Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
18.10.16, 11:39
Aktualisiert
18.10.16, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 168/2016
Az.: 61. 21-20 / 181
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.03.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
BM
Termin
Bemerkungen
07.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Bebauungsplan Nr. 181, Erftstadt-Liblar, Fritz-Erler-Straße
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 181, Erftstadt - Liblar, Fritz-Erler-Straße.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB in
Form einer Öffentlichen Versammlung durchzuführen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nahm am 25.01.2015 (Vorlage
13/2015) die vom Architekten Kolter präsentierten Entwürfe für das Wohnbauprojekt „Oase am
Schloss“ zustimmend zur Kenntnis. Der Bebauungsplan wird von einem privaten Planungsbüro im
Auftrag des Eigentümers erarbeitet und von der Verwaltung begleitet. Da die Voraussetzungen
aufgrund der Flächengröße und der Lage im Innenbereich gegeben sind, kann der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren
wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Die bereits bekannten Planentwürfe werden vom Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Verwaltung überarbeitet. und in einer Öffentlichen Versammlung vorgestellt.
In Vertretung
(Hallstein)
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