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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 381/2016 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig AbwasserbeseitigungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung 1. Allgemeines Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie der Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2017 wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswasser aus. Nachdem im Jahr 2016 die Stelle einer Sachbearbeiterin unbefristet besetzt wurde, ist für 2017 die Nachbereitung der Flächenerhebung vorgesehen. Dabei sollen die Flächen von Mehrfacheigentum wie Erbengemeinschaften oder Garagenhöfe etc. die bislang noch nicht abschließend erfasst wurden, neu zugeordnet werden. Auch wenn die Erträge aus diesen Arbeiten in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, so muss bereits aus Gründen der Entgeltgerechtigkeit diese Leistung erbracht werden. Ferner hat es seit Einführung des gesplitteten Tarifes auf vielen Grundstücken bauliche Veränderungen gegeben, die es zu erfassen gilt. Dazu zählen neben den Grundstücken in den Neubaugebieten auch Teile des Altbestandes, die zusätzlich ver- bzw. entsiegelt wurden. Nach wie vor erfährt das Unternehmen eine maßgebliche Unterstützung durch die eingesetzte kombinierte Verbrauchsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware. Die perfekt aufeinander abgestimmten Programmmodule machen erst eine wirkungsvolle Datenverarbeitung möglich. Sämtliche den Kunden betreffenden Informationen sind im System hinterlegt und können quasi per Knopfdruck abgerufen werden. Egal ob Abrechnung, Kontostand oder der seinerzeit abgegebene Erhebungsbogen, das eigens auf Ver- bzw. Entsorgung ausgerichtete Programm wird allen Anforderungen der Stadtwerke gerecht. Die hierdurch entstandenen Synergien bei Verbrauchsabrechnung, Mahnwesen, Buchhaltung sowie allgemeine Zahlungsabwicklung gewährleisten eine perfekte Verzahnung und damit hervorragenden Kundenservice. Die Software ist auf nahezu allen Arbeitsplätzen im Einsatz und beweist dort ihre Alltagstauglichkeit. Es ist sehr erfreulich, dass der Anbieter das System stetes aktuell hält und weiter entwickelt. Onlinezählereingabe, elektronische Rechnungslegung (Onlinerechnung) finden überproportional Zuspruch von den Kunden und werden 1 Anlage 1 Vorlage 381/2016 zunehmend genutzt. Für das Unternehmen bedeutet das eine deutliche Arbeitsersparnis und für den Kunden ein Servicegewinn. Die Rentenkasse hat im Jahr 2016 die Praxis der Zählerstandserfassung gerügt. Demnach können die Zählerableser/innen künftig nicht mehr als selbständige „Unternehmer“ diese Tätigkeit auf Rechnungsbasis erbringen, sondern müssen sozialversicherungspflichtig geringfügig beschäftigt werden. Hierdurch entsteht ein Aufwand, der heutigen Gepflogenheiten nicht mehr gerecht wird. Die Stadtwerke werden daher im Jahr 2016/2017 erstmals auf das sogenannte Selbsterhebungsverfahren umstellen. Dabei erhalten Kund/inn/en separate Anschreiben mit beigefügter Zählererfassungskarte bzw. Antwortkarte. Zudem besteht die Möglichkeit, den Zählerstand direkt via Internet in das System der Stadtwerke einzutragen oder per Mail bzw. Fax zu übermitteln. Auch hier bietet das Abrechnungsprogramm der Firma Rehling den entsprechenden Service bereits an und es ist lediglich mit geringen Kosten für die Anpassung von Logo etc. zu rechnen. Nachdem nunmehr alle Anlagen größer 500 Einwohnerwerte an den Erftverband übertragen wurden, er zudem Kredite in der jeweiligen Höhe des Anlagenbuchwertes übernommen hat, bleibt abzuwarten was die Übertragung mit Blick auf die Höhe des Beitragsbescheides bedeutet. Da hierzu noch keine verlässliche Zahl genannt wurde, geht die Betriebsleitung bis dato davon aus, dass dieser um den Betrag erhöhen wird, wie äquivalent Aufwendungen bei den Stadtwerken weggefallen sind. 2. Umsatzerlöse Mit Einführung der getrennten Entgelte erhielt die Ausweisung der Umsatzerlöse ebenfalls eine Trennung. Um diese bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2017 und dem Anteil für Regenwasser. Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2015. Die der Berechnung zugrunde gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr bestimmt und beträgt rd. 5.7 Mio Quadratmeter. Davon entfallen rd. 1.7 Mio Quadratmeter auf Straßen, Wege und Plätze. Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen. Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises bei den Entgelten verzichtet. Einnahmen aus Grundpreisen stammen im Regelfall aus der Entleerung von Dreikammergruben u.o. aus Grundpreisen für Absetzmengenzähler. Die Straßenentwässerung wurde bis zur Einführung des getrennten Entgelts mit einer Pauschalen belastet. Diese errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des 2 Anlage 1 Vorlage 381/2016 Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Der Haushalt der Stadt Erftstadt wird durch die neue Form der Abrechnung entlastet. Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Bereits für das Jahr 2016 hatte der Großverbraucher angekündigt, durch die Optimierung von Betriebsprozessen sowie einer weitergehenden Vorreinigung der anfallenden Betriebsabwässer, eine deutliche Reduzierung der Aufwendungen zur Abwasserbeseitigung anzustreben. Nach neuerem Bekunden hält dieser an diesen Bestrebungen fest und investiert bereits auf seinem Betriebsgelände in entsprechende Anlagen. In der Praxis bedeutet dies für den Abwasserbetrieb einen nicht unerheblichen Rückgang der Einnahmen bzw. der Umsatzerlöse. Dieser wurde zunächst nicht im Wirtschaftsplan 2017 berücksichtigt, da eben der Wirkungsgrad und damit der finanzielle Umfang der Optimierung nicht feststehen. Verlässliches hierzu wird man erst nach einem Betriebsjahr sagen können. Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös - mit 3% aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe bewirkt. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen. 3. Aktivierte Eigenleistungen Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit 5 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen werden aufgrund rückläufiger Planungsleistungen im Hause leicht zurück gehen. 4. Sonstige betriebliche Erträge Bei der Wasserversorgung hat sich die Sperrung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Hiervon profitiert auch die Abwasserbeseitigung, da Kunden meist beide Zahlungen schulden. Leider gibt es diese direkte Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung alleine nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung versucht daher bereits seit vielen Jahren zusammen mit einem Inkassounternehmen die Beitreibung der Forderungen zu realisieren. Das Unternehmen vermag zwar nicht in allen Fällen die Forderungen zu realisieren, dennoch laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten analog zum Vorjahr eine Einnahme für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur Straßenentwässerung abgegolten. Die entsprechenden Aufwendungen sind nunmehr direkt vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten. 3 Anlage 1 Vorlage 381/2016 5. Materialaufwand Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei der Position Unterhaltung Kanal ergeben. Durch das Voranschreiten bei der Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem - nicht aktivierbarem- Aufwand zu rechnen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle. Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe erforderlich. Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2017 fortgesetzt. Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082016, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren anstehen. Auch wenn das Gesetz zur Dichtigkeitsprüfung erdverlegter Abwasserleitungen gem. §61a LWG eine derart eklatante Änderung erfahren hat, dass es auf Erftstadt quasi keine Anwendung mehr findet, sind die Stadtwerke gehalten, die Inspektion ihrer Grundstücksanschlüsse voran zu treiben. Es gehört zum gesetzlichen Auftrag gem. SüwV Kan und zu einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb, zu wissen in welchem Zustand das Vermögen ist. Bei der Durchführung dieser Untersuchung ergeben sich auch für den Anschlussnehmer Vorteile, welche die Stadtwerke nach wie vor im Hinblick auf die Dichtigkeit ihrer erdverlegten Leitungen beraten werden. Im kommenden Jahr werden die Grundstücksanschlüsse in den Ortslagen Niederberg, Liblar 1 (Südöstlich bis Theodor-Heuss-Straße/ Schlunkweg) untersucht. Die diesbezüglichen Kosten werden zunächst unter Aufwand gebucht, so dass im Vermögensplan keine eigenen Ansätze gebildet wurden. Wie Eingangs bereits erwähnt, führt die Übertragung der Anlagen auf den Erftverband zu einer Verschiebung bei den Aufwendungen. Der Beitragsbescheid wird sich wesentlich erhöhen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Aufwendungen bei den Stadtwerken in gleichhohem Umfang reduzieren. 6. Personalaufwand Die Ansätze für Personalkosten wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Die Zuordnung der Personalkostenanteile erfolgt im Wesentlichen mit Blick auf die künftigen Tätigkeitsschwerpunkte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern kann es zu Verschiebungen innerhalb der Personalkostenansätze der jeweiligen Betriebszweige kommen. Allgemeine Lohnsteigerungen sind berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen bewegen sich, nach der erstmaligen Bildung im Jahr 2012, auf dem deutlich reduzierten und jetzt jährlich in Ansatz zu bringenden Niveau. Zudem ist die Technikerstelle in der Abwasserbeseitigung wieder besetzt worden. Diese wird aufgrund der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten von ehemals E 9 nach E 10 höhergruppiert. 7. Abschreibungen Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2017 mit ca. 1.300.000 €. 4 Anlage 1 Vorlage 381/2016 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau und sehen einen Ansatz von rd. 369.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Nachdem insgesamt die Verrechnung der Kosten zwischen Wasser und Abwasser umgestellt werden mussten, sind nunmehr erstmalig die Ablesekosten unter der Rubrik sonstiger Aufwand aufgeführt. 9. Zinsen und ähnliche Erträge Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst „zinsbringend“ anzulegen. 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Das Jahr 2017 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der Größenordnung von rd. 325.000 Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg. Nachdem die Stadtwerke mit ihrer Klage gegen die Übertragung der Abwasseranlagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert sind, reduziert sich das zu verzinsenden Eigenkapital erheblich. Zudem musste der Zinssatz aufgrund der bereits seit längerem auf dem Kapitalmarkt herrschenden Niedrigzinsphase deutlich unter 7% reduziert werden. Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. Die anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne die Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein. Zur Finanzierung der Investitionen der Abwasserbeseitigung ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von rd. 3,8 Mio Euro erforderlich. Ein Großteil der Kreditaufnahme wird erforderlich werden für die Erschließung neuer Baugebiete. 11. Sonstige Steuern An Steuern fallen Kfz-Steuern an. 12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 weist ein ausgeglichenes Ergebnis für die Abwasserbeseitigung aus. Ausweislich der Entgeltkalkulation bewegen sich die Stadtwerke damit innerhalb der Regelungen des KAG. Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben. 5 Anlage 1 Vorlage 381/2016 III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes Für Baumaßnahmen in 2017 werden keine Zuweisungen erfolgen. 2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf eine detaillierte Aufschlüsselung verzichtet und ein realistischer Wert im Wirtschaftsplan 2017 als Einnahme prognostiziert. 3. Verdiente Abschreibungen Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger. 4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3,8 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Hinsichtlich der Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor verwiesen. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1.1 Investitionen Die Investitionsplanung des Jahres 2017 sieht im Wesentlichen Ansätze für die Erschließung von Neubaugebieten sowie zur Ertüchtigung bestehender Anlagen vor. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes ist eine weitgehende Konkretisierung bezüglich der Realisierung der Areale nicht möglich. Die Veranschlagung erfolgt daher mit der Maßgabe, dass eine Finanzierung in jedem Fall durch den Abverkauf der Grundstücke gesichert werden kann. Bei der Kreditaufnahme handelt es sich insofern um eine Zwischenfinanzierung der Maßnahmen. Der Niederschlagswasserbeseitigung kommt immer größere Bedeutung zu. Aus der Abwasserbeseitigungspflicht heraus ist daher künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch Niederschläge außerhalb der gewöhnlichen Bemessungsansätze für Anlagen schadlos abgeführt werden können. Um hier entsprechende Weichen zu stellen, welche eine Haftung der Stadtwerke bei Schäden durch Starkniederschläge ausschließt, ist die Ertüchtigung einiger Anlagen zur Rückhaltung von Regenwasser 6 Anlage 1 Vorlage 381/2016 erforderlich. Bauwerke und Technik sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den Anforderungen bzw. dem heutigen Stand der Technik. Ferner stehen Maßnahmen zur Umsetzung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes an, wofür ebenfalls die entsprechenden Ansätze gebildet wurden. Die Maßnahmen aus diesem Konzept sind mit den übergeordneten Behörden abgestimmt und von diesen vorgegeben. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr des Anfalls über Entgelte gedeckt. Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende Dimension aufweisen. Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog. Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten. Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann. Nachdem im Jahr 2016 die Sanierung der Kanäle in Köttingen in geschlossener Bauweise teilweise abgeschlossen sein wird, stehen im Jahr 2017 die restlichen Arbeiten für diesen Ortsteil an. Die Kosten dieser Sanierung werden voraussichtlich nicht aktivierbar sein, so dass deren Veranschlagung als Aufwand erfolgt. Der Langfristplanung folgend, werden die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen von Hausanschluss dicht des Jahres 2016 soweit ausgewertet, dass eine zielgerichtete Sanierung der Schäden in den jeweiligen Kanälen erfolgen kann. Es sind Mittel für Sanierungen in weiteren Ortslagen veranschlagt. Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse repariert, renoviert oder erneuert. Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis getätigt. Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen. Die Anforderungen an den störungsfreien Betrieb von Anlagen zur Abwasserbeseitigung werden zunehmend komplexer. Damit einhergehend ist eine Anbindung an ein Leitsystem mit 24 stündiger Überwachung fast nicht mehr zu umgehen. Seinerzeit hat die Betriebsleitung Vorkehrungen an den Anlagen getroffen, um derartige Systeme dort installieren zu können. Im Jahr 2017 ist daher die Einbindung von drei Anlagen in das Überwachungssystem der Stadtwerke vorgesehen. 7 Anlage 1 Vorlage 381/2016 1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der Vorjahre. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2017 aus. 8