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Beschlussvorlage (Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom 19.05.2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom 19.05.2004) Beschlussvorlage (Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom 19.05.2004) Beschlussvorlage (Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom 19.05.2004)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-215/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 05.04.2005 Bemerkungen: Betreff: Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom 19.05.2004 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom 19. 05.2004 zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In seiner Sitzung vom 18.05.2004 hat der Rat der Stadt Bedburg eine neue Gebührensatzung für die Bäder der Stadt Bedburg beschlossen. Hierbei wurde u.a. der Tarif „Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis“ ausgewiesen. Mit Schreiben vom 17.09.2004 (Anlage 1) bittet nunmehr die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten, von der Formulierung „Schwerbeschädigte“ Abstand zu nehmen. Als Begründung führt sie an, dass unter Schwerbeschädigte nicht die Schwerbehinderten zu verstehen sind, sondern die Personen, die entsprechende Kriegsverletzungen haben. Da nicht ausschließlich dieser Personenkreis angesprochen werden soll, müsste die Formulierung „Schwerbehinderte ab 60 % mit Ausweis“ angewandt werden. Darüber hinaus wurde zur Freibadsaison 2004 ein neuer Tarif, „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind)“ eingeführt. Diese Formulierung hat in der letzten Freibadsaison zu Irritationen geführt, da auch Erwachsene hiernach den günstigen Tarif der Familientageskarte für sich in Anspruch nehmen konnten.(Großeltern, Kinder und Enkelkinder). Das Alter des Kindes ist hierbei unerheblich. Nach Meinung der Stadtvertretung sollten mit der Einführung der Familientageskarte Familien mit Kindern,, und nicht, wie in der letzten Freibadsaison geschehen, Erwachsene bevorteilt werden. Aus diesem Grunde sollte die zur Zeit gültige Formulierung der Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind) durch folgende Formulierung zu ersetzen : „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder noch eine Sekundarschule besucht)“. Die Verwaltung schlägt daher vor, im § 2 der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom 19.05.2004 folgende Änderungen vorzunehmen: 1. Die Worte „Schwerbeschädigte“ werden durch die Worte „Schwerbehinderte“ ersetzt. 2. Der Text „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind)“ wird durch den Text „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder noch eine Sekundarschule besucht)“ ersetzt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Entwurf der Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg ist als Anlage 2 beigefügt. Die Gebührenstruktur bleibt unverändert. 50181 Bedburg, den 23. März 2005 ----------------------------------Franken ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister