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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 498/2016 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 08.11.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 17.11.2016 vorberatend Rat 13.12.2016 beschließend Schulausschuss 16.03.2017 vorberatend Rat 28.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nach Eingang des Bürgerantrages der Interessengemeinschaft Gesamtschule Erftstadt am 26.09.2016 ist die Stadt Erftstadt auch seitens der Kommunalaufsicht des Rhein-ErftKreises mit Schreiben vom 20.10.2016 zu diesem Antrag angeschrieben worden. Eine Stellungnahme an den Rhein-Erft-Kreis ist in Bearbeitung. Über das soziale Netzwerk Facebook hat die Stadt Erftstadt am 03.11.2016 Kenntnis davon erhalten, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung ein Schreiben der Interessengemeinschaft Gesamtschule in Erftstadt dahingehend beantwortet hat, dass auf- grund des Ergebnisses der Elternbefragung zur Entwicklung der Erftstädter Schullandschaft die Pflicht zur Errichtung einer Gesamtschule bestanden haben soll. Eine Kopie, die die Stadt von der Presse erhalten hat, ist als Anlage beigefügt. Da ein offizielles Schreiben der Stadt Erftstadt bisher nicht vorliegt und die Ansicht des Ministeriums im Widerspruch zu der seinerzeit mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Sichtweise steht, wurde die Regierungspräsidentin am 03.11.2016 diesbezüglich angeschrieben und um ein kurzfristiges Gespräch gebeten (s.Anlage). Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wird im Schulausschuss am 17.11.2016 berichtet. In Vertretung (Lüngen) -2-