Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
12.10.16, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 427/2016
Az.: -65.0-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 24.08.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
21.09.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
10.11.2016
vorberatend
Rat
13.12.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Kreditaufnahmen 2017 des Eigenbetriebes Straßen für die Ausführung des Wirtschaftsplans 2017 gemäß Vorlage V 426/2016
Finanzielle Auswirkungen:
Die Auswirkungen der Kreditaufnahme (Zins- und Tilgungsaufwendungen) sind im Wirtschaftsplan 2017
und der mittelfristigen Planung berücksichtigt; der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme beläuft sich z. Zt.
auf 5.106.000 € unter Vorbehalt der Einstellung zusätzlicher bzw. der Streichung bereits in Vorjahren
finanzierter investiver Maßnahmen während der Beratungen zum Wirtschaftsplan 2017.
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
(Verlustausgleich) 2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
siehe
Wirtschaftsplan
2017
gemäß
siehe Wirtschaftsplan 2017 gemäß
Ja
Nein
Vorlage V 426/2016
Vorlage V 426/2016
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Kreditaufnahme 2017 im Eigenbetrieb Straßen – unter Vorbehalt der
Genehmigung der entsprechenden Wirtschaftsplanansätze – wie folgt zu.
Darlehensgeber:
Darlehenshöhe:
Auszahlungskurs:
Zinssatz:
Tilgung:
NRW-Bank/KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau
5.106.000 €
100%
bis zu 2,0% (Höchstzinssatz), fest für 10 Jahre
über 30 Jahre mit tilgungsfreien Jahren
Die Darlehensaufnahme erfolgt (nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen) nach Bedarf, teilweise voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2017.
Bei der Trennung von Darlehen wird die vorstehend genannte Gesamtdarlehenshöhe in Summe
nicht überschritten.
Begründung:
Die Kreditaufnahme ist für die (weitere) Finanzierung der im Wirtschaftsplan 2017vorgesehenen
Investitionen in den Bereichen Straßen, Gartenbau, Friedhöfe, Städtische Dienste und
Straßenreinigung zwingend erforderlich. Auf die jeweiligen Betriebszweige entfallen:
BZ Straßen:
BZ Gartenbau
BZ Friedhöfe
BZ Städtische Dienste
BZ Straßenreinigung
=>
=>
=>
=>
=>
4.947.000 €
146.000 €
0€*
8.000 €
5.000 €.
* Im Betriebszeig Friedhöfe erfolgte in den Jahren 2015 und 2016 eine „Überfinanzierung“; diese
Überfinanzierung ist 2017 im Bereich Straßen gekürzt worden. Einzelheiten hierzu sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.
In Vertretung
(Hallstein)
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