Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
26.10.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 382/2016
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 02.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
14.09.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2017 wie folgt festgestellt:
Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
361.300,00 €
856.600,00 €
Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
390.000,00 €
Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
61.000,00 €
mit einem Aufwand in Höhe von
305.500,00 €
Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
312.500,00 €
2. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden die Stadtwerke ermächtigt, Kredite bis zu einer
Höhe von
500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
370.000 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder- für das Geschäftsjahr 2017 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Hallenbad:
Die Ansätze im Erfolgsplan des Betriebszweiges „Hallenbad“ orientieren sich im Wesentlichen
an den Vorjahreswerten und berücksichtigen lediglich die jährlichen Preissteigerungen bzw.
betriebsbedingte Schwankungen.
Lediglich im Vermögensplan sind Ansätze gebildet worden, woraus sich der Bedarf zur Finanzierung von Investitionen ergibt. Hinsichtlich der Notwendigkeiten zu diesen Investitionen wird
auf die Erläuterungen zum Vermögensplan des Wirtschaftsplanes und auf die dortigen Seiten
4 bzw. 5 verwiesen.
Bei allen für die Bäder getätigten Ausgaben wurde in der Vergangenheit grundsätzlich die
Frage der wirtschaftlichen Rentierlichkeit gestellt. Insofern erfolgten „Schönheitsreparaturen“
nur in sehr begrenztem Umfang. Die Betriebsleitung ist auch willens, dies im Jahr 2017 so zu
handhaben. Sie wird allerdings versuchen, dem sich verändernden Umfeld im Erftstadtcenter
Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang wird zudem versucht, Fördermittel aus dem
Förderantrag „Masterplan Liblar“ für das Bad zu erhalten.
Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle beim Reinigungs- sowie Kassenpersonal ist im Jahr
2017 eine personelle Verstärkung in den Bädern erforderlich.
Freibad:
-2-
Die Stadtwerke betreiben derzeit nur noch das Freibad in Lechenich. Es ist unbestritten, dass
es durch diese Maßnahme zur Einsparung von haushaltsrelevanten Beträgen gekommen ist.
Bereits die Reduzierung der pauschalen Kapitalverstärkung für die Freibäder in Höhe von rd.
90.000 Euro entlastet jährlich den Haushalt der Stadt. Die Stadt zahlt aktuell einen Betrag von
135.020,- Euro als Kalpitalverstärkung.
Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem
Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Wasserversorgung entsprechende Gewinne
erwirtschaftet.
Anlage 1 – Erläuterungen zum WPL 2017 Bäder
Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2017 Bäder
Anlage 3 - Stellenplan 2017
In Vertretung
(Hallstein)
-3-