Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
18.10.16, 11:39
Aktualisiert
18.10.16, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 132/2016
Az.: 61. 21-20 / 152
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
BM
Termin
Bemerkungen
26.04.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße
Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr.
152, E.-Liblar, Brühler Straße, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und (2) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, vorzubereiten und durchzuführen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 12.06.2012 für das ehemalige
Betriebsgelände der Firma Zervos beschlossen, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren
nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 210/2012).
Mit der Änderung und Vergrößerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 152,
E.-Liblar, Brühler Straße, soll eine weiterführende bauliche Entwicklung der Teilfläche - im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt - zu Wohnbauzwecken realisiert werden (V
373/2015).
Der erarbeitete Vorentwurf wurde nun am 11.02.2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die hierbei
vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden Verkehrs, eines Einzelhandels/Ansiedlung von Gastronomie sowie zurr Geschossigkeit werden verwaltungsintern geprüft
und bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt.
Um das Verfahren möglichst zeitnah fortzuführen, wird der Entwurf des Bebauungsplanes für die
Offenlage dem zuständigen Fachausschuss am 26.04.2016 vorgelegt, sodass die Ergebnisse in
den Junisitzungen dem Fachausschuss und Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
werden können.
In Vertretung
(Hallstein)
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