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Beschlussvorlage (Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
189 kB
Erstellt
20.10.16, 13:25
Aktualisiert
31.10.16, 18:41
Beschlussvorlage (Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff) Beschlussvorlage (Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff) Beschlussvorlage (Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff) Beschlussvorlage (Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff) Beschlussvorlage (Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff) Beschlussvorlage (Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 493/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 27.09.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Zierke-Kaiser Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.11.2016 zur Kenntnis Schulausschuss 17.11.2016 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Vorstellung des Konzeptes zur Nutzung der Räume in der ehemaligen Carl Schurz Hauptschule - SIJU sozio-interkultureller Jugendtreff Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das vorgelegte Konzept wird zur Kenntnis genommen Begründung: Der geplante Jugendtreff ist eine Einrichtung der „Offenen Jugendarbeit“, die insbesondere auch der Integration junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte dienen soll. Handlungsfelder und Schwerpunkte der Arbeit sind:      interkulturelle Jugendarbeit (Integration) Beratung und Einzelfallhilfe, Problembewältigung sportliche und freizeitbezogene Jugendarbeit (Regeneration) geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit Jugendkulturarbeit/Jugendkulturveranstaltungen    Bildung (außerschulische, kulturelle, politische) erzieherischer Jugendschutz Kooperation mit den Schulen Zielgruppe: Die Zielgruppe, die mit den Angeboten des Jugendtreffs erreicht werden soll, sind Jugendliche im Alter von 12-21 Jahren. Der Schwerpunkt bei der täglichen Arbeit der Einrichtung liegt bei den 1218 jährigen aus Liblar. Die Einrichtung ist jedoch für alle Jugendliche aus Erftstadt zugänglich. Partizipation Partizipation ist ein konzeptionelles Essential der Kinder- und Jugendarbeit. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII § 11) verpflichtet die Kinder- und Jugendarbeit ihre Angebote an den Interessen der Kinder und Jugendlichen zu orientieren und sie von ihnen mitbestimmen und mitgestalten zu lassen. Die pädagogische Praxis muss helfen diese Potentiale zu entfalten. Dies unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe der jungen Flüchtlinge. Eine erste Aufgabe des Quartiersmanagers wird daher sein, die Jugendlichen in die räumliche und inhaltliche Raumgestaltung einzubeziehen. Vorgesehen ist dies in einem Workshopverfahren, möglichst im Rohbau des neuen Treffs, mit nicht nur sprachlichen sondern auch graphisch, gestalterischen Formen umzusetzen. Räumlichkeiten Entsprechend der oben beschriebenen Aufgabenfelder und orientiert an der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche von ca. 250 m2, ist folgende Aufteilung der Nutzfläche notwendig und sinnvoll: - Jugendcafé von ca. 80 -100 m2 + Außenfläche für Cafébetrieb im Sommer - Bandproberaum 20 m2 - 2 Räume für Gruppenarbeit, Workshops etc. mit je 25 m2 - 1 Mädchenraum ca. 25 m2 - 1 Seminarraum ca. 25 m2 - 1 Küche 10 m2 - 1 Büro für 2 Personen 12 m2 - Toiletten - Nutzung Schulhof für Tischtennis, Basketball etc. Raumausstattung    Grundsätzlich gilt für die architektonische Gestaltung sowie die Inneneinrichtung, dass Gender-Aspekte insoweit zur Geltung kommen, als dass den Bedürfnissen von Mädchen und Jungen gleichermaßen entsprochen wird. Es ist darauf zu achten, dass der Jugendtreff behindertengerecht gebaut und eingerichtet wird. Der Bandübungsraum wird mit einer Grundausstattung an Geräten (Schlagzeug und Verstärker) ausgestattet. Die Bandmitglieder bringen ihr eigenes Equipment mit. Der Jugendtreff sollte so geplant werden, dass sich einzelne Abschnitte unabhängig voneinander nutzen lassen. Raumnutzung  Gruppenräume, Seminarraum und Mädchenraum sollen genutzt werden für Bastel- und Werkangebote, Informations- und Gruppengespräche, geschlechtsspezifische Angebote, Treffpunkte für einzelne Gruppen, Kreativangebote etc.  Beratungs- und Unterstützungsangebote  kleinere Veranstaltungen -2-  Einrichtung eines Internetangebots  Ausgehend von der Erfahrung, dass Jugendliche auch Treffmöglichkeiten draußen suchen, insbesondere wenn die Jugendeinrichtungen geschlossen sind, ist es wünschenswert, das Außengelände des Jugendtreffs so zu gestalten, dass es von den Jugendlichen als Treff angenommen und genutzt wird. Personal Eine sinnvolle Personalausstattung für ein Haus dieser Größenordnung und dem oben beschriebenen Handlungsauftrag sind: a) 2 hauptamtliche Vollzeitkräfte (Mann/Frau) b) Honorarkräfte (1500 Std./Jahr = ca. 15.750 €) für den Freizeitbereich c) Honorarkräfte für den Beratungs- u. Unterstützungsbereich nach Bedarf d) Haustechnischer Dienst Zusätzlich in das Gebäude eingebunden werden, sollen die bereits bestehenden Aufgabenbereiche der Jugendberufs- und Jugendgerichtshilfe. Öffnungszeiten Mit dem oben beschriebenen Personalschlüssel wäre eine reguläre Öffnungszeit von Std./Woche vorstellbar. 30 Quartiersbetreuung Um dem Profil der Förderausschreibung für den investitionsbegleitenden Bereich gerecht zu werden, wurde beim Personal der besondere Fokus auf den Bereich Quartiersbetreuung gelegt. Die Leitung der Einrichtung übernimmt die Quartiersbetreuung und Gesamtkoordination der Maßnahmen wie Eltern-Kind/Spielgruppenangebote, Absprachen mit der VHS bezüglich u.a. der Integrationskurse und Jugendangebote/-beratung. Weitere Aufgaben sind darüber hinaus die Aufwertung, Verbesserung oder Stabilisierung der Lebensbedingungen im Quartier. Die Aktivierung insbesondere der Jugendlichen sowie der Bewohner zur Beteiligung und Mitwirkung sowie die Vernetzung der unterschiedlichen Interessensgruppen und lokalen Akteure. Die Stelle ist bewertet nach S 11b und kann bis Ende 2017 über das Förderprogramm refinanziert werden. Spiel-/Eltern-Kind Gruppen In einigen Herkunftsländern geflüchteter Familien sind Kindertageseinrichtungen in dieser Form nicht sehr weit verbreitet. Das kann zur Folge haben, dass geflüchtete Kinder von ihren Eltern erst gar nicht in Kitas geschickt werden. Aber auch durch die Erfahrungen auf der Flucht können Familien große Angst davor haben, ihre Kinder anderen Erwachsenen anzuvertrauen. Die Kinder haben möglicherweise Scheu, sich zeitweise von ihren Eltern zu trennen. Spielgruppen sind ein niederschwelliges, sozialpädagogisches Angebot, in dem bis zu zehn Kinder ab einem Jahr bis zum Eintritt in eine Kindertageseinrichtung betreut werden. Sie ermöglichen Kindern soziale Erfahrungen in einer festen, überschaubaren und möglichst altersgemischten Gruppe zu machen. Brückenprojekte wie eine Eltern-Kind und eine Spielgruppe sollen Kindern und Eltern vermitteln, was der Besuch einer Kita bedeutet. Die Eltern sollen die Möglichkeit erhalten während der Betreuung der Kinder Sprachkurse zu besuchen. Die Brückenangebote sollen eng mit der Flüchtlingsunterkunft in der Radmacherstraße und den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen in Liblar verknüpft werden und sind als offene Angebote, selbstverständlich auch für Familien ohne unmittelbaren Migrationshintergrund konzipiert. Die Betreuungszeit in der Spielgruppe beträgt in Abgrenzung zur Kindertageseinrichtung maximal drei bis vier Stunden pro Tag, bis zu 15 Stunden in der Woche und -3- schließt eine Übermittagsbetreuung aus. Zur Organisation und Betreuung der Angebote ist eine sozialpädagogische Fachkraft mit S 6 TvÖD SuE notwendig. Alternativ könnten die Räumlichkeiten für eine Großtagespflegestelle genutzt werden VHS Die VHS hat aufgrund des hohen Bedarfs ihr Angebot im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ kontinuierlich ausgeweitet und im letzten Jahr aufgrund der hohen Flüchtlingszuweisungen verdoppelt. Da die vom Bund und Land geförderten Lehrgänge stundenintensiv sind, braucht die VHS dringend Räume, in denen diese schulähnlichen Intensivkurse durchgeführt werden können. Das Haus der Erwachsenenbildung gibt diese Kapazitäten nicht her und es stiftet Unfrieden, wenn das offene Kursprogramm eingeschränkt wird, um dem Bedarf an Deutschkursen gerecht zu werden. In Abhängigkeit von den Förderprogrammen, die derzeit neu aufgelegt werden, bietet die Nutzung der sechs Unterrichtsräume in der ehemaligen Hauptschule die große Chance, neben den Willkommenskursen und allgemeinen Integrationskursen auch spezielle Jugendintegrationskurse anzubieten, Elternintegrationskurse mit einer gleichzeitigen Kinderbetreuung einzurichten, weiterführende, berufsbezogene Sprachkurse zu konzipieren und für lerninteressierte Migranten eine offene Lernwerkstatt zu betreiben. Die Verzahnung dieser Integrationsarbeit mit der im SIJU vorgesehenen Eltern-Kind-Arbeit, Jugendarbeit und Quartiersbetreuung ist ideal, weil hier Übergänge vorbereitet werden können, Ansprechpartner/innen vorhanden sind und das Lernen und Leben in der Kommune näher zusammenrücken. Strukturdaten aus Sicht der Jugendhilfe Die Bevölkerungszahlen im Stadtteil Liblar bilden sich im Jugendhilfebereich nach Altersgruppen zusammengefasst wie folgt ab: Stadtteil 0<3 Liblar 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 %-Anteil bis Gesamt- der u. 18insge- unter bevölke- J. an d. samt 18 Jahrung Gesamtre bevölk. 285 41 326 250 32 282 381 43 424 2884 1779 368 189 3252 1968 dt. ausl. Liblar 402 35 437 461 38 499 397 45 442 708 134 842 11.409 16% 1.262 15% 12671 16% (Daten: KDVZ, Stand 01.08.2015) Im Stadtteil Liblar, der als östlicher Bezirk Erftstadts einen Sozialraum (zusammen mit Bliesheim und Blessem) bildet, wohnen nahezu ein Viertel (24%) aller unter 18-Jährigen. Liblar ist zudem mit einem Anteil von 25% der einwohnerstärkste der 14 Stadtteile Erftstadts. Zurzeit (01.08.2016) leben insgesamt 604 ausländische Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Erftstadt. Davon leben 1/3 (31,3%) im Stadtteil Liblar. Bemerkenswert ist zudem der Anstieg der unter 18-Jährigen Migranten in einem Jahr von 167 (1.8.2015) auf 189 (1.8.2016). Dies bedeutet eine Steigerung um 13% (= 22). Anzahl unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aktueller Zuweisungsschlüssel aktuell 1323 Einwohner = 1 UMA, macht ~ 37 minderjährige Flüchtlinge Für die infrastrukturelle Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist die Versorgung mit sozialen, kulturellen sowie Bildungs- bzw. Freizeiteinrichtungen in Wohnortnähe relevant. Auswirkungen auf die Jugendhilfestruktur -4- Kinderbetreuung (0 - 6 Jahre) Aufgrund von geplanten und ausgewiesenen Baugebieten (235 WE bis 2020) ist der Zuzug junger Familien für die Jugendhilfe-Infrastruktur in Liblar zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Betreuungsangebote für unter 3-Jährige, da im Stadtteil Liblar – auch nach Umsetzung des u3-Ausbauprogrammes – noch 48 Plätze fehlen. Auch für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen zeichnet sich eine Unterversorgung von 14 Plätzen ab. Hier sind weitere Gruppen auf Stadtteilebene notwendig. Kinder- und Jugendfreizeitbereich (7 - 18 Jahre) In Liblar wohnen 24% aller unter 18-Jährigen. Mit 1/3 der gesamtstädtischen ausländischen jugendlichen Bevölkerung bis 18 Jahren lebt ein hoher Anteil dieser Kinder und Jugendlichen im Stadtteil Liblar. Gemäß Spielflächenplanung II.4 liegen nur 19,5 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Spielflächen in diesem Stadtteil. Die Bedarfsdeckung beträgt nur 84,2 Prozent. Insofern besteht hier eine hohe Priorität zur Schaffung von Spielflächen und Treffpunkten. In den Stellungnahmen zu den Bebauungsplänen Nr. 160A (Liblar, Am Villehang/ 25.01.2010) und Nr. 135 (Liblar, Bergstraße/ 15.08.2010) wurde ausführlich erläutert, dass aus Sicht der Jugendhilfe die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen nur ungenügend zur Verfügung stehen und darauf hingewiesen, dass in folgenden Bereichen in Liblar nach wie vor Versorgungsdefizite bestehen:  Spielflächen, Outdoor-Jugendtreffpunkte  Jugendfreizeiträume (fehlende „Jugendkulturhalle“)  Reduzierung der sozialstrukturellen Belastung Zum Bebauungsplan Nr. 101A (Liblar, Einkaufszentrum/ 17.01.2011) wurde bereits darauf hingewiesen, dass Liblar einen prioritären Bedarf an Jugendräumen und Outdoor-Jugendtreffpunkten hat und insofern aus Sicht der Jugendhilfeplanung für wegfallende Jugendtreffpunkte unbedingt Ersatz zu schaffen ist. Bei dieser Planung entfiel der Outdoor-Jugendtreffpunkt „Jugendplatz hinter dem Hallenbad“. Da mit der Aufgabe der Musikschule das dortige Jugendcafé ebenfalls wegfiel und bislang kein adäquater Ausgleich geschaffen werden konnte, wurde das Versorgungsdefizit in diesem Stadtteil für den Jugendfreizeitbereich seitdem noch verstärkt. Familienhilfen Im Verhältnis zu den anderen Stadtteilen hat Liblar eine belastete Sozialstruktur. Es besteht hinsichtlich der Versorgung durch städtische Dienste ein erhöhter Jugendhilfebedarf. Dies trifft im hohen Maße auch für die Jugendgerichtshilfe zu. Natürlich hat die aktuelle Flüchtlingssituation auch Einfluss auf alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Stadtteil Liblar, da hier ein Großteil der Flüchtlinge/Asylbewerber*innen anzutreffen ist: Anfang Dezember 2015 waren insgesamt 171 Flüchtlinge im jugendhilferelevanten Altersbereich der 0- bis 27-Jährigen im geografischen Einzugsbereich von Liblar (inklusive Radmacherstraße) in städtischen Unterkünften untergebracht. Dies ist ein Anteil von 42% an dieser in Erftstadt lebenden Altersgruppe (= 411 Asylbewerber*innen). Die Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen mit einer erhöhten Nachfrage und der Notwendigkeit einer spezifischen Betreuung hat die Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen. Aus fachlicher Sicht ist u.a. anzustreben, Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien so schnell wie möglich ein Betreuungsangebot zu machen und einen Übergang in ein Regelangebot zu gewährleisten, um eine gesellschaftliche Integration optimaler fördern zu können. Dabei ist die besondere Situation der Familien mit einem spezifischen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. Eine wohnort-5- nahe Versorgung ist bei diesen Familien aufgrund eingeschränkter Mobilität besonders zu beachten. Fazit: Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus Sicht der Jugendhilfe im Stadtteil Liblar die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen ungenügend zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die infrastrukturellen und sozialstrukturellen Gegebenheiten müssen zur Gewährleistung einer ausreichenden und bedarfsgerechten Jugendhilfestruktur zusätzlich geeignete Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung, der Kinder- und Jugendfreizeit sowie der Familienhilfen und –beratung eingeplant werden. Diese betreffen insbesondere - die Schaffung zusätzlicher Plätze/Einrichtungen zur Kinderbetreuung, die Schaffung öffentlicher Jugendräume/Treffpunkte/Spielflächen in Wohnortnähe für Kinder, Jugendliche und Familien mit altersadäquater Ausstattung. sozialräumlich verortete Integrationsangebote mit Beratung und Hilfe In Vertretung (Lüngen) -6-