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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
26.10.16, 15:02
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 381/2016 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 02.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.09.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2017 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 10.081.650,00 € 10.081.650,00 € 4.721.900,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 3.800.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2017 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2017 nunmehr auf der Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Zuführung vor. Nachdem der Großverbraucher auf seinem Betriebsgelände erste Investitionen zur Schaffung einer weitergehenden Abwasservorklärung getätigt hat, ist mit einem Rückgang der diesbezüglichen Erträge in 2017 zu rechnen. Letztlich lässt sich der Wirkungsgrad der Anlage aber nur durch deren Betrieb bestimmen. Es wird daher zunächst auf der Ertragsseite von unveränderten Einnahmen ausgegangen. Es ist allgemein bekannt, dass den Kundinnen und Kunden in Erftstadt die Versorgung mit Trinkwasser bzw. die Beseitigung des häuslichen Abwassers möglichst günstig angeboten werden soll. Dies bedingt, dass derzeit die Höhe der Entgelte auf Basis einer Aufwandskalkulation (Ausgaben=Einnahmen) ermittelt werden. In der Vergangenheit ist es hierüber gelungen, den Störfall auf der Kläranlage Köttingen mit einer Sonderzahlung für die Abwasserabgabe in Höhe von 1,5 Mio Euro ohne Entgeltsteigerungen (durch Auflösung Entgeltausgleichsrückstellung über drei Jahre) aufzufangen. Betriebswirtschaftlich führt die Festlegung der Entgelte auf Basis einer Aufwandskalkulation allerdings dazu, dass langfristig das Vermögen des Unternehmens schrumpft. Dem wäre z.B. durch eine Kostenkalkulation gegenzusteuern. In die Entgelte würden dann sogenannte kalkulatorische Kosten, wie sie sich aus der Abschreibung auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergeben, einfließen. Mit der hieraus resultierenden Entgelterhöhung würden Mehreinnahmen erzielt, die langfristig das Unternehmen entschulden. Zudem wäre darüber der Haushalt der Stadt Erftstadt zu stützen. Aktuell sieht der Wirtschaftsplan 2017 diesbezügliche Mehrerlöse nicht vor. Gleichwohl sieht die Betriebsleitung die Notwendigkeit zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes als Erfordernis und stünde einer diesbezüglichen Erhebung der Entgelte nach Maßgabe einer Kostenkalukaltion nicht entgegen. -2- Ansonsten bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre. Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2015. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt. Eine wesentliche Änderung erfährt der Erfolgsplan dadurch, dass die Anlagen größer 500 Einwohnerwerte auf den Erftverband übergegangen sind. Die Übertragung der Anlagen größer 500 Einwohner auf den Erftverband ist somit gänzlich abgeschlossen. Vermögen, Schulden und Grundstücke sind übertragen. Die ursprünglich direkt im Erfolgsplan hierfür erforderlichen Aufwendungen fließen nunmehr über den veränderten Beitrag des Umlageverbandes in die zu erhebenden Entgelte mit ein. Die zwangsweise Übertragung des Anlagevermögens führt dazu, dass die Verzinsung des Anlagevermögens der Abwasserbeseitigung neu aufzustellen ist. Aktuell fehlen hierzu aber noch verlässliche Kalkulationsgrößen, so dass im Wirtschaftsplan erneut von einem Ansatz in Höhe von 325.000 Euro ausgegangen wird. Im Laufe des Wirtschaftsjahres werden konkrete Zahlen vorliegen und die Verzinsung auf Basis dieser Zahlen neu vorgenommen. Die veranschlagten Personalkosten sind zunächst auf die sich stellenden Aufgaben im Jahr 2017 zugeschnitten. Aufgrund hausinterner Aufgabenumverteilungen kann es allerdings noch zu einer Verschiebung der Personalkostenanteile innerhalb des Gesamtkonzerns kommen. Nachdem die Klage der Stadt Erftstadt in Sachen „Störfall Kläranlage Köttingen“ gegen den Erftverband ohne Erfolg geblieben ist, ist auch die Zahlung der erhöhten Abwasserabgabe (1,5 Mio Euro) fällig geworden. Aufgrund der in den zurückliegenden Jahren gebildeten Entgeltausgleichsrückstellung ist die Zahlung ohne die Notwendigkeit einer Entgelterhöhung erfolgt. Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen. Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw. Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der städtische Haushalt wird hierüber nicht belastet. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2017 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10.08 Mio. Euro erforderlich. Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2016 Abwasser Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2016 Abwasser Anlage 3 - Stellenplan In Vertretung (Hallstein) -3-