Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 383 /2016
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2017
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig HeizkraftwerkI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan
beigefügt (§ 14 EigVO). Grundsätzlich hat das HKW kein eigenes Personal. Dennoch
werden Personalanteile auf das HKW in Anrechnung gebracht. Auf einen eigenen
Stellenplan kann allerdings verzichtet werden.
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1. Umsatzerlöse
Das Heizkraftwerk mit seinem Wirtschaftsplan verfügte bis vor zwei Jahren stets über
relativ vorhersehbare Ausgaben bzw. Umsatzerlöse. Durch die eins zu eins
Kostenumlage ergab sich für den Betriebszweig stets nur ein Jahresüberschuss, wenn
insgesamt das Unternehmen Effizienzgewinne aus der Verwaltungskostenumlage
generieren konnte. Mit dem Bau und der Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes
wurde eine Erhöhung des Jahresüberschusses angestrebt und ausweislich der
Jahresabschlüsse auch erreicht. Die Umsatzerlöse sind insofern erheblich angestiegen,
was überwiegend auf den Verkauf des Stroms zurückzuführen ist. Die Verkaufte
Wärme ist dabei wie jeher sehr stark abhängig von den Außentemperaturen und dem
Heizerfordernis der angeschlossenen Wärmekunden.
Das in der Fernwärme liegende Potential für Erftstadt ist allerdings immer noch
gegeben. Die Betriebsleitung wird im kommenden Jahr hierzu nähere Überlegungen
anstellen und evtl. im Rahmen einer Förderung der Energieagentur NRW die
Möglichkeiten untersuchen lassen. Im Jahr 2017 werden die Stadtwerke die GustavHeinemann-Straße 4 an die Nahwärmeversorgung anschließen.
2. Materialaufwand
Es zeigt sich zunehmend, dass in die Jahre gekommene Aggregate wie Pumpen,
Wärmetauscher und Brenner im Heizkraftwerk etc. zu erneuern sind. Die
Investitionskosten werden sich dabei sicher nicht durch Einsparungen infolge
Effizienzsteigerungen kompensieren lassen. Dennoch erwartet die Betriebsleitung hier
entscheidende Vorteile, welche sich über die Jahre des Betriebes rechnen werden.
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3. Personalaufwand
Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal, sondern die technische
Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die
Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem
Betriebszweig Berücksichtigung finden. Durch den Betrieb des BHKW wird sich der
Personalaufwand jedoch zwangsläufig erhöhen.
4. Abschreibungen
Die Abschreibungen werden sich infolge der Investitionen in das HKW und den Ausbau
des Netzes erhöhen.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden sich auf dem Niveau der Vorjahre
einpendeln.
6. Zinsen u.ä. Aufwendungen
Durch die Aufnahme von Darlehen wird der Aufwand für Zinsen deutlich ansteigen.
7. Jahresergebnis
Im Jahr 2017 wird mit einem moderaten Überschuss in Höhe von rd. 31.000,- Euro
gerechnet.
III. Erläuterungen zum Vermögensplan
Das BHKW wurde zum Ende des Jahres 2014 fertiggestellt und hat seinen Betrieb nun
vollständig aufgenommen. Es arbeitet absolut wirtschaftlich und nahezu Störungsfrei.
Gleichwohl ist der Bereich der Wärmeversorgung durch dieses zusätzlich Aggregat
deutlich sensibler geworden. Um hier entsprechend eingreifen zu können, wird diese im
Jahr 2017 an das Leitsystem der Stadtwerke angeschlossen werden. Dieser Vorgang war
bereits für 2016 eingeplant wurde aber aufgrund von Prozessoptimierungen um ein
weiteres Jahr verschoben. Zwar werden Störungen auch an eine Wartungsfirma
übertragen, der Kontakt zu den Kunden obliegt aber den Stadtwerken. Insofern wird
zudem ein Störungsalarm aufgeschaltet, welcher bei der Rufbereitschaft der
Abwasserbeseitigung aufläuft. Ggflls. werden von dort die angeschlossenen
Geschäftskunden entsprechend unterrichtet und Maßnahmen eingeleitet, um die
Wärmeversorgung aufrecht zu halten (Installation von Hotmobil usw.)
Für das kommende Jahr ist der Anschluss des Areals Gustav Heinemann Straße 4
vorgesehen. Es wurden entsprechende Mittel zum Bau der Anschlussleitung vorgesehen.
Aktuell prüfen die Stadtwerke zusammen mit der Stadt, inwieweit es sich künftig rechnet,
den vom BHKW produzierten Überschussstrom nicht ins Stromnetz einzuspeisen sondern
an das Rathaus zu liefern. Dazu sind allerdings noch Anschlussarbeiten zu erbringen,
deren Wirtschaftlichkeit derzeit noch geprüft wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass
sich diese Maßnahme bereits kurzfristig rechnen wird. Besonders wenn im Zuge der
Umgestaltung des Erftstadtcenters die Baukosten für den Anschluss reduziert werden
können.
Die Stadtwerke rechnen die gelieferte Wärme nach dem Spitzabrechnungsverfahren bei
Vollkostenumlage ab. Obschon ausdrücklich die Versorgung nicht nach der AVB Wärme V
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erfolgt (Abrechnung auf Basis Sondervertrag), müssen bestimmte Wärmekontingente für
jeden Kunden vorgehalten werden. Um hier bei der Kostenumlage künftig genauer
Grundlast und Wärmemenge erfassen zu können, werden die insgesamt abgängigen
Übergabestationen bei den Kunden erneuert.
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