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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Überwachungskraft im ruhenden Straßenverkehr im Rechts- und Ordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 492/2016 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32/-10- Datum: 26.09.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 08.11.2016 vorberatend 29.11.2016 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Überwachungskraft im ruhenden Straßenverkehr im Rechts- und Ordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 30.120 € 60.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 020 122 050 und 020 122 010 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2.018,33 € Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs eine Stelle einer Überwachungskraft mit 23 Wochenstunden zum 01.12.2016 nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 5 TvöD bewertet. Begründung: Aus dem 4- köpfigen Team der Mitarbeiter/innen im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs scheidet eine Person aufgrund einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 31.10.2016 aus. Dem Mitarbeiter war neben der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs auch die seit 2014 neue Aufgabe der Ordnungsbehörde, resultierend aus den Verwaltungsvorschriften des § 48 Ordnungsbehördengesetz, übertragen. Die Aufgabe besteht darin an einzelnen Beschwerdestellen im Stadtgebiet das im Eigentum der Stadt befindliche Seitenradarmessgerät für die Dauer von 7 Tagen/24 Stunden zu installieren, abzubauen, die ermittelten Daten mittels einer Software auszuwer- ten und mit einem Erfassungsbogen schlussendlich je nach Auswertungsergebnis an den RheinErft- Kreis zwecks Anregung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessstelle zu senden. Der Mitarbeiter hat diese Aufgabe zu Lasten der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs wahr genommen- der Stundenumfang von 20 Wochenarbeitsstunden wurde in der Zeit von 2014 bis heute nicht erhöht. Mittlerweile liegen mir hier jedoch Erfahrungswerte vor, so dass ein wöchentlicher Stundenumfang von 3 Stunden, in denen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Seitenradarmessgerät, der Installation, Auswertung und weiteren Büroarbeiten wahrgenommen werden, realistisch sind. Aus dem Grunde soll die neue Stelle mit einem Stundenumfang von 23 Wochenstunden konzipiert werden. Der Bereich Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Aufgabe, die von den Bürgern und Bürgerinnen sehr stark wahrgenommen und deren Erledigung von der Ordnungsbehörde auch immer wieder stark eingefordert wird. Dies resultiert letztlich aus dem immer knapper werdenden Parkplatzangeboten in den Wohngebieten (verkehrsberuhigte Bereiche, Einmündungen, schraffierte Flächen etc.), den gestiegenen Anforderungen an die Überwachung hinsichtlich falsch parkender LKW`s, Transporter und Anhänger sowie einem oft festzustellenden Unrechtsbewusstsein von im Halteverbot, auf Schwerbehindertenparkplätzen, Bushaltestellen und Gehwegen parkenden Verkehrsteilnehmer/innen. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Installation des Seitenradarmessgerätes resultieren aufgrund eines gesetzlichen Auftrages und müssen daher auch erledigt werden. Insofern ist es erforderlich, die Stelle der Überwachungskraft nach zu besetzen, damit die Ordnungsbehörde ihren Aufgaben im Bereich der Kontrolle der Bestimmungen im ruhenden Straßenverkehr und den Aufgaben im Zusammenhang mit der Installation des Seitenradarmessgerätes ausreichend nachkommen und damit die Forderung der Bevölkerung nach einer flächendeckenden, zeitlich flexiblen Überwachung und der Forderung nach der Einrichtung von Geschwindigkeitsmessstellen erfüllen kann. Zu den Kosten für die Einstellung einer Überwachungskraft zählen im Wesentlichen die Personalkosten (ca. 24.220 €) sowie Geschäftsausgaben (Porto, Smartphone Nutzung zur Eingabe der Daten, Wegstreckenentschädigung = 5.100 €), Aufwendungen für Dienstkleidung (ca. 800 € für die Ersteinkleidung, später nur Ersatzbeschaffung). Insofern definiert sich ein Ausgabebetrag i.H.v. 26.300 €. Die Ausgaben für das Personal im Innendienst, welches mit der Bearbeitung von Verwarnungen und Bußgeldern befasst ist, Ausgabe für Miete, Büromaterial, Fortbildung und sonstige Overheadkosten sind in dem genannten Betrag nicht enthalten. (Erner) -2-