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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-215/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-215/2005)

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Inhalt der Datei

WP7-215/2005 Anlage zur Vorlage WP7-215/2005 Anlage 2 -Entwurf- Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S.766), der §§ 4, 6 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2004 (GV. NRW. S. 228) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 19.05.2004 für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beschlossen: Artikel I 1. 2. In § 2 werden die Worte „Schwerbeschädigte“ durch die Worte „Schwerbehinderte“ ersetzt. In § 2 wird der Text „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind“ durch „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder noch eine Sekundarschule besucht“ ersetzt. Artikel II Die Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 19.05.2004 außer Kraft.