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Antrag (Entwicklungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
247 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
13.10.16, 15:01
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Inhalt der Datei

ENTWICKLUNGSBERICHT 2016 der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Wohnungslosenberatung Ahremer Lichweg 3 50374 Erftstadt I. Situation in den Obdachlosenunterkünften 1.1 Entwicklung der Belegungskapazitäten: Zurzeit dient ausschließlich das Gebäude Ahremer Lichweg 3 mit 13 Appartements der Unterbringung von Wohnungslosen. Eines dieser Appartements wurde dem Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren für die Unterbringung von Asylbegehrenden überlassen. Diese Nutzung endet zum 31.08.2016. Die Räumlichkeiten unterliegen einer sehr starken Auslastung, so dass die Appartements zurzeit, soweit dies möglich ist, durch zwei Personen belegt sind. Jahr Gebäude Einzelunterkünfte Gemeinschaftsunterkunft mit eigenem Wohnbereich Gemeinschaftsunterkunft ohne eigenen Wohnbereich 2006 17 7 29 32 2007 14 4 29 28 2008 11 3 29 27 2009 9 0 29 23 2010 7 13 20 15 2011 5 13 20 5 2012 4 13 20 0 2013 2 13 7 0 2014 2 13 7 0 2015 1 12 0 0 2016 1 13 0 0 1.2 Entwicklung der Unterbringungszahlen: Am Stichtag, 30.06.2015 waren 9 Personen in der Unterkunft „Ahremer Lichweg“ untergebracht. 2016 waren es am Stichtag 17 Personen. Insgesamt wurde im Zeitraum 01.01.2016 bis jetzt (Stand August 2016) 24 Personen ein Obdach zur Verfügung gestellt. Die Verweildauer der zurzeit untergebrachten Personen betrug zwischen 3 Wochen und 40 Monaten. 2 1.3 Entwicklung der Altersstruktur der Bewohner/innen: Folgende Altersstruktur wurde am Stichtag 30.06.2016 vermerkt: 17 % der untergebrachten Personen waren weiblichen und 83 % männlichen Geschlechts. Minderjährige waren im gesamten Berichtszeitraum nicht von Obdachlosigkeit betroffen. 1.4 Verhältnis Einzüge – Auszüge: In der Zeit vom 01.01.2016 bis jetzt (Stand August 2016) zogen 7 Personen aus und 7 Personen ein. 3 II. Betreuungssituation Seit Februar 2016 wird der Bereich wieder mit einem Sozialarbeiter B.A. geführt, der in der Dienststelle im Ahremer Lichweg 3 als Ansprechpartner für die Bewohner/innen zuständig ist. Darüber hinaus berät er die Bürger/innen bezüglich Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Weiterhin nimmt er Verwaltungsaufgaben in dem Bereich war. III. Präventionsarbeit In der Zeit vom 01.01.2016 bis jetzt (Stand August 2016) wurden 29 Präventionsfälle bearbeitet. VI. Umgesetzte Vorhaben Nach der zurzeit noch andauernden Einarbeitung des in der Obdachlosenunterkunft eingesetzten Sozialarbeiters B.A., sollen zunächst die bestehenden Kontakte zu den weiteren Hilfeeinrichtungen der Stadt insbesondere der freien Träger und der Nachbarstädte wiederbelebt und nach Möglichkeit ausgebaut werden, um weiterhin eine gute Vermittlung der obdachlosen Menschen in andere Wohnformen zu gewährleisten. Seit Juni 2016 gehört der Sozialarbeiter B.A. dem „Arbeitskreis Wohnen“ an. Der „Arbeitskreis Wohnen“ besteht aus verschiedenen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen von Trägern und Organisationen aus den umliegenden Kreisen und Städten, die unterschiedliche Konzepte oder Hilfsangebote aus dem erweiterten Bereich 4 „Wohnen“ anbieten. Der Arbeitskreis tagt etwa 4mal im Jahr. Es findet ein Erfahrungsaustausch statt und es werden verschiedene Problemlagen besprochen. V. Ausblick Mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes Ende 2015 wurde bei einer Änderung der Wohnanschrift die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung verpflichtend. Somit wurde es unmöglich eine Meldeadresse zu erlangen, falls eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt werden konnte. Ohne eine Meldeadresse wird die Bewilligung von Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt erschwert. Dieser Umstand führt dazu, dass mehr Personen als bislang im Ahremer Lichweg vorsprechen, um eine Meldeadresse zu erlangen. Da jedoch nicht jede Person ohne Meldeadresse auch gleichzeitig obdachlos ist, sondern oft eine Unterkunft bei Freunden oder Verwandten findet, ohne sich jedoch dort anmelden zu können, wird darüber nachgedacht, ob ggf. die Einrichtung von Postfachadressen mit der Anschrift „Ahremer Lichweg 3“ für diesen Personenkreis als Nachweis für das Jobcenter oder das Sozialamt über den tatsächlichen Aufenthalt eine Möglichkeit wäre. Darüber hinaus ist eine längere Verweildauer einiger Bewohner/innen im Ahremer Lichweg festzustellen. Auf diesen Umstand soll bei der Arbeit eine verstärkte Priorität gelegt werden, mit dem Ziel geeignete Wohnalternativen für die Bewohner/innen zu finden. VI. Modellprojekte aus den Nachbarkreisen Im Rahmen der Vorlage der Wohnungslosenstatistik 2015 für NRW hat Sozialminister Schmeltzer von einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit gesprochen. Damit sollen Kommunen sowie freie Träger der Wohnungslosenhilfe, die für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen zuständig sind, durch die finanzielle Förderung von Modellprojekten unterstützt werden. Hauptanliegen sind dabei die Förderung von Präventionsmaßnahmen. In den Nachbarkreisen gibt es bereits Modellprojekte. Im Rhein-Sieg-Kreis hat der SKM (Katholischer Verein für Soziale Dienste im RheinSieg-Kreis e.V.) die Aufgabe der Wohnungsnothilfe im Bereich der präventiven Wohnungslosenhilfe übernommen. Die Mitarbeiter/innen der Fachstelle versuchen in dem Modellprojekt durch eine frühzeitige Intervention eine bevorstehende Wohnungslosigkeit abzuwenden, in dem sie Kontakt mit den Schuldnern herstellen und den konkreten Hilfebedarf feststellen. Auf diesem Wege wird versucht Lösungen für bestehende Problemlagen gemeinsam mit den beteiligten Parteien z.B. Mietern und Vermietern zu finden und auf diese Weise Wohnungslosigkeit zu verhindern. Es werden je nach Bedarf auch weitere Hilfsstellen kontaktiert, wie z.B. die Schuldnerberatung oder Drogenhilfe. In Erftstadt wird im Rahmen der Prävention ebenso vorgegangen. Sobald bekannt wird, dass jemand von Wohnungslosigkeit bedroht sein könnte, wird der in dem Zuständigkeitsbereich eingesetzte Sozialarbeiter B.A. tätig und nimmt Kontakte zu den betroffenen Personen, Vermietern und Schuldnern auf. Die Information, dass jemand von Wohnungslosigkeit bedroht ist, erfolgt in der Regel durch den Gerichtsvollzieher per Übersendung der Räumungsverfügung. 5 Im Oberbergischen Kreis wurde federführend durch die Diakonie Michaelshoven e.V. in der Projektlaufzeit vom 01.06.2012 – 31.05.2015 ein Gesamthilfesystem etabliert, da ein erheblicher Bedarf an leicht zugänglichen Hilfestellen für Wohnungslosigkeit festgestellt wurde. Gleichzeitig herrschte ein erheblicher Mangel an kostengünstigem Wohnraum für sozial und wirtschaftlich benachteiligte Familien und auch für Einzelpersonen. Ziel war es hier, ein System aufzubauen, das mehr Wohnungsnotfälle erfasst indem ein flächendeckendes Angebot aufgebaut wird, das durch mehrere Träger in Kooperation getragen wird. Im Zuge der Projektlaufzeit wurde ebenfalls im Haus Segenborn ein neues Gebäude gebaut, das 13 Appartements für Obdachlose zur Verfügung stellt. Bei der Stadt Erftstadt hat man bereits 2006 erkannt, dass bei der Unterbringung von obdachlosen Personen eine Konzeption erforderlich ist. Durch den gezielten Einsatz von Sozialarbeitern und dem Bau der Unterkunft Ahremer Lichweg im Jahre 2009 können wir hier für uns sehr gute Erfolge verbuchen. Die Stadt Erftstadt pflegt einen guten Kontakt zu den umliegenden Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen, was ein präventives Handeln und eine schnelle Hilfe für die betroffenen Personen in der Vergangenheit sehr erleichtert hat. Die enge Vernetzung und der regelmäßige Austausch zwischen den einzelnen Einrichtungen, so wie auch zwischen den einzelnen Ämtern bei ämterübergreifenden Problemlagen, haben in der Vergangenheit gut funktioniert. Leider besteht allerdings auch in Erftstadt ein Mangel an kostengünstigem Wohnraum. Dieses Problem ist bekannt und wird in Zusammenarbeit mit dem technischen Dezernat und dem Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren aktiv behandelt. Die Stadt Troisdorf und der Katholische Verein für Soziale Dienste im Rhein-SiegKreis e.V. haben ein Projekt in der Laufzeit von Oktober 2010 – September 2013 durchgeführt, das die Zielsetzung hatte durch präventives Handeln möglichst zu verhindern, dass Kinder ins Obdach eingewiesen werden müssen. Hier wird versucht den entsprechenden Familien, durch eine längerfristig angelegte Betreuung mit Aufstellung eines Hilfeplans eine Stabilisierung der Lebenssituation herbeizuführen. Die Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Familien zur Mitwirkung bereit sind. Mit Blick auf das Modellprojekt der Stadt Troisdorf kann festgehalten werden, dass nach derzeitiger Einschätzung kein erhöhter Bedarf besteht, ein spezielles Programm zur Abwendung von Obdachlosigkeit für Kinder zu etablieren. In den vereinzelten Fällen, wo Familien mit Kindern von Obdachlosigkeit betroffen waren, konnten diese Fälle alle durch das hervorragende Zusammenspiel aller Beteiligten, u.a. auch des Erftstädter Jugendamtes vermieden werden. 6