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Bürgerantrag (Anregung 498/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Bürgerantrag (Anregung 498/2016) Bürgerantrag (Anregung 498/2016) Bürgerantrag (Anregung 498/2016) Bürgerantrag (Anregung 498/2016)

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Inhalt der Datei

Interessengemeinschaft Gesamtschule Erftstadt do Wolfram von agem Telefon: u2235/4408200 Kohlstr. 15 info@gesamtschule-erftstadt.de 50374 Erftstadt www.gesamtschule-erftstadt.de IG Gesamtschule Erftstadt, c/o V. Gagern, Kohlstr, 15, 50374 Erftstadt An den Rat der Stadt Erftstadt Erftstadt, 23.09.2016 Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt Sehr geehrter Stadtverordnete, im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung hat der Schulausschuss der Stadt Erftstadt am 24.09.2014 einstimmig das Ergebnis einer Elternbefragung zur Kenntnis genommen. Der ebenfalls einstimmig vom Rat beauftragte Gutachter kam anschließend zu dem Ergebnis, dass 42% der befragten Erftstädter Grundschuleltern ihr Kind an einer Gesamtschule in Erftstadt anmelden würden (Anlage A, Seite 18). Eine sechszügige Gesamtschule mit 168 Anmeldungen sei zu erwarten. Die Verwaltung veröffentlichte einen „Fahrplan zur möglichen Errichtung einer Gesamtschule" (Anlage B). Auch die aktuellen, tatsächlichen Anmeldezahlen an umliegenden Gesamtschulen sprechen für sich: An den Gesamtschulen in Weilerswist, Brühl und Kerpen wurden für das Schuljahr 2016/2017 93 Kinder aus Erftstadt angemeldet, von denen mehr als ein Drittel, nämlich 33 Kinder, nicht angenommen wurden. Bei Einrichtung einer Gesamtschule in Erftstadt selbst wäre mit weitaus höheren Anmeldezahlen zu rechnen, aus Erftstadt und umliegenden Ortschaften. Der aktuell tatsächlich gelebte Elternwille spricht hier also ebenfalls sehr deutlich für eine Gesamtschule. Im Übrigen hat die Bezirksregierung Köln die Ergebnisse der Elternbefragung selbst als so deutlich bezeichnet, dass sie eine weitere Elternbefragung, wie sie der „Fahrplan zur Errichtung der Gesamtschule" vorsieht, als nicht zwingend notwendig erachte, so jedenfalls die Ausführungen von Herrn Bürgermeister Erner (Anlage B, Seite 5). Zwischenzeitlich wurde der Begriff Elternwille bei einigen Parteien und Bürgern allerdings durch den Begriff Bürgerwille ersetzt und eine Bürgerinitiative „Schulen in Erftstadt erhalten" ins Leben gerufen, die via Bürgerentscheid für den Erhalt aller (I) weiterführenden Schulen in Erftstadt eintrat. Man befürchtete, dass eine der 5 weiterführenden Schulen (1 Hauptschule, 2 Realschulen, 2 Gymnasien) geschlossen werden müsse, wenn eine Gesamtschule eingerichtet würde. Der folgende Bürgerentscheid ist, wenn auch knapp, am Quorum gescheitert. Dennoch hat der Rat der Stadt Erftstadt nicht nur entschieden, dem Vorschlag der Bürgerinitiative zu folgen und alle weiterführenden Schulen zu erhalten, er hat es zudem ausgeschlossen, eine weitere Schule in einem der bestehenden Schulzentrum zu errichten (Anlage D). Dies bedeutete faktisch das Aus für die Gesamtschule. Seite 2 von 3 Diese wird im neuen Schulentwicklungsplan sogar noch nicht einmal mehr in Erwägung gezogen. Es wurde hier folglich nicht nach dem Elternwillen, sondern nach dem vermeintlichen Bürgerwillen entschieden, der in der Frage nach dem Schulbedarf nicht nur unerheblich, sondern angesichts der geringen Beteiligung am Bürgerentscheid überhaupt fraglich ist. Aus Sicht der Interessengemeinschaft (IG) Gesamtschule Erftstadt ist das Bedürfnis zur Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt nachgewiesen worden. Vor der Gründung der Bürgerinitiative „Schulen in Erftstadt erhalten" haben das auch alle Parteien bzw. Fraktionen und der Bürgermeister —öffentlich — so vertreten. Und die Bezirksregierung Köln hat dies nach den Worten von Herrn Bürgermeister Erner im „Fahrplan" ja ebenfalls so gesehen. Auch der 1. Beigeordnete der Stadt Erftstadt hat dies in der Beantwortung einer Anfrage der SPDFraktion am 7.4.2015 (A 196/2015) noch einmal bestätigt (Anlage C). Er teilte mit, dass die „Elternbefragung zur Entwicklung der Schullandschaft in Erftstadt [...] grundsätzlich bereits ein Bedürfnis zur Errichtung einer Gesamtschule nachgewiesen" hat. Auf Nachfrage bestätigte er, dass sich die Stadt bezüglich der Einrichtung der Gesamtschule „im Verfahren" befinde. Folglich sind Verwaltung und Rat gem. §78 SchulG verpflichtet, eine Gesamtschule zu errichten. Dieses Recht bzw. diese Verpflichtung ist nach unserer Auffassung weder für den Bürger (durch Bürgerbegehren etc.) noch für den Rat disponibel. Ein Bürgerentscheid kann der Einführung einer Schulform nicht entgegenstehen. Denn bei der Frage nach dem Schulbedarf ist allein der Wille der betroffenen Eltern maßgeblich, also nur der Wille von Grundschuleltern. Alle anderen Bürger dürfen darüber nicht bestimmen. Und entsprechend darf auch der Rat nicht gegen den festgestellten Elternwillen beschließen, was er hier jedoch getan hat. Aktuell soll zudem ein gesamtes Schulzentrum für 24 Millionen Euro saniert werden, und zwar wieder, ohne dass hier der Elternwille zur Errichtung einer Gesamtschule berücksichtigt wird (Anlage E). Wir fordern Sie daher auf, den Ratsbeschluss (Anlage D), der faktisch die Errichtung einer Gesamtschule blockiert, zurückzunehmen und das Verfahren zur Errichtung einer Gesamtschule weiter zu betreiben. Nur so kann der von allen (I) Seiten festgestellte und in dieser Sache allein maßgebliche Elternwille respektiert werden. Sollte es weitere Fragen zur Klärung geben, sind wir gerne zu einem Gespräch oder Überlassung weiterer Unterlagen bereit. Mit freundlichen Grüßen , 4/ ,....1...!- Wolfrafn von Gagern i.A. der IG Gesamtschule Erftstadt In gleicher Sache ergehen Schreiben an: Bezirksregierung Köln Landrat des Rhein-Erft-Kreises Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Seite 3 von 3 Anlagen: A) Elternbefragung zur Schulentwicklung: Auswertung der Befragungsergebnisse, Juli 2014 B) Fahrplan zur möglichen Errichtung einer Gesamtschule: „Darstellung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulentwicklung im Hinblick auf die bestehende Schullandschaft" vom 10.07.2014, V 254/2014 C) Antwort des 1. Beigeordneten vom 7.4.2015, A 196/2015 D) Ratsbeschluss (Auszug, Erhalt aller Schulen, keine Einrichtung weiterer Schulen) vom 29.09.2015 E) Sanierung des Schulzentrums Lechenich: Auslobung eines Architektenwettbewerbs vom 26.08.2016, V 445/2016 ‚ ,1 Interessengemeinschaft Gesamtschule Erftstadt c/o Wolfram vu uageni elefon: 02235/4408200 Kohlstr. 15 info@gesamtschule-erftstadt.de 50374 Erftstadt wvvw.gesamtschule-erftstadt.de IG Gesamtschule Erftstadt, do v. Gagern, Kohlstr. 15, 50 ' 2 Stadt Erftstadt Der Bürgermeister s 4 STADT ERFTS1ADT - Der Bürgermeister - Holzdamm 10 D-50374 Erftstadt Erftstadt, 23.09.2016 Einrichtung einer Gesamtschule Bitte um Weiterleitung an die Stadtverordneten Sehr geehrter Herr Erner, vielen Dank noch einmal für das anregende Gespräch vom Mittwoch letzter Woche. Wie angesprochen gehen wir aufgrund des festgestellten Bedarfs von einer Pflicht für Verwaltung und Rat zur Einrichtung einer Gesamtschule aus und sind deshalb in dieser Richtung aktiv geworden. Ich bitte Sie deshalb, das beigefügte Schreiben an die Stadtverordneten weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Wolfrarii von Ga n i.A. der IG Gesam chule Erftstadt