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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
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Inhalt der Datei

Anlage 1, Seite 1 Vorlage 382/2016 Erläuterungsbericht zu den Wirtschaftsplänen 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- I. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Während diese Erläuterungen beide Betriebszweige zusammenfassen, wird das Zahlenwerk des Erfolgs- und Vermögensplanes nach Betriebszweigen einzeln erstellt. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) Umsatzerlöse Die Wirtschaftsplanung 2017 geht davon aus, dass die Besucherzahlen im Bereich des Hallenbades zur Zeit konstant bleiben. Im Jahr 2017 wird lediglich die Öffnung des Freibades Lechenich in der Finanzplanung berücksichtigt. Der Betrieb des Freibades Kierdorf wird, wie in den zurückliegenden Jahren, von der Freibadinitiative Kierdorf e.V. übernommen. Sollte der Verein den Betrieb nicht sicherstellen, bleibt das Bad geschlossen. In beiden Fällen wird jedoch der Erfolgsplan zumindest mit der Abschreibung der Anlagen und den Zinsleistungen der Darlehen belastet. Das Anheben der Preise in den Bädern hat die Einnahmesituation der Bäder wie erwartet verbessert. Immerhin sind hierdurch Mehreinnahmen in der Größenordnung von rd. 30.000 Euro jährlich generiert worden welche die gestiegenen Kosten für Strom, Heizung usw. kompensieren. Es dürfte allgemein unstrittig sein, dass es infolge der Anhebung der Eintrittspreise zu einer deutlichen Einsparung bei den Verlustausgleichszahlungen der Stadt kommt. In der Summe wird ein stetiger Anstieg der Verluste der verbliebenen Bäder allerdings nicht zu verhindern sein. Die geradezu explodierten Kosten für Strom und Heizung sind nicht durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Die Besucherprognose hat auf die Wirtschaftsplanung keinen nennenswerten Einfluss. Bei besserem Besuch würden zwar die (geringen) Einnahmen aus Eintrittsgeldern steigen, gleichzeitig ist aber auch der Aufwand für Personal (Aushilfskräfte) und Wasseraufbereitung entsprechend höher. Die steuerlich vorgeschriebene Kostenerstattung der Stadt für die Vereins- und Schulbelegung bleibt nur für den Bereich des Hallenbades unverändert-(244.900,-Euro) Bei den Freibädern reduziert sich durch den „Wegfall“ des Freibades Kierdorf die Kostenerstattung von ehemals 14.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro. - 1 - Anlage 1, Seite 2 Vorlage 382/2016 Sonstige betriebliche Erträge Diese werden entsprechend der laufenden Entwicklung verändert bzw. beibehalten. Materialaufwand Der Materialaufwand wird sich über alle Bäder gesehen im Wesentlichen aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen verändern. Insbesondere die Kosten für Strom, Heizung, Ver- bzw. Entsorgung schlagen als größte Posten durch. Die Aufwendungen zur Unterhaltung der Bäder sind betriebsbedingt sehr hoch. Hier eine sehr deutliche Effizienzsteigerung herbei zu führen würde eine sehr hohe Investition bedeuten, so dass der Vergleich mit dem Fahren eines VW Käfer´s in der heutigen Zeit die Betriebsbedingungen am besten beschreibt. Der Wagen ist weder ökologisch, noch ökonomisch- seine Unterhaltungskosten liegen deutlich über denen anderer Fahrzeuge und man kann ihn allenfalls in Teilen reparieren um ihn am „fahren“ zu halten. Letztlich gilt beides auch für die Bäder der Erftstadt. Leider stehen im kommenden Jahr in beiden Bädern Investitionen an, die sich voraussichtlich nicht aus dem normalen Unterhalt werden finanzieren lassen. Insofern wird auf die Ausführungen im Vermögensplan „Investitionen“ verwiesen. Personalaufwand Die Stadtwerke sind verpflichtet, zum Betrieb des Freibades Kierdorf eine/n Fachangestellte/n zur Verfügung zu stellen. Da es sich um eine saisonale Erfordernis handelt, ist die Stellung des Personals oftmals problematisch. Nahezu alle Kommunen suchen in der Freibadsaison Fachangestellte bei rückläufigem Personalangebot. Nach einigen Badeunfällen der jüngsten Vergangenheit hat man aus Sicherheitsgründen die Anforderungen an die Präsenz des Betriebspersonals – insbesondere das Vorhandensein von Fachangestellten- deutlich erhöht. Bislang hat die Betriebsleitung auch stets die Sicherheit im Blick gehalten, allerdings sind früher noch zu tolerierende Kompromisse heute nicht mehr zu verantworten. Nachdem im Jahr 2012 das Bad aus Gründen der Sicherheit infolge Personalmangels zeitweise geschlossen bleiben musste, kann die Betriebsleitung nicht ausschließen, dass krankheitsbedingt das Personal entsprechend um die Stelle einer/s Fachangestellten aufgestockt werden muss. Ferner ist es aufgrund vermehrter krankheitsbedingter Ausfälle und zur Sicherung der Hygiene sowie des Kassenbetriebes erforderlich, eine weitere Kraft einzustellen. Abschreibungen auf Sachanlagen Auch wenn das Freibad Kierdorf geschlossen ist, fallen für die Abschreibung laufende Kosten der Finanzdienstleistungen, Verwaltungskostenumlage usw. entsprechende Aufwendungen an. Die Abschreibungen werden sowohl im Hallen- wie auch im Freibad ansteigen, da hier in 2016/2017 große Investitionen getätigt wurden bzw. werden. - 2 - Anlage 1, Seite 3 Vorlage 382/2016 Sonstige betriebliche Aufwendungen Leider lassen sich diverse Bauarbeiten nicht im Vermögen aktivieren und sind im Jahr des Anfalls als Aufwand zu werten. In 2017 werden die Zirkulations- und Beckenüberlaufleitungen repariert, sodass der Aufwand im Freibad ansteigt. Zinsen und ähnliche Erträge Es wird mit keinen Erträgen gerechnet. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Seit dem Jahr 2013 sind alle Darlehen der Bäder getilgt. Es gibt somit aktuell keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – mit Ausnahme der „Kassenkredite“. Um die anstehenden Investitionen in den Bädern in der Größenordnung von rd. 300.000 Euro finanzieren zu können, muss ein entsprechendes Darlehen aufgenommen werden. Im Wirtschaftsjahr 2017 werden somit höhere Aufwendungen für Zinsen anfallen. Jahresergebnis Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um ein Vielfaches. Beim Freibad Lechenich wird ebenfalls mit einem Verlust gerechnet. Dadurch, dass sich auch bei Schließung des Freibades Kierdorf laufende Kosten ergeben, erwartet die Betriebsleitung einen Gesamtjahresfehlbetrag bei den Freibädern von rd. 245.000 Euro. Insgesamt kommt es infolge der Schließung des Freibades Kierdorf jedoch zu einer erheblichen Verlustreduzierung, welche den von der Stadt im Jahr 2023 zu leistenden Verlustausgleich deutlich verringert. III. Vermögensplan - Einnahmen Abschreibungen Die Beträge werden aus dem Erfolgsplan übernommen. Ausgleichszahlungen Stadt und Zahlungen der Wasserversorgung Für den Bereich des Hallenbades wird durch die Stadt keine laufende Verlustabdeckung gezahlt. Ein Verlust, der jedoch noch nach Ablauf von 5 Jahren besteht, ist aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. - 3 - Anlage 1, Seite 4 Vorlage 382/2016 Jahr Verlust Hallenbad Kapitalausgleich Verlustvortrag Hallenbad 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 EUR -307.434,01 -370.067,61 -369.109,30 -493.375,23 -331.058,10 -421.289,82 -403.406,96 -454.900,17 -452.188,01 EUR 206.126,44 215.027,18 132.523,39 214.747,42 215.048,55 0,00 223.974,32 37.398,35 198.396,11 EUR -101.307,57 -155.040,43 -236.585,91 -278.627,81 -116.009,55 -421.289,82 -179.432,64 -417.501,82 -253.791,90 Verlust Freibad Eigenkapitalverstärkung Stadt für Freibad EUR -276.060,68 -321.490,05 -239.728,88 -169.770,52 -238.410,46 -226.029,54 -173.836,64 -181.805,50 -166.680,69 EUR 225.020,00 225.020,00 225.020,00 135.020,00 135.020,00 135.020,00 135.020,00 135.020,00 135.020,00 Verlustvortrag Freibad EUR -51.040,68 -96.470,05 -14.708,88 -34.750,52 -103.390,46 -91.009,54 -38.816,64 -46.785,50 -31.660,69 abzuGesamter decken Verlust- vortrag im Jahr EUR -152.348,25 -251.510,48 -251.294,79 -313.378,33 -219.400,01 -512.299,36 -218.249,28 -464.287,32 -285.452,59 2012 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bei den Freibädern wird ein Jahresfehlbetrag von 244.500,- € erwartet, dem die Eigenkapitalverstärkung durch die Stadt i.H.v. 135.020 € gegenüber steht. Sollte es zu einem über die Eigenkapitalverstärkung der Stadt hinausgehenden Verlust beim Freibad kommen, wäre dieser im Jahr 2023 durch den städtischen Haushalt auszugleichen. Jahresverlust Gerade der defizitäre Bereich der Bäder führt zwangsläufig zu Verlusten im Erfolgsplan. Diese Verluste haben Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung jedes Betriebszweiges und sind in die Vermögensplanung aufzunehmen. Investitionen Die Betriebsleitung hat im Hinblick auf den Sanierungsbedarf in den Bädern stets mit offenen Karten gespielt. Es ist geflickt worden wo die Möglichkeit dazu bestand und wo eine Neuinvestition nicht günstiger war als die fortwährende -teilweise jährliche- Reparatur. Das war bei der Sanierung der Überlaufrinne so und auch bei vielen kleineren anderen Maßnahmen. Das diese Verfahrensweise nur so lange funktionieren konnte, wie die Technik es mitmachte bzw. wie die Technik selbst überhaupt noch zulässig war, steht außer Zweifel. Bereits im Jahr 2013 mussten daher außerplanmäßig Mittel für das Hallenbad Liblar bereitgestellt werden, weil die elektrotechnischen Anlagen verworfen wurden und weil im Gebäude der Brandschutz zu erneuern war. Diese Investitionen waren für die Sicherheit des Badebetriebes unverzichtbar. Im Jahr 2014 wurde der Hubboden im Bad erneuert und einige Leitungen in der Ver- bzw. Entsorgung. Im Jahr 2015 erfolgte die Erneuerung der Lüftungsanlage für den Umkleidebereich. Die Betriebsleitung geht in einigen Bereichen des Badebetriebes an die Grenze der „rechtlichen“ Vertretbarkeit. Hier sind Fingerspitzengefühl und vorausschauende Planung gefragt. Die sukzessive Sanierung des Bades zeigt allenthalben Wirkung und vieles hat sich verbessert. Dennoch wäre es ein Irrglaube zu denken, dass für ein Hallenbad in dieser Größe und mit diesem Alter, das Sanierungserfordernis ein schnelles Ende erfährt. Selbst in neuen Bädern halten z.B. Pumpen nicht ewig und unterliegen einem Verschleiß. In diesem Punkt kommt es auf Qualität der Produkte sowie deren Pflege an, um eine entsprechende Verlängerung der Lebensdauer zu erzielen. - 4 - Anlage 1, Seite 5 Vorlage 382/2016 Im Hallenbad ist viel geschafft worden und einiges inzwischen sehr modern. Auf einiges wurde auch verzichtet. Z.B. wurde das Kinderplanschbecken seinerzeit außer Betrieb genommen, weil die hygienischen Vorgaben des Gesundheitsamtes mit der vorhandenen Technik nicht mehr eingehalten werden konnte. Zwischenzeitlich wird von den Besucherinnen und Besuchern akzeptiert, dass dieses Becken außer Betrieb ist. In 2016 wurde dieser Bereich zu einem Mehrzweckraum umgestaltet. Im Freibad Lechenich wurden in 2016 ein Teil der Fenster erneuert. Die restlichen Fenster werden im Jahr 2017 erneuert. Die Rohrleitungen in der Schwimmbadtechnik werden bei Leckagen seit Jahren geschweißt. Nunmehr häufen sich diese Unterhaltungsaufwendungen in der Form, dass die Erneuerung des Leitungssystems wirtschaftlicher ist als deren fortwährende Reparatur. Nachdem der Brandschutz im Hallenbad Liblar im Jahr 2013 entsprechend ertüchtigt und auf den Stand der Technik gebracht wurde, sind noch die Nottüren des Bades zu erneuern. Auch hierfür sind Gelder veranschlagt worden. Infolge des LIDL Baus in direkter Nachbarschaft zum Hallenbad, hat sich das Umfeld an dieser Seite gewandelt. Der Bewuchs entlang der Fensterfront musste entfernt werden, so dass nun ein freier Einblick in das Bad möglich ist. Die Betriebsleitung empfindet den Einblick in das durchaus schöne Bad nicht grundsätzlich unangebracht. In den Fällen, wo Gruppen (FKK, Behinderte, Aktiv Club etc.) den Einblick verhindern möchten, sollte dies aber möglich sein. Insofern ist geplant, diesen Gruppen die Möglichkeit des Sichtschutzes durch Jalousien zu bieten. Die Jalousien sollten bereits im Jahr 2014 beschafft und angebracht werden. Nachdem die Maßnahme auf 2015 geschoben wurde und in diesem Jahr schon sehr viel Geld für die Erneuerung der Lüftungsanlage ausgegeben wurde, wird die Auswechslung der Jalousien auf das Jahr 2017 geschoben. Insbesondere für das Hallenbad Liblar sind weitergehende Sanierungen veranschlagt. Diese ergeben sich nicht zuletzt aus gesetzlichen Notwendigkeiten bzw. dem Umstand, dass die vorhandenen Aggregate oder Gebäudeteile nicht mehr zu reparieren sind. Hierzu zählen Dach, Lüftung und Teile der Fassade. Im Zusammenhang mit dem Masterplan Liblar ist bereits ein Förderantrag gestellt. Ferner werden aktuell von einem Ingenieurbüro die Fördermöglichkeiten für eine energetischen Sanierung des Bades geprüft. Es ist dabei unabdingbar, dass die Maßnahmen insgesamt aufeinander abgestimmt werden. Es gibt eine enge Verzahnung zwischen Dachaufbau, Fassade und besonders der Be- bzw. Entlüftung des Bades. - 5 -