Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
489 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
viwfo
Euskirchen, Christiane
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Anlagen:
Marcel Dargel <Marcel.Dargel@gmx.de >
Donnerstag, 19. Mai 2016 21:35
Bürgermeister
Anfrage Stadt Erftstadt - Radverkehrsführung Blessem
2016 05 18 Anfrage Stadt Erftstadt Radweg Blessem.pdf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich eines Vor-Ort-Gespräches mit unserem Ortsbürgermeister Herrn Zimmermann
und Anwohnern des Neubaugebiets Blessem kam die Frage nach der
Radverkehrsführung für die derzeitigen und angehenden Schulkinder auf.
Anbei ein Antrag mit der Bitte um Weiterleitung an den Fachausschuss und Vereinbarung
eines Ortstermins'
.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung,
Marcel Dargel
Marcel Dargel
Matthias-Faßbender-Str. 1
50374 Erftstadt
02235 / 478 95 59
Marcel.Dargel@gmx.de
1
Anfrage an Stadt Erftstadt bezüglich Radverkehrsführung
von Blessem nach Liblar
18.05.2016
Ausgangssituation:
Der Fahrradverkehr aus Blessem in Richtung Liblar ist derzeit ab Ortsausgang Blessem
geregelt mit zwei beschilderten Radwegen auf der Frauenthaler Straße.
Radverkehr aus Blessem in Richtung Liblar ist verpflichtet, den rechten Radweg zu benutzen
(Südseite der Frauenthaler Straße)
Eine Nutzung des entgegenkommenden linken Radweges ist unzulässig.
Im Neubaugebiet Blessem sind jetzt bereits viele Kinder schulpflichtig in Liblar und nehmen
den Schulweg mit dem Fahrrad wahr.
In den nächsten Jahren werden viele Kinder aus dem Neubaugebiet und aus „Alt-Blessem"
als fahrradfahrende Schulkinder hinzukommen (Allein mehr als 20 aus dem Neubaugebiet)
Problem:
Die Radverkehrsführung ist unglücklich, birgt unnötige Gefahren und Umwege, die gerade
Kindern nur schwer vermittelbar sind und bei Groß und Klein auf Unverständnis stoßen.
Der vorschriftsmäßige Weg derzeit sieht ab Ortsausgang Blessem wie folgt aus:
(siehe angehängte Karte)
1. Querung der Frauenthaler Straße mit lediglich eines Fahrbahnteilers als
Querungshilfe (Punkt A der Karte)
Besondere Problematik: Das Ortsschild steht genau hier, d.h. es ist genau der
Bereich, der von Autofahrern zum Beschleunigen genutzt wird (das 50 km/h Schild
kommt erst etwas weiter, so dass theoretisch ein Beschleunigen auf 100km/h (!)
zulässig wäre.
2. Querung der südlichen Zufahrtsrampe B265 (Punkt B der Karte)
Hier ist für den Radverkehr das kleine „Vorfahrt achten" aufgestellt.
Dies ist unverständlich für Kinder, da sie auf der anderen Seite, wo sogar 4 Spuren
kreuzen auf „Vorfahrt für den Radverkehr" trainiert werden. Hier an der kleinen
Rampe müssen sie aber warten und die Vorfahrt achten.
Zudem verstehen selbst die hochkommenden Fahrzeugführer die Vorfahrt-Regelung nicht, da
sie ein Vorfahrt-Achten-Schild und ein Hinweisschild auf Radfahrer haben.
Das die Vorfahrt-Ach ten-Situation sich erst auf die Fahrbahn nach dem kreuzenden Radweg
bezieht und der Radfahrerhinweis keine rechtliche Verpflichtung beinhaltet, wird von den
meisten in der Kürze der Zeit nicht erkannt, so dass wartende Radfahrer vorgewinkt werden.
Was natürlich zu begrüßen aber in der Verkehrserziehung problematisch ist, well die Kinder
sich nach mehrmaligem Vorwinken darauf verlassen und es als Gegeben lernen.
3. Kreuzen über die Furt bei Punkt C der Karte (hier mit gelbem Blinklicht)
4. Warten an der Ampel, um bei Punkt D zu kreuzen
5. Warten an der Ampel, um bei Punkt E zu kreuzen
6. Kreuzen über die Furt bei Punkt F der Karte (hier ohne gelbes Blinklicht)
Also 6 Stationen mit unterschiedlichen rechtlichen und baulichen Gegebenheiten, die schwer
verständlich und somit schwierig zu erklären sind. Durch den erheblichen Zeitmehraufwand
werden sie verständlicherweise unattraktiv für jeden Radfahrer.
Faktisch wird daher täglich von kleinen und großen Radfahrern aus Blessem in
der Regel der linke Radweg genutzt (Nordseite).
Hier quert der Fahrradfahrer vorfahrtberechtigt Punkt X und hat im weiteren Verlauf nur
noch die Ampel bei Punkt Y.
Zudem ist durch die große Übersichtlichkeit und die Anordnung des Stopp-Gebots für den
Fahrzeugverkehr eine höhere Sicherheit bei Punkt X gegeben.
Darüber hinaus nutzen Erwachsene und Senioren diese Nord-Strecke täglich, um mit dem
Fahrrad die Supermärkte an der Köttinger Straße zu erreichen.
Für diese wird die Querung bei Y sogar unnötig und sie kommen mit einer einzigen
Berührung mit dem Fahrzeugverkehr bei Punkt X aus.
(Das dann ab der Tankstelle verbotswidrig für wenige Meter der linke Gehweg bis zum
Dechant-Linden-Weg genutzt wird sei an dieser Stelle nachrangig)
Ich beantrage, die Radverkehrsführung im genannten Bereich zu überdenken
und den Radverkehr in dem Teilstück von Wilfried-Neumann-Straße bis
Lichtsignalanlage Tankstelle auf der Nordseite in beide Richtungen
freizugeben.
(Für die hochkommende nördliche Rampe der B265 ist sogar bereits das richtige
Zusatzzeichen zu Zeichen 206 aufgestellt, welches auf querenden Radverkehr
von links und rechts hinweist.
Zudem ist es als Sinnbild auch auf der Fahrbahn angebracht.)
Ich bitte um kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Dargel
Polizeihauptkommissar
Matthias-Faßbender-Str. 1
50374 Erftstadt
Marcel.Dargel@gmx.de
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11.05.2016