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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 383 /2016 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig HeizkraftwerkI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Grundsätzlich hat das HKW kein eigenes Personal. Dennoch werden Personalanteile auf das HKW in Anrechnung gebracht. Auf einen eigenen Stellenplan kann allerdings verzichtet werden. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Das Heizkraftwerk mit seinem Wirtschaftsplan verfügte bis vor zwei Jahren stets über relativ vorhersehbare Ausgaben bzw. Umsatzerlöse. Durch die eins zu eins Kostenumlage ergab sich für den Betriebszweig stets nur ein Jahresüberschuss, wenn insgesamt das Unternehmen Effizienzgewinne aus der Verwaltungskostenumlage generieren konnte. Mit dem Bau und der Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes wurde eine Erhöhung des Jahresüberschusses angestrebt und ausweislich der Jahresabschlüsse auch erreicht. Die Umsatzerlöse sind insofern erheblich angestiegen, was überwiegend auf den Verkauf des Stroms zurückzuführen ist. Die Verkaufte Wärme ist dabei wie jeher sehr stark abhängig von den Außentemperaturen und dem Heizerfordernis der angeschlossenen Wärmekunden. Das in der Fernwärme liegende Potential für Erftstadt ist allerdings immer noch gegeben. Die Betriebsleitung wird im kommenden Jahr hierzu nähere Überlegungen anstellen und evtl. im Rahmen einer Förderung der Energieagentur NRW die Möglichkeiten untersuchen lassen. Im Jahr 2017 werden die Stadtwerke die GustavHeinemann-Straße 4 an die Nahwärmeversorgung anschließen. 2. Materialaufwand Es zeigt sich zunehmend, dass in die Jahre gekommene Aggregate wie Pumpen, Wärmetauscher und Brenner im Heizkraftwerk etc. zu erneuern sind. Die Investitionskosten werden sich dabei sicher nicht durch Einsparungen infolge Effizienzsteigerungen kompensieren lassen. Dennoch erwartet die Betriebsleitung hier entscheidende Vorteile, welche sich über die Jahre des Betriebes rechnen werden. 1 Anlage 1 Vorlage 383 /2016 3. Personalaufwand Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal, sondern die technische Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem Betriebszweig Berücksichtigung finden. Durch den Betrieb des BHKW wird sich der Personalaufwand jedoch zwangsläufig erhöhen. 4. Abschreibungen Die Abschreibungen werden sich infolge der Investitionen in das HKW und den Ausbau des Netzes erhöhen. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden sich auf dem Niveau der Vorjahre einpendeln. 6. Zinsen u.ä. Aufwendungen Durch die Aufnahme von Darlehen wird der Aufwand für Zinsen deutlich ansteigen. 7. Jahresergebnis Im Jahr 2017 wird mit einem moderaten Überschuss in Höhe von rd. 31.000,- Euro gerechnet. III. Erläuterungen zum Vermögensplan Das BHKW wurde zum Ende des Jahres 2014 fertiggestellt und hat seinen Betrieb nun vollständig aufgenommen. Es arbeitet absolut wirtschaftlich und nahezu Störungsfrei. Gleichwohl ist der Bereich der Wärmeversorgung durch dieses zusätzlich Aggregat deutlich sensibler geworden. Um hier entsprechend eingreifen zu können, wird diese im Jahr 2017 an das Leitsystem der Stadtwerke angeschlossen werden. Dieser Vorgang war bereits für 2016 eingeplant wurde aber aufgrund von Prozessoptimierungen um ein weiteres Jahr verschoben. Zwar werden Störungen auch an eine Wartungsfirma übertragen, der Kontakt zu den Kunden obliegt aber den Stadtwerken. Insofern wird zudem ein Störungsalarm aufgeschaltet, welcher bei der Rufbereitschaft der Abwasserbeseitigung aufläuft. Ggflls. werden von dort die angeschlossenen Geschäftskunden entsprechend unterrichtet und Maßnahmen eingeleitet, um die Wärmeversorgung aufrecht zu halten (Installation von Hotmobil usw.) Für das kommende Jahr ist der Anschluss des Areals Gustav Heinemann Straße 4 vorgesehen. Es wurden entsprechende Mittel zum Bau der Anschlussleitung vorgesehen. Aktuell prüfen die Stadtwerke zusammen mit der Stadt, inwieweit es sich künftig rechnet, den vom BHKW produzierten Überschussstrom nicht ins Stromnetz einzuspeisen sondern an das Rathaus zu liefern. Dazu sind allerdings noch Anschlussarbeiten zu erbringen, deren Wirtschaftlichkeit derzeit noch geprüft wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese Maßnahme bereits kurzfristig rechnen wird. Besonders wenn im Zuge der Umgestaltung des Erftstadtcenters die Baukosten für den Anschluss reduziert werden können. Die Stadtwerke rechnen die gelieferte Wärme nach dem Spitzabrechnungsverfahren bei Vollkostenumlage ab. Obschon ausdrücklich die Versorgung nicht nach der AVB Wärme V 2 Anlage 1 Vorlage 383 /2016 erfolgt (Abrechnung auf Basis Sondervertrag), müssen bestimmte Wärmekontingente für jeden Kunden vorgehalten werden. Um hier bei der Kostenumlage künftig genauer Grundlast und Wärmemenge erfassen zu können, werden die insgesamt abgängigen Übergabestationen bei den Kunden erneuert. 3