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Beschlussvorlage (Stellungnahme der Stadt Erftstadt zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes (NVP))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 494/2016 Az.: - 082 - Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 082 - Datum: 27.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 08.11.2016 Bemerkungen beschließend Stellungnahme der Stadt Erftstadt zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes (NVP) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, künftig die ÖPNV-Leistungen im Rhein-Erft-Kreis so flexibel zu vergeben, dass eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Nahverkehr an kreisangehörige Gemeinden oder die Gründung von Stadtverkehrsgesellschaften durch kreisangehörige Gemeinden auch nach der Auftragsvergabe im Jahr 2019 weiterhin möglich ist. Begründung: Am 10.12.2015 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2015-2020 (NVP) für den Rhein-Erft-Kreis beschlossen. Dieser Beschluss zum NVP beinhaltete noch kein Linienbündelungskonzept, da die Klärung der Vergabefrage aller ÖPNV-Leistungen für den Rhein-Erft-Kreis noch aussteht. Jetzt strebt der Kreis an, grundsätzlich die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft zu beauftragen. In diesem Zusammenhang sollen keine Linienbündel mehr gebildet werden, vielmehr sollen die bestehenden Linien als „vorhandenes Netz“ gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. d PBefG gewertet werden. Die Linien wären damit nur zusammen als vorhandenes Netz genehmigungsfähig. Seit geraumer Zeit befassen sich Politik und Verwaltung in Erftstadt intensiv mit dem Ausbau der ÖPNV-Leistungen sowie mit dem Aufbau von umfassenden Mobilitätsangeboten. Es ist das Bestreben, in eigener Kompetenz an der Gestaltung des ÖPNV mitzuwirken und somit den sich ändernden Anforderungen durch den demografischen Wandel und durch sinkende Schülerzahlen entgegenzuwirken zu können und somit die Attraktivität des Standortes Erftstadt zu sichern. Der Rhein-Erft-Kreis sollte daher gebeten werden, die Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen so zu gestalten, dass auch nach der Vergabe im Jahr 2019 Kompetenzen vom Kreis auf die kreisangehörigen Gemeinen übertragen werden können. In Vertretung (Hallstein) -2-