt 060362010 Jugendarbeit Es wird eine Stelle Quartiersmanager aus dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ eingerichtet. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 30.03.2016, über rund 2 Mio. Euro, der diese Personalkosten inkludiert, liegt vor. Ziel des Quartiersmanagements und der Koordination ist es, die Lebensverhältnisse für die in Liblar wohnenden Jugendlichen, Flüchtlinge und Familien zu verbessern, indem die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie das nachbarschaftliche Miteinander gestärkt wird. Bei der Weiterentwicklung von Angeboten steht insbesondere die Erhöhung des Bildungs- und Qualifizierungsniveaus sowie der persönlichen Kompetenzen und Stärken der Zielgruppen im Mittelpunkt. Der Quartiersmanager soll spätestens im vierten Quartal 2017 seine Tätigkeit, in Vorbereitung für den sozio-interkulturellen Jugendtreff (SIJU), aufnehmen. Eine Stelle EG S 11b befristet bis zum 31.12.18 ist dringend erforderlich. Produkt 060363040 Hilfe zur Erziehung Aufgrund der erhöhten Anforderungen und der bestehenden Auslastung kann der vermehrte Aufgaben- und Arbeitsaufwand im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht mehr mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden. Konkret besteht in der Abteilung der folgende Bedarf: Eine Vollzeitstelle in EG 7 Sachbearbeitung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“. In Vertretung (Knips) -3-