Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
26.10.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 383/2016
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 02.08.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Dezernat 4
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
14.09.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr
2017 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag
und einem Aufwand
von
590.000,00 €
von
559.000,00 €
und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
300.900,00 €
2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
500.000 €
von
aufzunehmen.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
150.000 €
von
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gem. § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Erwartungsgemäß werden sich die Umsatzerlöse durch das Blockheizkraftwerk im Vergleich zu
2014 deutlich erhöhen. Insbesondere der zusätzliche Erlös aus dem Stromverkauf lässt den Umsatz steigen.
Obschon das Blockheizkraftwerk absolut wirtschaftlich betrieben werden kann, ist es grundsätzlich
möglich, diese Wirtschaftlichkeit noch zu steigern. Hierzu wird im kommenden Jahr der Anschluss
des Areals Gustav Heinemann Straße 4 beitragen. Inwieweit sich weitere Expansionsmöglichkeiten in der Wärmeversorgung Erftstadts ergeben wird gerade geprüft.
Mit Umbau der Oberflächen im Erftstadtcenter wird zudem geprüft, ob sich die bereits geplante
Stromleitung vom BHKW zum Rathaus wirtschaftlich rechnet. Damit würde das Rathaus künftig
einen großen Teil seines Stroms vom BHKW im Hallenbad erhalten.
Um das Potential des BHKW weiter gewinnbringend nutzen zu können, sollte weiterhin versucht
werden, neue Kunden zur Wärmeversorgung zu gewinnen. Dazu gehört auch die Möglichkeiten
des Ausbaus des Nahwärmenetzes zumindest weiter zu untersuchen, Sowohl der Standort als
auch dessen Umfeld bieten sich für einen weiteren Ausbau der Wärmeversorgung und damit der
Stromproduktion an.
Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2017 HKW
Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2017 HKW
Anlage 3 – Stellenplan 2017
In Vertretung
(Hallstein)
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