Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 494/2016
Az.: - 082 -
Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 082 - Datum: 27.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
08.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Stellungnahme der Stadt Erftstadt zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes (NVP)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, künftig die ÖPNV-Leistungen im Rhein-Erft-Kreis so flexibel zu
vergeben, dass eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Nahverkehr an kreisangehörige
Gemeinden oder die Gründung von Stadtverkehrsgesellschaften durch kreisangehörige Gemeinden auch nach der Auftragsvergabe im Jahr 2019 weiterhin möglich ist.
Begründung:
Am 10.12.2015 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2015-2020 (NVP) für den Rhein-Erft-Kreis
beschlossen. Dieser Beschluss zum NVP beinhaltete noch kein Linienbündelungskonzept, da die
Klärung der Vergabefrage aller ÖPNV-Leistungen für den Rhein-Erft-Kreis noch aussteht. Jetzt
strebt der Kreis an, grundsätzlich die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft zu beauftragen. In diesem
Zusammenhang sollen keine Linienbündel mehr gebildet werden, vielmehr sollen die bestehenden
Linien als „vorhandenes Netz“ gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. d PBefG gewertet werden. Die
Linien wären damit nur zusammen als vorhandenes Netz genehmigungsfähig.
Seit geraumer Zeit befassen sich Politik und Verwaltung in Erftstadt intensiv mit dem Ausbau der
ÖPNV-Leistungen sowie mit dem Aufbau von umfassenden Mobilitätsangeboten. Es ist das Bestreben, in eigener Kompetenz an der Gestaltung des ÖPNV mitzuwirken und somit den sich ändernden Anforderungen durch den demografischen Wandel und durch sinkende Schülerzahlen
entgegenzuwirken zu können und somit die Attraktivität des Standortes Erftstadt zu sichern.
Der Rhein-Erft-Kreis sollte daher gebeten werden, die Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen so zu
gestalten, dass auch nach der Vergabe im Jahr 2019 Kompetenzen vom Kreis auf die kreisangehörigen Gemeinen übertragen werden können.
In Vertretung
(Hallstein)
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