Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, Datum 05.06.2003
Vorlagen-Nr.:
63/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Neuregelung der Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen
Leistungen auf dem Gebiet des Sports
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits in der Sitzung des Sportausschusses vom 20.01.2003 wurde über eine Neuregelung der
„Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des
Sports“ beraten. Mit der Sitzungsvorlage wurden Ausfertigungen von Richtlinien verschiedener
Kommunen im Kreis Düren beigefügt. In dieser Sitzung einigte man sich darauf, dass der
Gemeindesportverband Kreuzau unter Beteiligung der ihm angeschlossenen Sportvereine eine
Anpassung der Richtlinien vornehmen solle. Als Grundlage sollte die Richtlinien der Gemeinde
Merzenich dienen, da diese am ehesten auf die Verhältnisse in Kreuzau anzuwenden sind.
Zwischenzeitlich hat der Gemeindesportverband die überarbeiteten Richtlinien vorgelegt. Diese
sind als Anlage beigefügt. Danach sollen in Zukunft keine Sachgeschenke und Urkunden mehr
übergeben werden, sondern je nach Leistung eine Gold-, Silber oder Bronzemedaille. Die
hierdurch entstehenden Kosten können noch nicht beziffert werden, da die Preise für diese
Medaillen noch nicht bekannt sind.
Es wird vorgeschlagen, die aktualisierten Richtlinien schon für die Sportlerehrung 2003
anzuwenden. Die Vereine werden entsprechend durch den Gemeindesportverband informiert.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Vergabe von Medaillen werden die Kosten der Sportlerehrung steigen. Da die
Richtlinien angepasst werden, kann noch nicht gesagt werden, wie viele Medaillen jeweils benötigt
werden. Entsprechende Mittel stehen bei Position 1.550.6611.3 „Förderung des Volkssports“ zur
Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Richtlinien der Gemeinde Kreuzau zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern werden in der
beigefügten Fassung beschlossen“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:_________
Ja:________________
Nein:______________
Enthaltung:_________
-2-
Richtlinien
der Gemeinde Kreuzau zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern in
der vom Sportausschuss am .............. und vom Rat am .............
beschlossenen Fassung
Die Gemeinde Kreuzau zeichnet Sportlerinnen und Sportler aus, die besondere Leistungen
erbracht sowie ehrenamtliche Führungskräfte, die sich in besonderem Maße um den Sport
verdient gemacht haben.
Die Sportlerehrung wird jährlich durchgeführt, und zwar in der Regel im November. Die
Terminabstimmung erfolgt zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeindesportverband.
Als Auszeichnung werden an Einzelsportlerinnen und –sportler die vom Sportausschuss
genehmigten bronzenen und silbernen Medaillen verliehen. Goldmedaillen werden nur für
außergewöhnliche Leistungen im Einzelfall verliehen. Bei Gruppen und Mannschaften wird der
Verein geehrt. Die Mannschaftsmitglieder erhalten eine Urkunde.
Vorschlagsberechtigt
sind
die
Sportvereine
im
Gemeindegebiet
Kreuzau.
Der
Gemeindesportverband prüft anhand der Richtlinien die Vorschläge und legt diese dem
Sportausschuss zur Beschlussfassung vor.
Für die einzureichenden Vorschläge wird durch den Gemeindesportverband eine Meldefrist
festgelegt. Vorschläge, die nach Ablauf der Meldefrist eingehen, bleiben unberücksichtigt. Die
Vorschläge müssen begründet werden.
Ehrung von aktiven Sportlerinnen und Sportlern
6.1
geehrt werden:
6.1.1 Sportlerinnen und Sportler, unabhängig von ihrem Wohnort, die ihre Erfolge
als Starter für einen Kreuzauer Sportverein errungen haben, sowie
6.1.2
Sportlerinnen und Sportler, die in der Gemeinde Kreuzau wohnen, jedoch ihre
Erfolge als Starter für einen auswärtigen Verein errungen haben.
6.2
Als Grundlage für die Ehrungen gelten die von der Gemeinde Kreuzau festgelegten
Richtlinien für die einzelnen Sportarten, die als Anlage beigefügt sind.
Ehrungen von ehrenamtlichen Führungskräften
7.1
Bei der jährlichen Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau kann zur Anerkennung besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Kreuzauer
Sportvereinen eine Ehrenmedaille vergeben werden.
7.2
7.3
7.4
7.5
Mit der Ehrenmedaille wird nur ausgezeichnet, wer seine anzuerkennenden Verdienste in
einem Verein erworben hat, der Mitglied im Gemeindesportverband ist. Der vorschlagende
Verein kann zur jeweiligen Sportlerehrung nur eine Führungskraft für die Verleihung der
Bronzemedaille und eine Führungskraft für die Verleihung der Silbermedaille benennen.
Ausnahmen müssen gesondert beantragt und begründet werden.
Für eine Ehrung können nur Personen vorgeschlagen werden, deren Tätigkeit für den
Verein von entsprechender Bedeutung war und die kein Entgelt für diese Tätigkeit erhalten
haben.
Die Ehrenmedaille wird in Silber und in Bronze verliehen. Sie wird in jedem Jahr
grundsätzlich höchstens an acht amtierende Personen vergeben (je max. 4x Bronze und
4x Silber).
Für die Verleihung der Ehrenmedaille in Bronze müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den
letzten zehn Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein.
Für die Verleihung der Ehrenmedaille in Silber müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den
letzten zwanzig Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein.
Bei kürzeren Abschnitten müssen außergewöhnliche Verdienste benannt werden.
-3-
7.6
Die für die Ehrung maßgebende ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Kreuzauer
Sportvereinen erfolgt sein.
Diese Richtlinien treten am ............... in Kraft.