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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
26.10.16, 15:02
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Heizkraftwerk-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 383/2016 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 02.08.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Dezernat 4 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.09.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr 2017 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag und einem Aufwand von 590.000,00 € von 559.000,00 € und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 300.900,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe 500.000 € von  aufzunehmen. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe 150.000 € von  in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gem. § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Erwartungsgemäß werden sich die Umsatzerlöse durch das Blockheizkraftwerk im Vergleich zu 2014 deutlich erhöhen. Insbesondere der zusätzliche Erlös aus dem Stromverkauf lässt den Umsatz steigen. Obschon das Blockheizkraftwerk absolut wirtschaftlich betrieben werden kann, ist es grundsätzlich möglich, diese Wirtschaftlichkeit noch zu steigern. Hierzu wird im kommenden Jahr der Anschluss des Areals Gustav Heinemann Straße 4 beitragen. Inwieweit sich weitere Expansionsmöglichkeiten in der Wärmeversorgung Erftstadts ergeben wird gerade geprüft. Mit Umbau der Oberflächen im Erftstadtcenter wird zudem geprüft, ob sich die bereits geplante Stromleitung vom BHKW zum Rathaus wirtschaftlich rechnet. Damit würde das Rathaus künftig einen großen Teil seines Stroms vom BHKW im Hallenbad erhalten. Um das Potential des BHKW weiter gewinnbringend nutzen zu können, sollte weiterhin versucht werden, neue Kunden zur Wärmeversorgung zu gewinnen. Dazu gehört auch die Möglichkeiten des Ausbaus des Nahwärmenetzes zumindest weiter zu untersuchen, Sowohl der Standort als auch dessen Umfeld bieten sich für einen weiteren Ausbau der Wärmeversorgung und damit der Stromproduktion an. Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2017 HKW Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2017 HKW Anlage 3 – Stellenplan 2017 In Vertretung (Hallstein) -2-