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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
18.10.16, 11:39
Aktualisiert
18.10.16, 11:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße
Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße
Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 132/2016 Az.: 61. 21-20 / 152 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: BM Termin Bemerkungen 26.04.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und (2) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, vorzubereiten und durchzuführen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 12.06.2012 für das ehemalige Betriebsgelände der Firma Zervos beschlossen, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 210/2012). Mit der Änderung und Vergrößerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße, soll eine weiterführende bauliche Entwicklung der Teilfläche - im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt - zu Wohnbauzwecken realisiert werden (V 373/2015). Der erarbeitete Vorentwurf wurde nun am 11.02.2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die hierbei vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden Verkehrs, eines Einzelhandels/Ansiedlung von Gastronomie sowie zurr Geschossigkeit werden verwaltungsintern geprüft und bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Um das Verfahren möglichst zeitnah fortzuführen, wird der Entwurf des Bebauungsplanes für die Offenlage dem zuständigen Fachausschuss am 26.04.2016 vorgelegt, sodass die Ergebnisse in den Junisitzungen dem Fachausschuss und Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden können. In Vertretung (Hallstein) -2-