Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
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Anlage 1
Vorlage 381/2016
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2016
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
1.
Allgemeines
Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie
der Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung
hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2017
wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswasser aus.
Nachdem im Jahr 2016 die Stelle einer Sachbearbeiterin unbefristet besetzt wurde,
ist für 2017 die Nachbereitung der Flächenerhebung vorgesehen. Dabei sollen die
Flächen von Mehrfacheigentum wie Erbengemeinschaften oder Garagenhöfe etc. die
bislang noch nicht abschließend erfasst wurden, neu zugeordnet werden. Auch wenn
die Erträge aus diesen Arbeiten in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, so muss
bereits aus Gründen der Entgeltgerechtigkeit diese Leistung erbracht werden. Ferner
hat es seit Einführung des gesplitteten Tarifes auf vielen Grundstücken bauliche
Veränderungen gegeben, die es zu erfassen gilt. Dazu zählen neben den
Grundstücken in den Neubaugebieten auch Teile des Altbestandes, die zusätzlich
ver- bzw. entsiegelt wurden.
Nach wie vor erfährt das Unternehmen eine maßgebliche Unterstützung durch die
eingesetzte kombinierte Verbrauchsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware. Die
perfekt aufeinander abgestimmten Programmmodule machen erst eine wirkungsvolle
Datenverarbeitung möglich. Sämtliche den Kunden betreffenden Informationen sind
im System hinterlegt und können quasi per Knopfdruck abgerufen werden. Egal ob
Abrechnung, Kontostand oder der seinerzeit abgegebene Erhebungsbogen, das
eigens auf Ver- bzw. Entsorgung ausgerichtete Programm wird allen Anforderungen
der Stadtwerke gerecht. Die hierdurch entstandenen Synergien bei
Verbrauchsabrechnung,
Mahnwesen,
Buchhaltung
sowie
allgemeine
Zahlungsabwicklung gewährleisten eine perfekte Verzahnung und damit
hervorragenden Kundenservice.
Die Software ist auf nahezu allen Arbeitsplätzen im Einsatz und beweist dort ihre
Alltagstauglichkeit. Es ist sehr erfreulich, dass der Anbieter das System stetes aktuell
hält und weiter entwickelt. Onlinezählereingabe, elektronische Rechnungslegung
(Onlinerechnung) finden überproportional Zuspruch von den Kunden und werden
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Vorlage 381/2016
zunehmend genutzt. Für das Unternehmen bedeutet das eine deutliche
Arbeitsersparnis und für den Kunden ein Servicegewinn. Die Rentenkasse hat im
Jahr 2016 die Praxis der Zählerstandserfassung gerügt. Demnach können die
Zählerableser/innen künftig nicht mehr als selbständige „Unternehmer“ diese
Tätigkeit
auf
Rechnungsbasis
erbringen,
sondern
müssen
sozialversicherungspflichtig geringfügig beschäftigt werden. Hierdurch entsteht ein
Aufwand, der heutigen Gepflogenheiten nicht mehr gerecht wird. Die Stadtwerke
werden
daher
im
Jahr
2016/2017
erstmals
auf
das
sogenannte
Selbsterhebungsverfahren umstellen. Dabei erhalten Kund/inn/en separate
Anschreiben mit beigefügter Zählererfassungskarte bzw. Antwortkarte. Zudem
besteht die Möglichkeit, den Zählerstand direkt via Internet in das System der
Stadtwerke einzutragen oder per Mail bzw. Fax zu übermitteln. Auch hier bietet das
Abrechnungsprogramm der Firma Rehling den entsprechenden Service bereits an
und es ist lediglich mit geringen Kosten für die Anpassung von Logo etc. zu rechnen.
Nachdem nunmehr alle Anlagen größer 500 Einwohnerwerte an den Erftverband
übertragen wurden, er zudem Kredite in der jeweiligen Höhe des Anlagenbuchwertes
übernommen hat, bleibt abzuwarten was die Übertragung mit Blick auf die Höhe des
Beitragsbescheides bedeutet. Da hierzu noch keine verlässliche Zahl genannt wurde,
geht die Betriebsleitung bis dato davon aus, dass dieser um den Betrag erhöhen
wird, wie äquivalent Aufwendungen bei den Stadtwerken weggefallen sind.
2.
Umsatzerlöse
Mit Einführung der getrennten Entgelte erhielt die Ausweisung der Umsatzerlöse
ebenfalls eine Trennung. Um diese bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig
darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in
einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf
die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der
Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2017 und dem Anteil für Regenwasser.
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten
bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich
anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der
Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die
Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2015. Die der Berechnung zugrunde
gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr
bestimmt und beträgt rd. 5.7 Mio Quadratmeter. Davon entfallen rd. 1.7 Mio
Quadratmeter auf Straßen, Wege und Plätze.
Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der
Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu
Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr
entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils
entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen.
Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises bei den
Entgelten verzichtet. Einnahmen aus Grundpreisen stammen im Regelfall aus der
Entleerung von Dreikammergruben u.o. aus Grundpreisen für Absetzmengenzähler.
Die Straßenentwässerung wurde bis zur Einführung des getrennten Entgelts mit
einer
Pauschalen
belastet.
Diese
errechnete
sich
aus
15%
der
Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige
„flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil
ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des
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Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Der Haushalt der Stadt
Erftstadt wird durch die neue Form der Abrechnung entlastet.
Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr
starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des
Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren
Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Bereits für das Jahr 2016 hatte der
Großverbraucher angekündigt, durch die Optimierung von Betriebsprozessen sowie
einer weitergehenden Vorreinigung der anfallenden Betriebsabwässer, eine deutliche
Reduzierung der Aufwendungen zur Abwasserbeseitigung anzustreben. Nach
neuerem Bekunden hält dieser an diesen Bestrebungen fest und investiert bereits
auf seinem Betriebsgelände in entsprechende Anlagen. In der Praxis bedeutet dies
für den Abwasserbetrieb einen nicht unerheblichen Rückgang der Einnahmen bzw.
der Umsatzerlöse. Dieser wurde zunächst nicht im Wirtschaftsplan 2017
berücksichtigt, da eben der Wirkungsgrad und damit der finanzielle Umfang der
Optimierung nicht feststehen. Verlässliches hierzu wird man erst nach einem
Betriebsjahr sagen können.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem
Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös - mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse,
welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe
bewirkt.
Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung
nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen.
3.
Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel
mit 5 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen
werden aufgrund rückläufiger Planungsleistungen im Hause leicht zurück gehen.
4.
Sonstige betriebliche Erträge
Bei der Wasserversorgung hat sich die Sperrung der Wasserversorgung als probates
Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen.
Hiervon profitiert auch die Abwasserbeseitigung, da Kunden meist beide Zahlungen
schulden. Leider gibt es diese direkte Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung
alleine nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes
bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu
bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung versucht
daher bereits seit vielen Jahren zusammen mit einem Inkassounternehmen die
Beitreibung der Forderungen zu realisieren. Das Unternehmen vermag zwar nicht in
allen Fällen die Forderungen zu realisieren, dennoch laufen die Zahlungen bei
wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die
Inkassopraxis weiter beibehalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten analog zum Vorjahr eine Einnahme für
die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur
Straßenentwässerung abgegolten. Die entsprechenden Aufwendungen sind
nunmehr direkt vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu
erstatten.
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5.
Materialaufwand
Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der
Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei der Position
Unterhaltung
Kanal
ergeben.
Durch
das
Voranschreiten
bei
der
Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem - nicht aktivierbarem- Aufwand zu
rechnen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle.
Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach
Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall
die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem
Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe
erforderlich.
Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2017 fortgesetzt.
Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082016, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren
anstehen.
Auch wenn das Gesetz zur Dichtigkeitsprüfung erdverlegter Abwasserleitungen gem.
§61a LWG eine derart eklatante Änderung erfahren hat, dass es auf Erftstadt quasi
keine Anwendung mehr findet, sind die Stadtwerke gehalten, die Inspektion ihrer
Grundstücksanschlüsse voran zu treiben. Es gehört zum gesetzlichen Auftrag gem.
SüwV Kan und zu einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb, zu wissen in welchem
Zustand das Vermögen ist. Bei der Durchführung dieser Untersuchung ergeben sich
auch für den Anschlussnehmer Vorteile, welche die Stadtwerke nach wie vor im
Hinblick auf die Dichtigkeit ihrer erdverlegten Leitungen beraten werden. Im
kommenden Jahr werden die Grundstücksanschlüsse in den Ortslagen
Niederberg, Liblar 1 (Südöstlich bis Theodor-Heuss-Straße/ Schlunkweg)
untersucht. Die diesbezüglichen Kosten werden zunächst unter Aufwand
gebucht, so dass im Vermögensplan keine eigenen Ansätze gebildet wurden.
Wie Eingangs bereits erwähnt, führt die Übertragung der Anlagen auf den
Erftverband zu einer Verschiebung bei den Aufwendungen. Der Beitragsbescheid
wird sich wesentlich erhöhen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die
Aufwendungen bei den Stadtwerken in gleichhohem Umfang reduzieren.
6.
Personalaufwand
Die Ansätze für Personalkosten wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert.
Die Zuordnung der Personalkostenanteile erfolgt im Wesentlichen mit Blick auf die
künftigen Tätigkeitsschwerpunkte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern kann
es zu Verschiebungen innerhalb der Personalkostenansätze der jeweiligen
Betriebszweige kommen. Allgemeine Lohnsteigerungen sind berücksichtigt. Die
Pensionsrückstellungen bewegen sich, nach der erstmaligen Bildung im Jahr 2012,
auf dem deutlich reduzierten und jetzt jährlich in Ansatz zu bringenden Niveau.
Zudem ist die Technikerstelle in der Abwasserbeseitigung wieder besetzt worden.
Diese wird aufgrund der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten von ehemals E 9
nach E 10 höhergruppiert.
7.
Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten
errechnen sich für 2017 mit ca. 1.300.000 €.
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8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau und
sehen einen Ansatz von rd. 369.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als
maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung
Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt
enthalten. Nachdem insgesamt die Verrechnung der Kosten zwischen Wasser und
Abwasser umgestellt werden mussten, sind nunmehr erstmalig die Ablesekosten
unter der Rubrik sonstiger Aufwand aufgeführt.
9.
Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst
„zinsbringend“ anzulegen.
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Das Jahr 2017 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der
Größenordnung von rd. 325.000 Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt
ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg.
Nachdem die Stadtwerke mit ihrer Klage gegen die Übertragung der
Abwasseranlagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert sind, reduziert sich
das zu verzinsenden Eigenkapital erheblich. Zudem musste der Zinssatz aufgrund
der bereits seit längerem auf dem Kapitalmarkt herrschenden Niedrigzinsphase
deutlich unter 7% reduziert werden.
Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur
Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. Die
anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne die
Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein.
Zur Finanzierung der Investitionen der Abwasserbeseitigung ist die Aufnahme von
Krediten in Höhe von rd. 3,8 Mio Euro erforderlich. Ein Großteil der Kreditaufnahme
wird erforderlich werden für die Erschließung neuer Baugebiete.
11. Sonstige Steuern
An Steuern fallen Kfz-Steuern an.
12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 weist ein ausgeglichenes Ergebnis für die
Abwasserbeseitigung aus. Ausweislich der Entgeltkalkulation bewegen sich die
Stadtwerke damit innerhalb der Regelungen des KAG.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der
sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der
Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle
Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen
unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben.
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Anlage 1
Vorlage 381/2016
III.
Vermögensplan - Einnahmen
1.
Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Für Baumaßnahmen in 2017 werden keine Zuweisungen erfolgen.
2.
Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre
konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den
Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf
eine detaillierte Aufschlüsselung verzichtet und ein realistischer Wert im
Wirtschaftsplan 2017 als Einnahme prognostiziert.
3.
Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen
Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die
Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4.
Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 3,8 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des
Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße
davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die
Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Hinsichtlich der
Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor
verwiesen.
IV.
Vermögensplan - Ausgaben
1.1 Investitionen
Die Investitionsplanung des Jahres 2017 sieht im Wesentlichen Ansätze für die
Erschließung von Neubaugebieten sowie zur Ertüchtigung bestehender Anlagen vor.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes ist eine weitgehende
Konkretisierung bezüglich der Realisierung der Areale nicht möglich. Die
Veranschlagung erfolgt daher mit der Maßgabe, dass eine Finanzierung in jedem
Fall durch den Abverkauf der Grundstücke gesichert werden kann. Bei der
Kreditaufnahme handelt es sich insofern um eine Zwischenfinanzierung der
Maßnahmen.
Der Niederschlagswasserbeseitigung kommt immer größere Bedeutung zu. Aus der
Abwasserbeseitigungspflicht heraus ist daher künftig dafür Sorge zu tragen, dass
auch Niederschläge außerhalb der gewöhnlichen Bemessungsansätze für Anlagen
schadlos abgeführt werden können. Um hier entsprechende Weichen zu stellen,
welche eine Haftung der Stadtwerke bei Schäden durch Starkniederschläge
ausschließt, ist die Ertüchtigung einiger Anlagen zur Rückhaltung von Regenwasser
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Anlage 1
Vorlage 381/2016
erforderlich. Bauwerke und Technik sind in die Jahre gekommen und entsprechen
nicht mehr den Anforderungen bzw. dem heutigen Stand der Technik.
Ferner
stehen
Maßnahmen
zur
Umsetzung
des
Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes an, wofür ebenfalls die entsprechenden
Ansätze gebildet wurden. Die Maßnahmen aus diesem Konzept sind mit den
übergeordneten Behörden abgestimmt und von diesen vorgegeben.
Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt
weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei
kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr
des Anfalls über Entgelte gedeckt.
Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um
diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende
Dimension aufweisen.
Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog.
Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende
Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten.
Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass
das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur
festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen
Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann.
Nachdem im Jahr 2016 die Sanierung der Kanäle in Köttingen in geschlossener
Bauweise teilweise abgeschlossen sein wird, stehen im Jahr 2017 die restlichen
Arbeiten für diesen Ortsteil an. Die Kosten dieser Sanierung werden voraussichtlich
nicht aktivierbar sein, so dass deren Veranschlagung als Aufwand erfolgt.
Der Langfristplanung folgend, werden die Ergebnisse der Untersuchungen im
Rahmen von Hausanschluss dicht des Jahres 2016 soweit ausgewertet, dass eine
zielgerichtete Sanierung der Schäden in den jeweiligen Kanälen erfolgen kann. Es
sind Mittel für Sanierungen in weiteren Ortslagen veranschlagt.
Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter
Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse repariert, renoviert oder erneuert.
Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die
diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis
getätigt.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten
Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht
werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen
Investitionsumfang weiter geschlossen.
Die Anforderungen an den störungsfreien Betrieb von Anlagen zur
Abwasserbeseitigung werden zunehmend komplexer. Damit einhergehend ist eine
Anbindung an ein Leitsystem mit 24 stündiger Überwachung fast nicht mehr zu
umgehen. Seinerzeit hat die Betriebsleitung Vorkehrungen an den Anlagen getroffen,
um derartige Systeme dort installieren zu können. Im Jahr 2017 ist daher die
Einbindung von drei Anlagen in das Überwachungssystem der Stadtwerke
vorgesehen.
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1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an
heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der
Größenordnung der Vorjahre.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2017
aus.
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