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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 181, Erftstadt-Liblar, Fritz-Erler-Straße Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
18.10.16, 11:39
Aktualisiert
18.10.16, 11:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 181, Erftstadt-Liblar, Fritz-Erler-Straße
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 181, Erftstadt-Liblar, Fritz-Erler-Straße
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 168/2016 Az.: 61. 21-20 / 181 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.03.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: BM Termin Bemerkungen 07.06.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 181, Erftstadt-Liblar, Fritz-Erler-Straße Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 181, Erftstadt - Liblar, Fritz-Erler-Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB in Form einer Öffentlichen Versammlung durchzuführen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nahm am 25.01.2015 (Vorlage 13/2015) die vom Architekten Kolter präsentierten Entwürfe für das Wohnbauprojekt „Oase am Schloss“ zustimmend zur Kenntnis. Der Bebauungsplan wird von einem privaten Planungsbüro im Auftrag des Eigentümers erarbeitet und von der Verwaltung begleitet. Da die Voraussetzungen aufgrund der Flächengröße und der Lage im Innenbereich gegeben sind, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die bereits bekannten Planentwürfe werden vom Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Verwaltung überarbeitet. und in einer Öffentlichen Versammlung vorgestellt. In Vertretung (Hallstein) -2-