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Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebs- verordnung NRW (EigVO NRW))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebs-        verordnung NRW (EigVO NRW)) Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebs-        verordnung NRW (EigVO NRW))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 560/2016 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.10.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 10.11.2016 Bemerkungen zur Kenntnis 3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2016 bis 30.09.2016 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten. Die Ergebnisentwicklung Stand 30.09.2016 lässt erwarten, dass der Eigenbetrieb Straßen das aus dem Wirtschaftsplan 2016 sich ergebende Planminus i.H.v. – 2.150.000,- Euro nicht nur einhalten, sondern im Vergleich zur Ergebnisplanung voraussichtlich eine Ergebnisverbesserung erzielen wird. Insofern zeigt sich z.Zt. eine positive Ergebnisentwicklung, die nach derzeitiger Einschätzung im Jahresergebnis 2016 – wie schon in 2015 - eine Planunterschreitung bzw. Ergebnisverbesserung erwarten lässt. Die bisherige Ergebnisentwicklung 2016 und eine rein lineare Fortschreibung der bisherigen Entwicklungen als Prognose für das 4. Quartal 2016 sind in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt. Lineare Fortschreibung birgt im Projektgeschäft des Eigenbetriebes Straßen besondere Schwankungs- u. Prognoserisiken in sich. Bei anhaltender Tendenz und unter günstigen Umständen kann das Planergebnis 2016 realistisch möglicherweise um bis zu ca. 300.000,- Euro unterschritten werden. Die etwaige positive Ergebnisdifferenz zwischen Ergebnisplanung und tatsächlichem Ergebnis könnte wiederrum – wie schon in 2015 – dem Eigenkapital des Eigenbetriebes zugeführt werden. Trotz positivem Ausblick, bleibt aber letztlich die tatsächliche Entwicklung im 4. Quartal 2016 abzuwarten. Auf den Ausführungsstand von Maßnahmen und Projekten wurde zuletzt im 2. Quartalsbericht 2016 eingegangen, so dass unter der Prämisse der diesbezüglich zwei Mal jährlich vorgesehenen Berichtslegung hierauf erst wieder im 4. Quartalsbericht 2016 eingegangen werden soll. Soweit aus der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen vom 21.09.2016 um Klärung und Information zum Sachstand einzelner Maßnahmen hervor gegangen waren, wird hierauf beantwortend in der einschlägigen Niederschrift zur Sitzung vom 21.09.2016 eingegangen. In Vertretung (Hallstein) -2-