Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
WIZ
STADT ERFTSTADT
- Der Bürgerrneister -
Christlich Demokratische Union
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
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CDU-Fraktion Erftstadt • Bonner Str. 5 • 50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
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50374 Erftstadt
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Erftstadt, 05. September 2016
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 23/23b in Erftstadt-Friesheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
derzeit plant die Stadtverwaltung den Erstausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße
in Friesheim. Vor über 40 Jahren wurde ein Bebauungsplan für das Gebiet „VonDorste-Hülshoff-Str, Eichendorffstraße, St.-Agnes-Str. und die GerhartHauptmann-Straße erstellt.
Das Baugebiet wurde in den kommenden Jahren auch gut angenommen und ist
Heimat für viele Familien geworden.
Zwei Fehler sind jedoch gemacht worden, die heute zu Komplikationen beim
Ausbau der G.-Hauptmann-Straße führen:
-
Es wurde versäumt die Straße überhaupt erstmalig auszubauen.
Die Gemeinde Friesheim bzw. die Stadt Erftstadt haben den BP 23/23b
nicht umgesetzt.
Nun soll zwar der erforderliche Ausbau der Straße erfolgen, allerdings nach Plänen, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprechen, die die Anwohner
nicht mittragen wollen, wie eine Anwohnerversammlung gezeigt hat und die einige Eigentümer benachteiligen würden, weil sich die Zugänge zu ihren Grundstücken verändern würden.
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Das Hauptproblem ist: Die Zufahrt zur L162 ist nicht wie geplant gelegt worden.
Statt einer geraden Straßenführung bildet seit 40 Jahren eine S-Kurve die Zufahrt zum Wohngebiet.
Der Bebauungsplan ist aber nicht nur in der Straßenführung an vielen Stellen
nicht eingehalten worden. Auch der Hausbau ist vor Jahrzehnten nicht so erfolgt
wie ursprünglich angedacht war. Daher ist die Gesamtplanung unstimmig.
Wenn man eine gerade Zufahrt umsetzen möchte bedeutet dies, dass das Straßenniveau der G.-Hauptmann-Straße angehoben werden muss, um gerade auf
die erhöhte L162 anschließen zu können. Hierfür werden bis zu 25m benötigt.
Die aktuelle Straßenführung hat sich bewährt. Der Weg zwingt PKW-Fahrer zu
umsichtigem Fahren. Die Anlieger wünschten auf der Anwohnerversammlung am
01. September 2016 einmütig, die Wegführung auch bei einem Ausbau so zu erhalten, wie sie ist.
Die Stadtverwaltung argumentierte, man müsse sich an den Bebauungsplan halten. Daher ist es geboten, den Bebauungsplan an die Realität anzupassen.
Daher beantragt die CDU-Fraktion:
Der Bebauungsplan 23/23b wird dergestalt überarbeitet, dass er den
heutigen und seit Jahrzehnten tatsächlichen Gegebenheiten in der Straßenführung und Bauplätzen entspricht.
Mit den weiteren Ausbauplänen der G.-Hauptmann-Straße ist so lange zu
warten, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Kirchh
Alfred Zerres