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Bürgerantrag (Bürgerantrag)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
489 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
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viwfo Euskirchen, Christiane Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: Marcel Dargel <Marcel.Dargel@gmx.de > Donnerstag, 19. Mai 2016 21:35 Bürgermeister Anfrage Stadt Erftstadt - Radverkehrsführung Blessem 2016 05 18 Anfrage Stadt Erftstadt Radweg Blessem.pdf Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich eines Vor-Ort-Gespräches mit unserem Ortsbürgermeister Herrn Zimmermann und Anwohnern des Neubaugebiets Blessem kam die Frage nach der Radverkehrsführung für die derzeitigen und angehenden Schulkinder auf. Anbei ein Antrag mit der Bitte um Weiterleitung an den Fachausschuss und Vereinbarung eines Ortstermins' . Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, Marcel Dargel Marcel Dargel Matthias-Faßbender-Str. 1 50374 Erftstadt 02235 / 478 95 59 Marcel.Dargel@gmx.de 1 Anfrage an Stadt Erftstadt bezüglich Radverkehrsführung von Blessem nach Liblar 18.05.2016 Ausgangssituation: Der Fahrradverkehr aus Blessem in Richtung Liblar ist derzeit ab Ortsausgang Blessem geregelt mit zwei beschilderten Radwegen auf der Frauenthaler Straße. Radverkehr aus Blessem in Richtung Liblar ist verpflichtet, den rechten Radweg zu benutzen (Südseite der Frauenthaler Straße) Eine Nutzung des entgegenkommenden linken Radweges ist unzulässig. Im Neubaugebiet Blessem sind jetzt bereits viele Kinder schulpflichtig in Liblar und nehmen den Schulweg mit dem Fahrrad wahr. In den nächsten Jahren werden viele Kinder aus dem Neubaugebiet und aus „Alt-Blessem" als fahrradfahrende Schulkinder hinzukommen (Allein mehr als 20 aus dem Neubaugebiet) Problem: Die Radverkehrsführung ist unglücklich, birgt unnötige Gefahren und Umwege, die gerade Kindern nur schwer vermittelbar sind und bei Groß und Klein auf Unverständnis stoßen. Der vorschriftsmäßige Weg derzeit sieht ab Ortsausgang Blessem wie folgt aus: (siehe angehängte Karte) 1. Querung der Frauenthaler Straße mit lediglich eines Fahrbahnteilers als Querungshilfe (Punkt A der Karte) Besondere Problematik: Das Ortsschild steht genau hier, d.h. es ist genau der Bereich, der von Autofahrern zum Beschleunigen genutzt wird (das 50 km/h Schild kommt erst etwas weiter, so dass theoretisch ein Beschleunigen auf 100km/h (!) zulässig wäre. 2. Querung der südlichen Zufahrtsrampe B265 (Punkt B der Karte) Hier ist für den Radverkehr das kleine „Vorfahrt achten" aufgestellt. Dies ist unverständlich für Kinder, da sie auf der anderen Seite, wo sogar 4 Spuren kreuzen auf „Vorfahrt für den Radverkehr" trainiert werden. Hier an der kleinen Rampe müssen sie aber warten und die Vorfahrt achten. Zudem verstehen selbst die hochkommenden Fahrzeugführer die Vorfahrt-Regelung nicht, da sie ein Vorfahrt-Achten-Schild und ein Hinweisschild auf Radfahrer haben. Das die Vorfahrt-Ach ten-Situation sich erst auf die Fahrbahn nach dem kreuzenden Radweg bezieht und der Radfahrerhinweis keine rechtliche Verpflichtung beinhaltet, wird von den meisten in der Kürze der Zeit nicht erkannt, so dass wartende Radfahrer vorgewinkt werden. Was natürlich zu begrüßen aber in der Verkehrserziehung problematisch ist, well die Kinder sich nach mehrmaligem Vorwinken darauf verlassen und es als Gegeben lernen. 3. Kreuzen über die Furt bei Punkt C der Karte (hier mit gelbem Blinklicht) 4. Warten an der Ampel, um bei Punkt D zu kreuzen 5. Warten an der Ampel, um bei Punkt E zu kreuzen 6. Kreuzen über die Furt bei Punkt F der Karte (hier ohne gelbes Blinklicht) Also 6 Stationen mit unterschiedlichen rechtlichen und baulichen Gegebenheiten, die schwer verständlich und somit schwierig zu erklären sind. Durch den erheblichen Zeitmehraufwand werden sie verständlicherweise unattraktiv für jeden Radfahrer. Faktisch wird daher täglich von kleinen und großen Radfahrern aus Blessem in der Regel der linke Radweg genutzt (Nordseite). Hier quert der Fahrradfahrer vorfahrtberechtigt Punkt X und hat im weiteren Verlauf nur noch die Ampel bei Punkt Y. Zudem ist durch die große Übersichtlichkeit und die Anordnung des Stopp-Gebots für den Fahrzeugverkehr eine höhere Sicherheit bei Punkt X gegeben. Darüber hinaus nutzen Erwachsene und Senioren diese Nord-Strecke täglich, um mit dem Fahrrad die Supermärkte an der Köttinger Straße zu erreichen. Für diese wird die Querung bei Y sogar unnötig und sie kommen mit einer einzigen Berührung mit dem Fahrzeugverkehr bei Punkt X aus. (Das dann ab der Tankstelle verbotswidrig für wenige Meter der linke Gehweg bis zum Dechant-Linden-Weg genutzt wird sei an dieser Stelle nachrangig) Ich beantrage, die Radverkehrsführung im genannten Bereich zu überdenken und den Radverkehr in dem Teilstück von Wilfried-Neumann-Straße bis Lichtsignalanlage Tankstelle auf der Nordseite in beide Richtungen freizugeben. (Für die hochkommende nördliche Rampe der B265 ist sogar bereits das richtige Zusatzzeichen zu Zeichen 206 aufgestellt, welches auf querenden Radverkehr von links und rechts hinweist. Zudem ist es als Sinnbild auch auf der Fahrbahn angebracht.) Ich bitte um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Marcel Dargel Polizeihauptkommissar Matthias-Faßbender-Str. 1 50374 Erftstadt Marcel.Dargel@gmx.de TIM-online 2.0 0 20 40 60 80m Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Keine amtliche Standardausgabe 11.05.2016