Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
28.10.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 312/2015 4. Ergänzung
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -51- /- 50- Datum: 09.08.2016
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Beratungsfolge geändert
Ratsbüro 28.10.2016
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.09.2016
beschließend
29.11.2016
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In den bisherigen Beratungen wurden die folgenden Optionen für die Einrichtung einer Taschengeldbörse aufgezeigt und diskutiert:
1. Inanspruchnahme eines freien Trägers
Von den insgesamt sechs angefragten Verbänden signalisierte einzig die Diakonie Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe. Trotz diverser Anfragen und Erinnerungen sowie
zwischenzeitlich positiven Signalen seitens der „Fachdienstleitung / Fachberatung Offene
Seniorenarbeit des Diakonischen Werk Köln und Region“, zuletzt am 13.07.2016, liegt bis
heute kein Angebot vor.
2. Einstellung eines Bundesfreiwilligen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes
Die Möglichkeit der Einstellung eines Bundesfreiwilligen wurde seitens der Personalabteilung geprüft. Das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
teilte mit, dass hierfür grundsätzlich eine Einsatzstelle beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren geschaffen werden könnte. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein ehrenamtliches Engagement (in der Regel für die Dauer von einem Jahr). Die Freiwilligen erhalten hierfür ein Taschengeld von bis zu 363 € monatlich. Zusätzlich müssten Sach- und
Verbrauchskosten berücksichtigt werden, wie in der zweiten Ergänzung zum vorliegenden
Antrag dargestellt (ca. 2.000 € für EDV-Hardware, Büroausstattung, -material etc. sowie für
den Internetauftritt weitere ca. 2.000 €).
3. Einführung und Durchführung mit eigenem Personal
Alternative I
Wie ebenfalls in der zweiten Ergänzung zum Antrag dargestellt, beliefen sich die Kosten für
eine 0,5 Verwaltungskraft für das erste halbe Jahr (Einführungsphase) inklusive EDV- sowie Sach- und Verbrauchskosten auf ca. 16.000 €. Ab dem siebten Monat würde sich der
Personalaufwand merklich reduzieren (monatlich noch ca. 500 €).
Im Rahmen der laufenden Haushaltsplanberatungen müssten hierfür entsprechende Mittel
berücksichtigt werden. Ein/e Mitarbeiter/-in müsste eingestellt werden, da die notwendigen
Arbeiten mit den vorhandenen Personalressourcen nicht leistbar sind.
Alternative II
Mit Blick auf eine zusätzliche halbe Stelle, die im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanberatungen für die Abteilung -503- (Pflege-, Behinderten- und Seniorenberatung) beantragt
wurde, eröffnet sich eine weitere Möglichkeit. Die mittlerweile stark gestiegene aufsuchende Beratung bei älteren Bürgerinnen und Bürgern, ebenso gestiegene Betreuungsarbeit,
die Ausweitung des Projektes ‚Seniorenbegleiter‘ und ständig steigende Zahlen in der Demenz-, Wohn- und Vorsorgeberatung, bedingt durch die demografische Entwicklung, begründen die dringende Notwendigkeit der erhöhten Personalausstattung in der Abteilung.
Die Personalabteilung hat hierzu für die Vorlage des Stellenplanes im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2017 eine ausführlichere Stellungnahme erhalten. Die Stelle soll
zunächst befristet für ein Jahr eingerichtet werden, da eine langjährige Mitarbeiterin (Vollzeitkraft) ab dem 01.01.2018 in den Ruhestand geht und alsdann die personelle Aufstellung
in der Abteilung insgesamt neu zu bewerten sein wird.
Das Projekt Taschengeldbörse könnte mit dieser Stelle verbunden werden. Zwar würde
hierbei zunächst die prioritär beabsichtigte Unterstützung in der Abteilung hintanstehen
müssen. Vorteilhafterweise aber wäre die Taschengeldbörse in der Abteilung fachkompetent eingegliedert. Wechselseitig könnte die/der neue Mitarbeiter/-in sukzessive eingearbeitet werden sowie von den beiden erfahrenen Mitarbeiterinnen Rat und Unterstützung beim
Aufbau der Taschengeldbörse erfahren.
-2-
Die Verwaltung präferiert die vorstehend beschriebene Alternative II zu Punkt 3. Neben
dem mit der Anbindung an die Seniorenberatung hergestellten fachlichen Zusammenhang
wird eine Implementierung und dauerhafte Betreibung des Projektes Taschengeldbörse
ermöglicht. Separate Projektkosten für einen Personaleinsatz (neben den Kosten für die
ohnehin dringend notwendige zusätzliche 0,5 Stelle im Bereich der Pflege-, Behindertenund Seniorenberatung) entstehen damit nicht.
In Vertretung
(Lüngen)
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