Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 23/23b in Erstadt-Friesheim, Gerhart-Hauptmann-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
Antrag (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 23/23b in Erstadt-Friesheim, Gerhart-Hauptmann-Straße) Antrag (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 23/23b in Erstadt-Friesheim, Gerhart-Hauptmann-Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 470/2016 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - / -65 - Datum: 12.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 10.11.2016 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 16.11.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 23/23b in Erstadt-Friesheim, GerhartHauptmann-Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Zufahrt der Gerhard-Hauptmann-Straße auf die L 162 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 23, E. – Friesheim, Von-Droste-Hülshoff-Straße als senkrechte Anbindung an die L 162 festgesetzt. Hierzu wurde der Landesbetrieb Straßen um Stellungnahme gebeten. In der Stellungnahme des Straßenbauträgers wird dazu ausgeführt, dass die derzeitige Anbindung u.a. weder die nach den Richtlinien erforderlichen Sichtfelder gewährleisten, noch ist die Befahrbarkeit von links abbiegen- den größeren Fahrzeugen oder KFZ mit (Wohn)anhänger nach dem Schleppkurvennachweis haltbar. Eine regelgerechte, sichere und leistungsfähige Nutzung aller Fahrzeuge ist demnach laut Straßenbauträger nur mit einer senkrechten Anbindung der Gerhard-Hauptmann-Straße an die L 162 entsprechend dem Bebauungsplan möglich. Eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist somit gemäß der Vorgabe des BauGB städtebaulich nicht erforderlich und damit auch nicht zulässig. In Vertretung (Hallstein) -2-