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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung im Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
22.09.16, 15:00
Aktualisiert
05.10.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 457/2016 1. Ergänzung Az.: -65- Amt: - 65 BeschlAusf.: - 102 Datum: 01.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 21.09.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.10.2016 beschließend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung im Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Ergänzende Stellungnahme der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen zur Beschlussempfehlung gemäß V 457/2016: Ursprünglich ist die befristete Einstellung des Mitarbeiters insbesondere zur Kompensation personeller Vakanzen im Bereich der Friedhofsverwaltung und der Gartenbauabteilung erfolgt. Der Mitarbeiter wurde zunächst befristet für den Zeitraum 01.07.15 bis 31.12.15 eingestellt, hiernach wurde die befristete Einstellung verlängert bis zum 31.12.2016. Nunmehr soll über eine Festeinstellung des Mitarbeiters entschieden werden. Die jetzt avisierte Festeinstellung des Mitarbeiters über den 31.12.2016 hinaus wird wie folgt begründet: Es hat sich gezeigt, dass die Auslastung der Mitarbeiter in der Gartenbauabteilung eine ausreichende, vertraglich vollumfänglich vorgesehene Kontrolle der Fremdpflegefirmen durch Leistungsabnahmen nicht zulässt. Hierbei sind insbesondere auch inzwischen bereits umgesetzte und auch noch anstehende Großprojekte, wie z.B. der Bau von Kunstrasenplätzen zu berücksichtigen. Solche Projekte erfordern besondere personelle Bindungen. Die Beschwerdesituation im Bereich der öffentlichen Grünflächenpflege ist insgesamt auffällig. Zielsetzung der Festanstellung des Mitarbeiters ist somit zum Einen eine Entlastung der Gartenbauabteilung, zum Anderen geht es insgesamt um eine Qualitätsverbesserung im Aufgabenbereich, verbunden mit einer Beruhigung der entstandenen Beschwerdesituation. Im Zuge intensivierter Kontrollen bei Leistungsabnahmen ist es daneben im Vorjahr 2015 zu erheblichen Auszahlungskürzungen gegenüber externen Firmen in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 40.000,- Euro gekommen; auch im laufenden Jahr 2016 wurden bislang bereits Rechnungskürzungen in Höhe von ca. 7.500,- Euro in Folge vertragswidrig in Rechnung gestellter Leistungen vorgenommen. Die Stellenbesetzung soll somit auch weiterhin eine vollumfängliche Kontrolle der Leistungsausführung sicherstellen, um vertragswidrige Rechnungsstellungen und unberechtigte Leistungsauszahlungen vermeiden zu können. Mit einer Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters kann eine externe Vergabe der aus Verkehrssicherungsgründen jährlich durchzuführenden Standsicherheitsprüfung auf den Friedhöfen entfallen, die Leistung stattdessen intern erbracht werden. Eine externe Vergabe dieser Pflichtaufgabe würde alleine ca. 20.000,- Euro bei jährlich über 9.000 Stück zu prüfenden Grabsteinen auf den 14 städtischen Friedhöfen bedingen. Die Standsicherheitsprüfung 2015 hat der Mitarbeiter 2015 weitgehend eigenständig, zuverlässig und auch gerichtlich belastbar erledigt. Die Standsicherheitsprüfung 2016 steht kurz vor dem Abschluss und soll bis zum 01.10.2016 ausgeführt sein. Dem aus einer Festanstellung des Mitarbeiters resultierenden Personalaufwand i.H.v. jährlich ca. 49.000,- Euro sind insofern Rechnungskürzungen und unterstellte Einsparungen durch – infolge Kontrolle – angepasster Inrechnungstellungen sowie die eingesparten Kosten für eine externe Vergabe der jährlichen Standsicherheitsprüfungen auf den Friedhöfen gegen zu rechnen. Neben der gewollten Qualitätsverbesserung in der Pflegeausführung rechnet sich die unbefristete Einstellung des Mitarbeiters aus Sicht der Betriebsleitung somit auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. In Vertretung Hallstein -2-