Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-215/2005
Anlage zur Vorlage WP7-215/2005
Anlage 2
-Entwurf-
Erste Änderungssatzung
zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg
vom
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 12
des Gesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S.766), der §§ 4, 6 und 20
Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2004 (GV. NRW.
S. 228) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
folgende
Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 19.05.2004 für die
Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beschlossen:
Artikel I
1.
2.
In § 2 werden die Worte „Schwerbeschädigte“ durch die Worte
„Schwerbehinderte“ ersetzt.
In § 2 wird der Text „Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit
mindestens einem eigenen Kind“ durch „Familientageskarte
(mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind, das
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder noch eine
Sekundarschule besucht“ ersetzt.
Artikel II
Die Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Gebührensatzung vom 19.05.2004 außer Kraft.