Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
22.09.16, 15:00
Aktualisiert
05.10.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 457/2016 1. Ergänzung
Az.: -65-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 102 Datum: 01.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
21.09.2016
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
beschließend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung im Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Ergänzende Stellungnahme der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen zur Beschlussempfehlung gemäß V 457/2016:
Ursprünglich ist die befristete Einstellung des Mitarbeiters insbesondere zur Kompensation personeller
Vakanzen im Bereich der Friedhofsverwaltung und der Gartenbauabteilung erfolgt. Der Mitarbeiter
wurde zunächst befristet für den Zeitraum 01.07.15 bis 31.12.15 eingestellt, hiernach wurde die befristete Einstellung verlängert bis zum 31.12.2016. Nunmehr soll über eine Festeinstellung des Mitarbeiters entschieden werden.
Die jetzt avisierte Festeinstellung des Mitarbeiters über den 31.12.2016 hinaus wird wie folgt
begründet:
Es hat sich gezeigt, dass die Auslastung der Mitarbeiter in der Gartenbauabteilung eine ausreichende,
vertraglich vollumfänglich vorgesehene Kontrolle der Fremdpflegefirmen durch Leistungsabnahmen
nicht zulässt. Hierbei sind insbesondere auch inzwischen bereits umgesetzte und auch noch
anstehende Großprojekte, wie z.B. der Bau von Kunstrasenplätzen zu berücksichtigen. Solche Projekte
erfordern besondere personelle Bindungen. Die Beschwerdesituation im Bereich der öffentlichen Grünflächenpflege ist insgesamt auffällig. Zielsetzung der Festanstellung des Mitarbeiters ist somit
zum Einen eine Entlastung der Gartenbauabteilung, zum Anderen geht es insgesamt um eine Qualitätsverbesserung im Aufgabenbereich, verbunden mit einer Beruhigung der entstandenen Beschwerdesituation.
Im Zuge intensivierter Kontrollen bei Leistungsabnahmen ist es daneben im Vorjahr 2015 zu
erheblichen Auszahlungskürzungen gegenüber externen Firmen in einer Gesamtgrößenordnung von
ca. 40.000,- Euro gekommen; auch im laufenden Jahr 2016 wurden bislang bereits Rechnungskürzungen in Höhe von ca. 7.500,- Euro in Folge vertragswidrig in Rechnung gestellter Leistungen
vorgenommen.
Die Stellenbesetzung soll somit auch weiterhin eine vollumfängliche Kontrolle der Leistungsausführung
sicherstellen, um vertragswidrige Rechnungsstellungen und unberechtigte Leistungsauszahlungen
vermeiden zu können.
Mit einer Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters kann eine externe Vergabe der aus
Verkehrssicherungsgründen jährlich durchzuführenden Standsicherheitsprüfung auf den Friedhöfen
entfallen, die Leistung stattdessen intern erbracht werden. Eine externe Vergabe dieser Pflichtaufgabe
würde alleine ca. 20.000,- Euro bei jährlich über 9.000 Stück zu prüfenden Grabsteinen auf den 14
städtischen Friedhöfen bedingen. Die Standsicherheitsprüfung 2015 hat der Mitarbeiter 2015
weitgehend eigenständig, zuverlässig und auch gerichtlich belastbar erledigt. Die Standsicherheitsprüfung 2016 steht kurz vor dem Abschluss und soll bis zum 01.10.2016 ausgeführt sein.
Dem aus einer Festanstellung des Mitarbeiters resultierenden Personalaufwand i.H.v. jährlich ca.
49.000,- Euro sind insofern Rechnungskürzungen und unterstellte Einsparungen durch – infolge
Kontrolle – angepasster Inrechnungstellungen sowie die eingesparten Kosten für eine externe Vergabe
der jährlichen Standsicherheitsprüfungen auf den Friedhöfen gegen zu rechnen. Neben der gewollten
Qualitätsverbesserung in der Pflegeausführung rechnet sich die unbefristete Einstellung des
Mitarbeiters aus Sicht der Betriebsleitung somit auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
In Vertretung
Hallstein
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