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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Bäder-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
26.10.16, 15:02
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Bäder-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 382/2016 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 02.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.09.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Bäder- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2017 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 361.300,00 € 856.600,00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 390.000,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von 61.000,00 € mit einem Aufwand in Höhe von 305.500,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 312.500,00 € 2. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden die Stadtwerke ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 370.000 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2017 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Die Ansätze im Erfolgsplan des Betriebszweiges „Hallenbad“ orientieren sich im Wesentlichen an den Vorjahreswerten und berücksichtigen lediglich die jährlichen Preissteigerungen bzw. betriebsbedingte Schwankungen. Lediglich im Vermögensplan sind Ansätze gebildet worden, woraus sich der Bedarf zur Finanzierung von Investitionen ergibt. Hinsichtlich der Notwendigkeiten zu diesen Investitionen wird auf die Erläuterungen zum Vermögensplan des Wirtschaftsplanes und auf die dortigen Seiten 4 bzw. 5 verwiesen. Bei allen für die Bäder getätigten Ausgaben wurde in der Vergangenheit grundsätzlich die Frage der wirtschaftlichen Rentierlichkeit gestellt. Insofern erfolgten „Schönheitsreparaturen“ nur in sehr begrenztem Umfang. Die Betriebsleitung ist auch willens, dies im Jahr 2017 so zu handhaben. Sie wird allerdings versuchen, dem sich verändernden Umfeld im Erftstadtcenter Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang wird zudem versucht, Fördermittel aus dem Förderantrag „Masterplan Liblar“ für das Bad zu erhalten. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle beim Reinigungs- sowie Kassenpersonal ist im Jahr 2017 eine personelle Verstärkung in den Bädern erforderlich. Freibad: -2- Die Stadtwerke betreiben derzeit nur noch das Freibad in Lechenich. Es ist unbestritten, dass es durch diese Maßnahme zur Einsparung von haushaltsrelevanten Beträgen gekommen ist. Bereits die Reduzierung der pauschalen Kapitalverstärkung für die Freibäder in Höhe von rd. 90.000 Euro entlastet jährlich den Haushalt der Stadt. Die Stadt zahlt aktuell einen Betrag von 135.020,- Euro als Kalpitalverstärkung. Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Wasserversorgung entsprechende Gewinne erwirtschaftet. Anlage 1 – Erläuterungen zum WPL 2017 Bäder Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2017 Bäder Anlage 3 - Stellenplan 2017 In Vertretung (Hallstein) -3-