Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
135 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
2,0 p 93/ 2
Der Landrat des
Rhein-Eilt-Kreises als
Kreispolizeibehörde
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Postfach, 50124 Bergheim
Eigenbetrieb Straßen
z.Hd. Henn Coenders
50359 Erftstadt
Seite 1 von 2
06.09.2016
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
-V- 61.07.09
Direktion Verkehr
Stölting, PHK
Telefon (02234) 21 1 -0, 3715
Telefax 3509
arno.stoelting
@polizei.nrw.de
Antrag bzgl. der Radverkehrsführung auf der Frauenthaler Straße zwischen
Blessem und Liblar
Antrag des Henn Marcel Dargel vom 18.05.2016
Ihr Schreiben vom 26.08.2016
Sehr geehrter Herr Coenders,
die gewünschte Radverkehrsführung soll linksseitig in Gegenrichtung über den
Knoten Frauenthaler Straße / Zubringer B265n führen. Dieser Knoten ist als
Unfallhäufungsstelle 13 / 11 registriert.
50% der dortigen Unfälle mit Radfahrbeteiligung sind auf diese bisher
verbotswidrige Benutzung zurückzuführen. Eine Freigabe wird dieses
Unfallgeschehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhöhen.
Ich darf Sie daher bitten, Anordnungen, die eine Unfallhäufungsstelle tangieren
in erster Linie mit der Unfallkommission des REK abzustimmen.
Aus polizeilicher Sicht kann der gewünschten Radverkehrsführung nicht
zugestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stölting
Polizeihauptkommissar
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Dürener Str. 48 -50
50226 Frechen
Telefon 02233-52-0
Telefax 02233-52-3409
poststelle.rhein-erft-kreis
@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de/rhein-erftkreis
Öffentliche Verkehrsmittel:
Straßenbahn: Linie 7
Haltestelle Mühlengasse
Bushaltestelle: An St. Severin/
Mühlenbach
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Zahlungen an:
Landeskasse Köln
Kto-Nr.: 965 60
BLZ: 300 500 00 WestLB AG
I BAN
DE65370000000037001520
BIC MARKDEF1370
- 83001.1.3'
--am-m11111111111
1.-----SW
oi 3
•
6 I 32 i 40 43
STADT ERFTSTADT
2 i 4
Rhein-Erft-Kreis • Der Landrat • 501 tiepeim
• r_.), ,- Bürgermeister -
Der Landrat
Straßenverkehrsamt
36/1 Verkehrssicherung
51
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
z.Hd. Herrn Coenders
Holzdamm 10
01-5
08. SEP, 2016
61
01.6
, 62
100
63
50374 Erftstadt
10 14 105-370 82 81 65
Datum
05.09.2016
Mein Zeichen
36.12.05
Auskunft erteilt
Frau Haase
Zimmer Nr.
Ebene U Flur C Zi.63
Telefon
02271 83-3640
Radverkehrsführung entlang der Frauenthaler Straße (L 163) zwischen
Blessem und Liblar
Ihre Anfrage vom 26.08.16 bzgl. des Schreibens von Hr. Dargel vom 18.05.16
Fax
-3341
E-Mail
Nicole.Haase@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail
E-Post
poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de
Sehr geehrter Herr Coenders,
im Schreiben des Herrn Marcel Dargel werden zahlreiche Probleme an den
Ouerungsmöglichkeiten im Zuge der Radverkehrsverbindung entlang der
Frauenthaler Straße zwischen den Ortsteilen Blessem und Liblar geschildert.
Bezüglich der Ouerung der Frauenthaler Straße im Ortseingang von Blessem
(Punkt A der Karte) verweise ich auf unseren Ortstermin vom 23.07.2013 und
mein damaliges Schreiben zum Sachverhalt (s. Anlage). Ob die damals aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten umgesetzt worden sind, ist hier nicht
bekannt.
Die Ouerung der Zufahrtsrampen von der B 265 (Punkte B und X der Karte)
stellen sicherlich beide komplexe Verkehrssituationen dar, wobei ich eine
Herleitung der Verkehrssicherheit allein durch die Vorfahrtsberechtigung für
den Radverkehr an Punkt X nicht bestätigen kann. Dort haben wir die Unfallhäufungsstelle 13/11, die u.a. auch Unfälle mit Radverkehr aufweist.
Da für eine abschließende Stellungnahme hier nicht alle relevanten Informationen vorliegen, schlage ich einen gemeinsamen Ortstermin mit allen verkehrslenkenden Dienststellen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Haase
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50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
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