Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
20.10.16, 13:25
Aktualisiert
31.10.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 493/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 27.09.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Zierke-Kaiser
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
03.11.2016
zur Kenntnis
Schulausschuss
17.11.2016
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz
Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Das vorgelegte Konzept wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
Der geplante Jugendtreff ist eine Einrichtung der „Offenen Jugendarbeit“, die insbesondere auch
der Integration junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte dienen soll. Handlungsfelder und
Schwerpunkte der Arbeit sind:
interkulturelle Jugendarbeit (Integration)
Beratung und Einzelfallhilfe, Problembewältigung
sportliche und freizeitbezogene Jugendarbeit (Regeneration)
geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit
Jugendkulturarbeit/Jugendkulturveranstaltungen
Bildung (außerschulische, kulturelle, politische)
erzieherischer Jugendschutz
Kooperation mit den Schulen
Zielgruppe:
Die Zielgruppe, die mit den Angeboten des Jugendtreffs erreicht werden soll, sind Jugendliche im
Alter von 12-21 Jahren. Der Schwerpunkt bei der täglichen Arbeit der Einrichtung liegt bei den 1218 jährigen aus Liblar. Die Einrichtung ist jedoch für alle Jugendliche aus Erftstadt zugänglich.
Partizipation
Partizipation ist ein konzeptionelles Essential der Kinder- und Jugendarbeit. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII § 11) verpflichtet die Kinder- und Jugendarbeit ihre Angebote an den
Interessen der Kinder und Jugendlichen zu orientieren und sie von ihnen mitbestimmen und mitgestalten zu lassen. Die pädagogische Praxis muss helfen diese Potentiale zu entfalten. Dies unter
besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe der jungen Flüchtlinge. Eine erste Aufgabe des Quartiersmanagers wird daher sein, die Jugendlichen in die räumliche und inhaltliche Raumgestaltung
einzubeziehen. Vorgesehen ist dies in einem Workshopverfahren, möglichst im Rohbau des neuen
Treffs, mit nicht nur sprachlichen sondern auch graphisch, gestalterischen Formen umzusetzen.
Räumlichkeiten
Entsprechend der oben beschriebenen Aufgabenfelder und orientiert an der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche von ca. 250 m2, ist folgende Aufteilung der Nutzfläche notwendig und sinnvoll:
- Jugendcafé von ca. 80 -100 m2 + Außenfläche für Cafébetrieb im Sommer
- Bandproberaum 20 m2
- 2 Räume für Gruppenarbeit, Workshops etc. mit je 25 m2
- 1 Mädchenraum ca. 25 m2
- 1 Seminarraum ca. 25 m2
- 1 Küche 10 m2
- 1 Büro für 2 Personen 12 m2
- Toiletten
- Nutzung Schulhof für Tischtennis, Basketball etc.
Raumausstattung
Grundsätzlich gilt für die architektonische Gestaltung sowie die Inneneinrichtung, dass Gender-Aspekte insoweit zur Geltung kommen, als dass den Bedürfnissen von Mädchen und
Jungen gleichermaßen entsprochen wird.
Es ist darauf zu achten, dass der Jugendtreff behindertengerecht gebaut und eingerichtet
wird.
Der Bandübungsraum wird mit einer Grundausstattung an Geräten (Schlagzeug und Verstärker) ausgestattet. Die Bandmitglieder bringen ihr eigenes Equipment mit.
Der Jugendtreff sollte so geplant werden, dass sich einzelne Abschnitte unabhängig voneinander
nutzen lassen.
Raumnutzung
Gruppenräume, Seminarraum und Mädchenraum sollen genutzt werden für Bastel- und
Werkangebote, Informations- und Gruppengespräche, geschlechtsspezifische Angebote,
Treffpunkte für einzelne Gruppen, Kreativangebote etc.
Beratungs- und Unterstützungsangebote
kleinere Veranstaltungen
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Einrichtung eines Internetangebots
Ausgehend von der Erfahrung, dass Jugendliche auch Treffmöglichkeiten draußen suchen,
insbesondere wenn die Jugendeinrichtungen geschlossen sind, ist es wünschenswert, das
Außengelände des Jugendtreffs so zu gestalten, dass es von den Jugendlichen als Treff
angenommen und genutzt wird.
Personal
Eine sinnvolle Personalausstattung für ein Haus dieser Größenordnung und dem oben beschriebenen Handlungsauftrag sind:
a) 2 hauptamtliche Vollzeitkräfte (Mann/Frau)
b) Honorarkräfte (1500 Std./Jahr = ca. 15.750 €) für den Freizeitbereich
c) Honorarkräfte für den Beratungs- u. Unterstützungsbereich nach Bedarf
d) Haustechnischer Dienst
Zusätzlich in das Gebäude eingebunden werden, sollen die bereits bestehenden Aufgabenbereiche der Jugendberufs- und Jugendgerichtshilfe.
Öffnungszeiten
Mit dem oben beschriebenen Personalschlüssel wäre eine reguläre Öffnungszeit von
Std./Woche vorstellbar.
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Quartiersbetreuung
Um dem Profil der Förderausschreibung für den investitionsbegleitenden Bereich gerecht zu werden, wurde beim Personal der besondere Fokus auf den Bereich Quartiersbetreuung gelegt.
Die Leitung der Einrichtung übernimmt die Quartiersbetreuung und Gesamtkoordination der Maßnahmen wie Eltern-Kind/Spielgruppenangebote, Absprachen mit der VHS bezüglich u.a. der Integrationskurse und Jugendangebote/-beratung. Weitere Aufgaben sind darüber hinaus die Aufwertung, Verbesserung oder Stabilisierung der Lebensbedingungen im Quartier. Die Aktivierung insbesondere der Jugendlichen sowie der Bewohner zur Beteiligung und Mitwirkung sowie die Vernetzung der unterschiedlichen Interessensgruppen und lokalen Akteure.
Die Stelle ist bewertet nach S 11b und kann bis Ende 2017 über das Förderprogramm refinanziert
werden.
Spiel-/Eltern-Kind Gruppen
In einigen Herkunftsländern geflüchteter Familien sind Kindertageseinrichtungen in dieser Form
nicht sehr weit verbreitet. Das kann zur Folge haben, dass geflüchtete Kinder von ihren Eltern erst
gar nicht in Kitas geschickt werden. Aber auch durch die Erfahrungen auf der Flucht können Familien große Angst davor haben, ihre Kinder anderen Erwachsenen anzuvertrauen. Die Kinder haben
möglicherweise Scheu, sich zeitweise von ihren Eltern zu trennen. Spielgruppen sind ein niederschwelliges, sozialpädagogisches Angebot, in dem bis zu zehn Kinder ab einem Jahr bis zum Eintritt in eine Kindertageseinrichtung betreut werden. Sie ermöglichen Kindern soziale Erfahrungen in
einer festen, überschaubaren und möglichst altersgemischten Gruppe zu machen. Brückenprojekte wie eine Eltern-Kind und eine Spielgruppe sollen Kindern und Eltern vermitteln, was der Besuch
einer Kita bedeutet. Die Eltern sollen die Möglichkeit erhalten während der Betreuung der Kinder
Sprachkurse zu besuchen. Die Brückenangebote sollen eng mit der Flüchtlingsunterkunft in der
Radmacherstraße und den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen in Liblar verknüpft werden und sind als offene Angebote, selbstverständlich auch für Familien ohne unmittelbaren Migrationshintergrund konzipiert. Die Betreuungszeit in der Spielgruppe beträgt in Abgrenzung zur Kindertageseinrichtung maximal drei bis vier Stunden pro Tag, bis zu 15 Stunden in der Woche und
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schließt eine Übermittagsbetreuung aus. Zur Organisation und Betreuung der Angebote ist eine
sozialpädagogische Fachkraft mit S 6 TvÖD SuE notwendig.
Alternativ könnten die Räumlichkeiten für eine Großtagespflegestelle genutzt werden
VHS
Die VHS hat aufgrund des hohen Bedarfs ihr Angebot im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“
kontinuierlich ausgeweitet und im letzten Jahr aufgrund der hohen Flüchtlingszuweisungen verdoppelt. Da die vom Bund und Land geförderten Lehrgänge stundenintensiv sind, braucht die VHS
dringend Räume, in denen diese schulähnlichen Intensivkurse durchgeführt werden können. Das
Haus der Erwachsenenbildung gibt diese Kapazitäten nicht her und es stiftet Unfrieden, wenn das
offene Kursprogramm eingeschränkt wird, um dem Bedarf an Deutschkursen gerecht zu werden.
In Abhängigkeit von den Förderprogrammen, die derzeit neu aufgelegt werden, bietet die Nutzung
der sechs Unterrichtsräume in der ehemaligen Hauptschule die große Chance, neben den Willkommenskursen und allgemeinen Integrationskursen auch spezielle Jugendintegrationskurse anzubieten, Elternintegrationskurse mit einer gleichzeitigen Kinderbetreuung einzurichten, weiterführende, berufsbezogene Sprachkurse zu konzipieren und für lerninteressierte Migranten eine offene
Lernwerkstatt zu betreiben. Die Verzahnung dieser Integrationsarbeit mit der im SIJU vorgesehenen Eltern-Kind-Arbeit, Jugendarbeit und Quartiersbetreuung ist ideal, weil hier Übergänge vorbereitet werden können, Ansprechpartner/innen vorhanden sind und das Lernen und Leben in der
Kommune näher zusammenrücken.
Strukturdaten aus Sicht der Jugendhilfe
Die Bevölkerungszahlen im Stadtteil Liblar bilden sich im Jugendhilfebereich nach Altersgruppen
zusammengefasst wie folgt ab:
Stadtteil
0<3
Liblar
3<6
6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
%-Anteil
bis
Gesamt- der u. 18insge- unter
bevölke- J. an d.
samt
18 Jahrung
Gesamtre
bevölk.
285
41
326
250
32
282
381
43
424
2884 1779
368 189
3252 1968
dt.
ausl.
Liblar
402
35
437
461
38
499
397
45
442
708
134
842
11.409 16%
1.262 15%
12671 16%
(Daten: KDVZ, Stand 01.08.2015)
Im Stadtteil Liblar, der als östlicher Bezirk Erftstadts einen Sozialraum (zusammen mit Bliesheim
und Blessem) bildet, wohnen nahezu ein Viertel (24%) aller unter 18-Jährigen. Liblar ist zudem mit
einem Anteil von 25% der einwohnerstärkste der 14 Stadtteile Erftstadts.
Zurzeit (01.08.2016) leben insgesamt 604 ausländische Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in
Erftstadt. Davon leben 1/3 (31,3%) im Stadtteil Liblar. Bemerkenswert ist zudem der Anstieg der
unter 18-Jährigen Migranten in einem Jahr von 167 (1.8.2015) auf 189 (1.8.2016). Dies bedeutet
eine Steigerung um 13% (= 22).
Anzahl unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Aktueller Zuweisungsschlüssel aktuell 1323 Einwohner = 1 UMA, macht ~ 37 minderjährige Flüchtlinge
Für die infrastrukturelle Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist die Versorgung mit
sozialen, kulturellen sowie Bildungs- bzw. Freizeiteinrichtungen in Wohnortnähe relevant.
Auswirkungen auf die Jugendhilfestruktur
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Kinderbetreuung (0 - 6 Jahre)
Aufgrund von geplanten und ausgewiesenen Baugebieten (235 WE bis 2020) ist der Zuzug junger
Familien für die Jugendhilfe-Infrastruktur in Liblar zu berücksichtigen.
Dies betrifft insbesondere die Betreuungsangebote für unter 3-Jährige, da im Stadtteil Liblar –
auch nach Umsetzung des u3-Ausbauprogrammes – noch 48 Plätze fehlen. Auch für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen zeichnet sich eine Unterversorgung von 14 Plätzen ab. Hier sind weitere Gruppen auf Stadtteilebene notwendig.
Kinder- und Jugendfreizeitbereich (7 - 18 Jahre)
In Liblar wohnen 24% aller unter 18-Jährigen. Mit 1/3 der gesamtstädtischen ausländischen jugendlichen Bevölkerung bis 18 Jahren lebt ein hoher Anteil dieser Kinder und Jugendlichen im
Stadtteil Liblar.
Gemäß Spielflächenplanung II.4 liegen nur 19,5 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden
Spielflächen in diesem Stadtteil. Die Bedarfsdeckung beträgt nur 84,2 Prozent. Insofern besteht
hier eine hohe Priorität zur Schaffung von Spielflächen und Treffpunkten.
In den Stellungnahmen zu den Bebauungsplänen Nr. 160A (Liblar, Am Villehang/ 25.01.2010) und
Nr. 135 (Liblar, Bergstraße/ 15.08.2010) wurde ausführlich erläutert, dass aus Sicht der Jugendhilfe die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen nur ungenügend zur Verfügung stehen und darauf
hingewiesen, dass in folgenden Bereichen in Liblar nach wie vor Versorgungsdefizite bestehen:
Spielflächen, Outdoor-Jugendtreffpunkte
Jugendfreizeiträume (fehlende „Jugendkulturhalle“)
Reduzierung der sozialstrukturellen Belastung
Zum Bebauungsplan Nr. 101A (Liblar, Einkaufszentrum/ 17.01.2011) wurde bereits darauf hingewiesen, dass Liblar einen prioritären Bedarf an Jugendräumen und Outdoor-Jugendtreffpunkten
hat und insofern aus Sicht der Jugendhilfeplanung für wegfallende Jugendtreffpunkte unbedingt
Ersatz zu schaffen ist. Bei dieser Planung entfiel der Outdoor-Jugendtreffpunkt „Jugendplatz hinter
dem Hallenbad“. Da mit der Aufgabe der Musikschule das dortige Jugendcafé ebenfalls wegfiel
und bislang kein adäquater Ausgleich geschaffen werden konnte, wurde das Versorgungsdefizit in
diesem Stadtteil für den Jugendfreizeitbereich seitdem noch verstärkt.
Familienhilfen
Im Verhältnis zu den anderen Stadtteilen hat Liblar eine belastete Sozialstruktur. Es besteht hinsichtlich der Versorgung durch städtische Dienste ein erhöhter Jugendhilfebedarf. Dies trifft im
hohen Maße auch für die Jugendgerichtshilfe zu.
Natürlich hat die aktuelle Flüchtlingssituation auch Einfluss auf alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Stadtteil Liblar, da hier ein Großteil der Flüchtlinge/Asylbewerber*innen
anzutreffen ist: Anfang Dezember 2015 waren insgesamt 171 Flüchtlinge im jugendhilferelevanten
Altersbereich der 0- bis 27-Jährigen im geografischen Einzugsbereich von Liblar (inklusive Radmacherstraße) in städtischen Unterkünften untergebracht. Dies ist ein Anteil von 42% an dieser in
Erftstadt lebenden Altersgruppe (= 411 Asylbewerber*innen).
Die Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen mit einer erhöhten Nachfrage und der Notwendigkeit einer spezifischen Betreuung hat die Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen. Aus fachlicher
Sicht ist u.a. anzustreben, Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien so schnell wie möglich ein Betreuungsangebot zu machen und einen Übergang in ein Regelangebot zu gewährleisten, um eine gesellschaftliche Integration optimaler fördern zu können. Dabei ist die besondere
Situation der Familien mit einem spezifischen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. Eine wohnort-5-
nahe Versorgung ist bei diesen Familien aufgrund eingeschränkter Mobilität besonders zu beachten.
Fazit:
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus Sicht der Jugendhilfe im Stadtteil Liblar die
erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen ungenügend zur Verfügung stehen.
Im Hinblick auf die infrastrukturellen und sozialstrukturellen Gegebenheiten müssen zur Gewährleistung einer ausreichenden und bedarfsgerechten Jugendhilfestruktur zusätzlich geeignete Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung, der Kinder- und Jugendfreizeit sowie der Familienhilfen
und –beratung eingeplant werden.
Diese betreffen insbesondere
-
die Schaffung zusätzlicher Plätze/Einrichtungen zur Kinderbetreuung,
die Schaffung öffentlicher Jugendräume/Treffpunkte/Spielflächen in Wohnortnähe für Kinder, Jugendliche und Familien mit altersadäquater Ausstattung.
sozialräumlich verortete Integrationsangebote mit Beratung und Hilfe
In Vertretung
(Lüngen)
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