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Bürgerantrag (Anregung bzgl. der Radverkehrsführung im Teilstück Wilfried-Neumann-Straße in E.- Blessem bis Kreuzung Carl-Schurz Straße - Bliesheimer Straße in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. der Radverkehrsführung im Teilstück Wilfried-Neumann-Straße  in E.- Blessem bis Kreuzung Carl-Schurz Straße - Bliesheimer Straße in E.- Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. der Radverkehrsführung im Teilstück Wilfried-Neumann-Straße  in E.- Blessem bis Kreuzung Carl-Schurz Straße - Bliesheimer Straße in E.- Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 293/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.10.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 08.11.2016 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. der Radverkehrsführung im Teilstück Wilfried-Neumann-Straße in E.Blessem bis Kreuzung Carl-Schurz Straße - Bliesheimer Straße in E.- Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stellungnahmen zur Beurteilung der vorhandenen Radverkehrsführung auf der Frauenthaler Straße im Abschnitt zwischen Wilfried-Neumann-Straße und dem Kreuzungsbereich Bliesheimer Straße/Carl-Schurz-Straße liegen mir mittlerweile vor. Die Kreispolizeibehörde stimmt einer Freigabe des Radverkehrs für beide Fahrtrichtungen auf der nördlichen Nebenanlage der Frauenthaler Straße im o.g. Teilabschnitt wegen der Unfallhäufungen in Höhe der Zufahrtsrampe zur B 265 mit Beteiligung von Radfahrern nicht zu. Auch der RheinErft-Kreis verweist auf die dortigen Unfallhäufungen. Für eine abschließende Beurteilung halte ich allerdings, so wie der Rhein-Erft-Kreis vorschlägt, einen gemeinsamen Ortstermin mit allen verkehrslenkenden Dienststellen für sinnvoll. Über das Ergebnis aus diesem Ortstermin werde ich dem Ausschuss berichten. In Vertretung (Hallstein) -2-