Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
247 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
13.10.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWICKLUNGSBERICHT 2016
der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Rechts- und Ordnungsamt
Wohnungslosenberatung
Ahremer Lichweg 3
50374 Erftstadt
I. Situation in den Obdachlosenunterkünften
1.1 Entwicklung der Belegungskapazitäten:
Zurzeit dient ausschließlich das Gebäude Ahremer Lichweg 3 mit 13 Appartements
der Unterbringung von Wohnungslosen. Eines dieser Appartements wurde dem Amt
für Soziales,
Wohnen, Integration und Senioren für die Unterbringung von
Asylbegehrenden überlassen. Diese Nutzung endet zum 31.08.2016.
Die Räumlichkeiten unterliegen einer sehr starken Auslastung, so dass die
Appartements zurzeit, soweit dies möglich ist, durch zwei Personen belegt sind.
Jahr
Gebäude
Einzelunterkünfte
Gemeinschaftsunterkunft
mit eigenem Wohnbereich
Gemeinschaftsunterkunft
ohne eigenen Wohnbereich
2006
17
7
29
32
2007
14
4
29
28
2008
11
3
29
27
2009
9
0
29
23
2010
7
13
20
15
2011
5
13
20
5
2012
4
13
20
0
2013
2
13
7
0
2014
2
13
7
0
2015
1
12
0
0
2016
1
13
0
0
1.2 Entwicklung der Unterbringungszahlen:
Am Stichtag, 30.06.2015 waren 9 Personen in der Unterkunft „Ahremer Lichweg“
untergebracht. 2016 waren es am Stichtag 17 Personen.
Insgesamt wurde im Zeitraum 01.01.2016 bis jetzt (Stand August 2016) 24
Personen ein Obdach zur Verfügung gestellt.
Die Verweildauer der zurzeit untergebrachten Personen betrug zwischen 3 Wochen
und 40 Monaten.
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1.3 Entwicklung der Altersstruktur der Bewohner/innen:
Folgende Altersstruktur wurde am Stichtag 30.06.2016 vermerkt:
17 % der untergebrachten Personen waren weiblichen und 83 % männlichen
Geschlechts.
Minderjährige waren im gesamten Berichtszeitraum nicht von Obdachlosigkeit
betroffen.
1.4 Verhältnis Einzüge – Auszüge:
In der Zeit vom 01.01.2016 bis jetzt (Stand August 2016) zogen 7 Personen aus und
7 Personen ein.
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II. Betreuungssituation
Seit Februar 2016 wird der Bereich wieder mit einem Sozialarbeiter B.A. geführt, der
in der Dienststelle im Ahremer Lichweg 3 als Ansprechpartner für die
Bewohner/innen zuständig ist. Darüber hinaus berät er die Bürger/innen bezüglich
Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Weiterhin nimmt er Verwaltungsaufgaben in
dem Bereich war.
III. Präventionsarbeit
In der Zeit vom 01.01.2016 bis jetzt (Stand August 2016) wurden 29 Präventionsfälle
bearbeitet.
VI. Umgesetzte Vorhaben
Nach der zurzeit noch andauernden Einarbeitung des in der Obdachlosenunterkunft
eingesetzten Sozialarbeiters B.A., sollen zunächst die bestehenden Kontakte zu den
weiteren Hilfeeinrichtungen der Stadt insbesondere der freien Träger und der
Nachbarstädte wiederbelebt und nach Möglichkeit ausgebaut werden, um weiterhin
eine gute Vermittlung der obdachlosen Menschen in andere Wohnformen zu
gewährleisten.
Seit Juni 2016 gehört der Sozialarbeiter B.A. dem „Arbeitskreis Wohnen“ an. Der
„Arbeitskreis Wohnen“ besteht aus verschiedenen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen von
Trägern und Organisationen aus den umliegenden Kreisen und Städten, die
unterschiedliche Konzepte oder Hilfsangebote aus dem erweiterten Bereich
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„Wohnen“ anbieten. Der Arbeitskreis tagt etwa 4mal im Jahr. Es findet ein
Erfahrungsaustausch statt und es werden verschiedene Problemlagen besprochen.
V. Ausblick
Mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes Ende 2015 wurde bei einer Änderung
der Wohnanschrift die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung verpflichtend.
Somit wurde es unmöglich eine Meldeadresse zu erlangen, falls eine solche
Bescheinigung nicht vorgelegt werden konnte. Ohne eine Meldeadresse wird die
Bewilligung von Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt erschwert. Dieser
Umstand führt dazu, dass mehr Personen als bislang im Ahremer Lichweg
vorsprechen, um eine Meldeadresse zu erlangen. Da jedoch nicht jede Person ohne
Meldeadresse auch gleichzeitig obdachlos ist, sondern oft eine Unterkunft bei
Freunden oder Verwandten findet, ohne sich jedoch dort anmelden zu können, wird
darüber nachgedacht, ob ggf. die Einrichtung von Postfachadressen mit der Anschrift
„Ahremer Lichweg 3“ für diesen Personenkreis als Nachweis für das Jobcenter oder
das Sozialamt über den tatsächlichen Aufenthalt eine Möglichkeit wäre.
Darüber hinaus ist eine längere Verweildauer einiger Bewohner/innen im Ahremer
Lichweg festzustellen. Auf diesen Umstand soll bei der Arbeit eine verstärkte Priorität
gelegt werden, mit dem Ziel geeignete Wohnalternativen für die Bewohner/innen zu
finden.
VI. Modellprojekte aus den Nachbarkreisen
Im Rahmen der Vorlage der Wohnungslosenstatistik 2015 für NRW hat
Sozialminister Schmeltzer von einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit
gesprochen. Damit sollen Kommunen sowie freie Träger der Wohnungslosenhilfe,
die für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen zuständig sind, durch die
finanzielle Förderung von Modellprojekten unterstützt werden. Hauptanliegen sind
dabei die Förderung von Präventionsmaßnahmen.
In den Nachbarkreisen gibt es bereits Modellprojekte.
Im Rhein-Sieg-Kreis hat der SKM (Katholischer Verein für Soziale Dienste im RheinSieg-Kreis e.V.) die Aufgabe der Wohnungsnothilfe im Bereich der präventiven
Wohnungslosenhilfe übernommen. Die Mitarbeiter/innen der Fachstelle versuchen in
dem Modellprojekt durch eine frühzeitige Intervention eine bevorstehende
Wohnungslosigkeit abzuwenden, in dem sie Kontakt mit den Schuldnern herstellen
und den konkreten Hilfebedarf feststellen. Auf diesem Wege wird versucht Lösungen
für bestehende Problemlagen gemeinsam mit den beteiligten Parteien z.B. Mietern
und Vermietern zu finden und auf diese Weise Wohnungslosigkeit zu verhindern. Es
werden je nach Bedarf auch weitere Hilfsstellen kontaktiert, wie z.B. die
Schuldnerberatung oder Drogenhilfe.
In Erftstadt wird im Rahmen der Prävention ebenso vorgegangen. Sobald bekannt
wird, dass jemand von Wohnungslosigkeit bedroht sein könnte, wird der in dem
Zuständigkeitsbereich eingesetzte Sozialarbeiter B.A. tätig und nimmt Kontakte zu
den betroffenen Personen, Vermietern und Schuldnern auf. Die Information, dass
jemand von Wohnungslosigkeit bedroht ist, erfolgt in der Regel durch den
Gerichtsvollzieher per Übersendung der Räumungsverfügung.
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Im Oberbergischen Kreis wurde federführend durch die Diakonie Michaelshoven e.V.
in der Projektlaufzeit vom 01.06.2012 – 31.05.2015 ein Gesamthilfesystem etabliert,
da ein erheblicher Bedarf an leicht zugänglichen Hilfestellen für Wohnungslosigkeit
festgestellt wurde. Gleichzeitig herrschte ein erheblicher Mangel an kostengünstigem
Wohnraum für sozial und wirtschaftlich benachteiligte Familien und auch für
Einzelpersonen. Ziel war es hier, ein System aufzubauen, das mehr
Wohnungsnotfälle erfasst indem ein flächendeckendes Angebot aufgebaut wird, das
durch mehrere Träger in Kooperation getragen wird. Im Zuge der Projektlaufzeit
wurde ebenfalls im Haus Segenborn ein neues Gebäude gebaut, das 13
Appartements für Obdachlose zur Verfügung stellt.
Bei der Stadt Erftstadt hat man bereits 2006 erkannt, dass bei der Unterbringung von
obdachlosen Personen eine Konzeption erforderlich ist. Durch den gezielten Einsatz
von Sozialarbeitern und dem Bau der Unterkunft Ahremer Lichweg im Jahre 2009
können wir hier für uns sehr gute Erfolge verbuchen. Die Stadt Erftstadt pflegt einen
guten Kontakt zu den umliegenden Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen, was ein
präventives Handeln und eine schnelle Hilfe für die betroffenen Personen in der
Vergangenheit sehr erleichtert hat. Die enge Vernetzung und der regelmäßige
Austausch zwischen den einzelnen Einrichtungen, so wie auch zwischen den
einzelnen Ämtern bei ämterübergreifenden Problemlagen, haben in der
Vergangenheit gut funktioniert.
Leider besteht allerdings auch in Erftstadt ein Mangel an kostengünstigem
Wohnraum. Dieses Problem ist bekannt und wird in Zusammenarbeit mit dem
technischen Dezernat und dem Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
aktiv behandelt.
Die Stadt Troisdorf und der Katholische Verein für Soziale Dienste im Rhein-SiegKreis e.V. haben ein Projekt in der Laufzeit von Oktober 2010 – September 2013
durchgeführt, das die Zielsetzung hatte durch präventives Handeln möglichst zu
verhindern, dass Kinder ins Obdach eingewiesen werden müssen. Hier wird versucht
den entsprechenden Familien, durch eine längerfristig angelegte Betreuung mit
Aufstellung eines Hilfeplans eine Stabilisierung der Lebenssituation herbeizuführen.
Die Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Familien zur Mitwirkung bereit sind.
Mit Blick auf das Modellprojekt der Stadt Troisdorf kann festgehalten werden, dass
nach derzeitiger Einschätzung kein erhöhter Bedarf besteht, ein spezielles
Programm zur Abwendung von Obdachlosigkeit für Kinder zu etablieren. In den
vereinzelten Fällen, wo Familien mit Kindern von Obdachlosigkeit betroffen waren,
konnten diese Fälle alle durch das hervorragende Zusammenspiel aller Beteiligten,
u.a. auch des Erftstädter Jugendamtes vermieden werden.
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