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Allgemeine Vorlage (Neuregelung der Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des Sports)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuregelung der Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des Sports) Allgemeine Vorlage (Neuregelung der Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des Sports) Allgemeine Vorlage (Neuregelung der Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des Sports)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, Datum 05.06.2003 Vorlagen-Nr.: 63/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 18.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Neuregelung der Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des Sports I. Sach- und Rechtslage: Bereits in der Sitzung des Sportausschusses vom 20.01.2003 wurde über eine Neuregelung der „Rahmenrichtlinien für die Ehrung bzw. Würdigung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des Sports“ beraten. Mit der Sitzungsvorlage wurden Ausfertigungen von Richtlinien verschiedener Kommunen im Kreis Düren beigefügt. In dieser Sitzung einigte man sich darauf, dass der Gemeindesportverband Kreuzau unter Beteiligung der ihm angeschlossenen Sportvereine eine Anpassung der Richtlinien vornehmen solle. Als Grundlage sollte die Richtlinien der Gemeinde Merzenich dienen, da diese am ehesten auf die Verhältnisse in Kreuzau anzuwenden sind. Zwischenzeitlich hat der Gemeindesportverband die überarbeiteten Richtlinien vorgelegt. Diese sind als Anlage beigefügt. Danach sollen in Zukunft keine Sachgeschenke und Urkunden mehr übergeben werden, sondern je nach Leistung eine Gold-, Silber oder Bronzemedaille. Die hierdurch entstehenden Kosten können noch nicht beziffert werden, da die Preise für diese Medaillen noch nicht bekannt sind. Es wird vorgeschlagen, die aktualisierten Richtlinien schon für die Sportlerehrung 2003 anzuwenden. Die Vereine werden entsprechend durch den Gemeindesportverband informiert. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Vergabe von Medaillen werden die Kosten der Sportlerehrung steigen. Da die Richtlinien angepasst werden, kann noch nicht gesagt werden, wie viele Medaillen jeweils benötigt werden. Entsprechende Mittel stehen bei Position 1.550.6611.3 „Förderung des Volkssports“ zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Die Richtlinien der Gemeinde Kreuzau zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern werden in der beigefügten Fassung beschlossen“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig:_________ Ja:________________ Nein:______________ Enthaltung:_________ -2- Richtlinien der Gemeinde Kreuzau zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern in der vom Sportausschuss am .............. und vom Rat am ............. beschlossenen Fassung Die Gemeinde Kreuzau zeichnet Sportlerinnen und Sportler aus, die besondere Leistungen erbracht sowie ehrenamtliche Führungskräfte, die sich in besonderem Maße um den Sport verdient gemacht haben. Die Sportlerehrung wird jährlich durchgeführt, und zwar in der Regel im November. Die Terminabstimmung erfolgt zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeindesportverband. Als Auszeichnung werden an Einzelsportlerinnen und –sportler die vom Sportausschuss genehmigten bronzenen und silbernen Medaillen verliehen. Goldmedaillen werden nur für außergewöhnliche Leistungen im Einzelfall verliehen. Bei Gruppen und Mannschaften wird der Verein geehrt. Die Mannschaftsmitglieder erhalten eine Urkunde. Vorschlagsberechtigt sind die Sportvereine im Gemeindegebiet Kreuzau. Der Gemeindesportverband prüft anhand der Richtlinien die Vorschläge und legt diese dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vor. Für die einzureichenden Vorschläge wird durch den Gemeindesportverband eine Meldefrist festgelegt. Vorschläge, die nach Ablauf der Meldefrist eingehen, bleiben unberücksichtigt. Die Vorschläge müssen begründet werden. Ehrung von aktiven Sportlerinnen und Sportlern 6.1 geehrt werden: 6.1.1 Sportlerinnen und Sportler, unabhängig von ihrem Wohnort, die ihre Erfolge als Starter für einen Kreuzauer Sportverein errungen haben, sowie 6.1.2 Sportlerinnen und Sportler, die in der Gemeinde Kreuzau wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Verein errungen haben. 6.2 Als Grundlage für die Ehrungen gelten die von der Gemeinde Kreuzau festgelegten Richtlinien für die einzelnen Sportarten, die als Anlage beigefügt sind. Ehrungen von ehrenamtlichen Führungskräften 7.1 Bei der jährlichen Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau kann zur Anerkennung besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Kreuzauer Sportvereinen eine Ehrenmedaille vergeben werden. 7.2 7.3 7.4 7.5 Mit der Ehrenmedaille wird nur ausgezeichnet, wer seine anzuerkennenden Verdienste in einem Verein erworben hat, der Mitglied im Gemeindesportverband ist. Der vorschlagende Verein kann zur jeweiligen Sportlerehrung nur eine Führungskraft für die Verleihung der Bronzemedaille und eine Führungskraft für die Verleihung der Silbermedaille benennen. Ausnahmen müssen gesondert beantragt und begründet werden. Für eine Ehrung können nur Personen vorgeschlagen werden, deren Tätigkeit für den Verein von entsprechender Bedeutung war und die kein Entgelt für diese Tätigkeit erhalten haben. Die Ehrenmedaille wird in Silber und in Bronze verliehen. Sie wird in jedem Jahr grundsätzlich höchstens an acht amtierende Personen vergeben (je max. 4x Bronze und 4x Silber). Für die Verleihung der Ehrenmedaille in Bronze müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den letzten zehn Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein. Für die Verleihung der Ehrenmedaille in Silber müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den letzten zwanzig Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein. Bei kürzeren Abschnitten müssen außergewöhnliche Verdienste benannt werden. -3- 7.6 Die für die Ehrung maßgebende ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Kreuzauer Sportvereinen erfolgt sein. Diese Richtlinien treten am ............... in Kraft.