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Bürgerantrag (498 Anlage C)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 196/2015 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 07.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Emer, Bürgermeister BM 15.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratun sfol e Schulausschuss Termin 03.06.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Rat 29.09.2015 beschließend Betrifft : Bemerkun en Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen zum Schulentwicklungsplan; hier SPDFraktion Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: El Ja LJNein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb Immobilien, Straßen, Stadtwerke Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja EiNemn Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2015 wurde vereinbart, dass Fragen zum Entwurf des Schulentwicklungsplans und des Standortgutachtens zeitnah eingereicht und entweder durch das Planungsbüro „Biregio", den Eigenbetrieb Immobilien, das Schulverwaltungsamt oder auch gemeinsam beantwortet werden. Sollte bis zum Versendetermin nicht jede Frage beantwortet sein, so wird angestrebt, die Antwort bis zur Sitzung des Schulausschusses am 03.06.2015 bzw. zur Sitzung des Rates am 23.06.2015 nachzuliefern. Die Frage 1. wird von „Biregio" wie folgt beantwortet: „Die geforderten Ergänzungen des Standortgutachtens um weitere mögliche alternative Szenarien — auch im Sinne des Antrages der SPD-Fraktion — sind Teil des zugesagten Prüfauftrages." Zusatz der Verwaltung: Die Ergänzungen sind in der 1. Ergänzung zur V 99/2015 enthalten. 1.1 Die Umsetzung der beiden Szenarien ist mit der Schwierigkeit der „auslaufenden Schulen" verbunden. Es müssen jeweils für jede Schulform Verwaltungstrakte (Sekretariat und Lehrerzimmer etc.) vorgehalten werden. Die Umsetzung wird besonders im Schulzentrum Lechenich mit erheblichen baulichen Problemen behaftet sein. Im Schulzentrum Liblar ist durch die zur Zeit leerstehende Carl-Schurz-Hauptschule mit weniger baulichem Aufwand zu rechnen. Ungeachtet der mit der Einrichtung einer Gesamtschule sich verändernden Schullandschaft ist langfristig eine energetische Sanierung der noch nicht modernisierten Gebäude in beiden Schulzentren erforderlich (in der Gottfried-Kinkel- Realschule Liblar ist dies bereits erfolgt). In beiden Schulzentren müsste mit der Errichtung der Gesamtschule ein Kostenrahmen von rund 200.000 € für die Ausstattung der neuen Schulleitung sowie für die Einrichtung eines neuen Technikraumes veranschlagt werden. Die Folgekosten würden sich pro Jahr auf ca. 50.000 € belaufen. Diese sind jedoch auch bei Erhalt der bestehenden Schulen jährlich anzusetzen. 1.2 Ein Anteil von 32% der Schüler aus der Stadtregion Lechenich wird an anderen Schulen angemeldet, nur 12 % der im Schulzentrum Lechenich aufgenommenen Schüler kommen von auswärts (Nörvenich). Aus der Stadtregion Liblar werden dagegen nur 11 % der Schüler an auswärtigen Schulen angemeldet. Es kommen jedoch 22 % der in diesen Sekundarstufenschulen aufgenommenen Schüler von auswärts (Kerpen und Weilerswist). Das bedeutet, dass die Stadtregion Lechenich jeweils eine Klasse an die Gesamtschule in Weilerswist und das Gymnasium Kerpen verliert, die Stadtregion Liblar gewinnt jeweils eine knappe Klasse aus Weilerswist und Kerpen. 1.3 Der vorliegende Entwurf des Schulentwicklungsplans zeigt, dass die Theodor-HeussHauptschule ohne eine Veränderung der erftstädtischen Schullandschaft zunächst erhalten bleiben könnte. 1.4 Die Beantwortung der Fragen des Ville-Gymnasiums ist als Anlage beigefügt. Die Frage 2.1 wird von „Biregio" wie folgt beantwortet: „ Der vorgelegte Schulentwicklungsplan beschreibt die mittelfristige Schulentwicklung in der Stadt Erftstadt bis zum Schuljahr 2021/22 einschließlich mit einem absehbaren Bestand der Schulen — im Status quo — bis dahin." Zusatz der Verwaltung: Die Eltembefragung zur Entwicklung der Schullandschaft in Erftstadt hat grundsätzlich bereits ein Bedürfnis zur Errichtung einer Gesamtschule nachgewiesen. Gemäß § 78 Abs. 4 Schulgesetz NW sind die Schulträger für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Dabei sind gemäß Abs. 5 die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern zu berücksichtigen. Unter Verzicht auf die Errichtung einer Gesamtschule wäre der Bestand aller Schulen gemäß des vorliegenden Entwurfs des Schulentwicklungsplans im Prognosezeitraum gesichert. Die Frage 2.2 wird von „Biregio" wie folgt beantwortet: „Der vorgelegte Schulentwicklungsplan beschreibt in einem gesonderten Kapitel 2.4.3 den Stand des Gemeinsamen Lernens und die möglichen zukünftigen Entwicklungsverläufe der lnklusion; mit der planerischen Absenkung der Klassenfrequenz in den Regelschulen wird dem Raumbedarf zumindest ansatzweise Rechnung getragen." Zusatz der Verwaltung: Seitens des Gesetzgebers liegen keine verbindlichen Vorgaben hinsichtlich zusätzlicher Raumbedarfe für die Umsetzung der lnklusion vor. -2- Die Frage 2.3 wird von „Biregio" wie folgt beantwortet: „Grundsätzlich haben größere Schulsysteme mehr pädagogische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten, dies gilt insbesondere für Schulen mit heterogener Schülerschaft wie Realschule und Gesamtschule, weniger für Gymnasien in der G8-Form mit homogener Schülerschaft (und Zentralabitur); bei der besonderen bipolaren Schullandschaft in der Stadt Erftstadt sollte die Abwägung zwischen Konzentration auf einen Gymnasialstandort und Erhalt von zwei Gymnasialangeboten, die in der Oberstufe kooperieren, wohl bedacht sein." Zusatz der Verwaltung: Die o. g. Kooperation in der Oberstufe ist ein mögliches Zukunftsszenario, welches mit Fortschreiten des demographischen Wandels und rückläufiger Schülerzahlen perspektivisch erneut aufgegriffen werden sollte. Veränderungen im Abwanderungsverhalten von Schülerinnen und Schülern werden sich jedoch — wenn überhaupt — nur durch ein langfristig angelegtes Angebot erreichen lassen. 2.4 siehe Anlage Die Frage 2.5 wird von „Biregio" wie folgt beantwortet: „Das Schüleraufkommen für das Schuljahr 2016/17 liegt mit 442 Schülern nochmals deutlich über dem Schüleraufkommen von 412 und 415 Schülern für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16; insofern hätte die Gesamtschule im Schuljahr 2016/17 günstige Startchancen." Zusatz der Verwaltung: Die Anmeldezahlen des Gymnasiums Lechenich für das kommende Schuljahr fallen überraschend niedrig aus. Solche Schwankungen sind aber auch in der Vergangenheit bereits vorgekommen und sollten in einem mehrjährigen Kontext betrachtet werden (vgl. A 190/2015, Frage 15). Die Frage 2.6 wird von „Biregio" wie folgt beantwortet: „Die Frage nach Umfang und Orientierung der Pendlerbewegungen muss etwas differenzierter betrachtet werden, weil sie sich in den beiden Stadtregionen westlich und östlich der Autobahn doch sehr unterschiedlich darstellt: Die Schullandschaft westlich der Autobahn ist aufgrund der Erreichbarkeit sehr stark geprägt von der Außenorientierung der Eltern in den Grundschulen Erp und Gymnich (hier werden durchschnittlich 40 % der Kinder an auswärtigen Gymnasien und Gesamtschulen angemeldet), andererseits werden im Schulzentrum Liblar durchschnittlich 23 % auswärtige Schüler aufgenommen, im Schulzentrum Lechenich nur 12 %, in dieser Konstellation Zufriedenheitsunterschiede abzuleiten wird den Schulen nicht gerecht." In Vertretung (Lüngen) -3-