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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Auswirkungen der Überführung von Anlagen an den Erftverband)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 542/2016 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.10.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 15.11.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Darstellung der Auswirkungen der Überführung von Anlagen an den Erftverband Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß §54 LWG NRW obliegt es in NRW den „Sondergesetzlichen Wasserverbänden“ darüber zu befinden, inwieweit sie Abwasseranlagen an die mehr als 500 Einwohner (oder entsprechende Gleichwerte) angeschlossen sind, in ihren Betrieb übernehmen. Der Erftverband hat im Jahr 2011 genau diesen Bescheid zur Übertragung erlassen. Die Stadtwerke sind im Anschluss mit ihrer Weigerung zur Umsetzung vor Gericht gescheitert, so dass im Jahr 2014 mit der Übertragung der Anlagen begonnen wurde. Dabei handelt es sich um einen längeren Prozess, da nicht nur die Anlage selbst in das neue Eigentum übertragen wird, sondern auch das Vermögen, Grundstücke usw. Ferner müssen die Zuständigkeiten neu definiert, und diesbezügliche Schnittstellen gefunden werden. (Ab wo ist bei einer im Netz integrierten Anlage der EV zuständig usw.) Die Anlagen wurden zum Restbuchwert an den Erftverband übergeben. Dieser hat im Gegenzug entsprechende Verbindlichkeiten (Kredite) der Stadtwerke übernommen. Er führt die diesbezüglichen Darlehen mithin weiter. Die sich hieraus ergebenden Kosten für Finanzdienstleistungen sowie alle weiteren Kosten für Betrieb und Unterhaltung, werden über den jährlichen Beitragsbescheid an die Stadtwerke weiterberechnet. Im Regelfall erfolgt dies mit Zuschlägen, da Umlagen für Overheadkosten etc. in Ansatz gebracht werden. Dabei verhält sich jedoch die Übertragung bilanziell für die Stadtwerke neutral. Es werden Vermögen und Schulden in gleicher Höhe abgegeben. Eine zeitliche Differenz zwischen Vermögensabgang und Schuldenübertragung hat es lediglich aus Verfahrensgründen gegeben. Die Betriebsleitung musste der Übertragungsverfügung Folge leisten, hat gleichzeitig jedoch versucht den besten Zeitpunkt zur Übertragung der Darlehen zu finden. Zudem hat eine Bank der Darlehensweitergabe an den Erftverband nicht zugestimmtDie Anlagen wurden bis dato von 1,5 Mitarbeitern der Städtischen Dienste, Fremdfirmen sowie von eigenem Personal betreut. Dieser Betreuungsaufwand hat sich deutlich reduziert, da er nun vom Erftverband übernommen wird. In der Praxis ist ein Mitarbeiter der Städtischen Dienste nunmehr nur noch rd. 2,5 Tage die Woche für die verbliebenen Anlagen im Einsatz. Ferner hat die Zahl der Versickerungsbecken in Neubaugebieten zugenommen und deren Überwachung obliegt ebenfalls dem Mitarbeiter. Vor Übertragung der Anlagen an den Erftverband wurde nur insoweit in diese investiert, als dies für deren ordnungsgemäßen Weiterbetrieb erforderlich war. Niemand wird dem Erftverband unterstellen, dass er die entsprechenden Investitionen in Sanierung etc. nicht genauso mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit durchgeführt hätte, wie es die Stadtwerke getan haben. Als Umlageverband würde er sich aber die diesbezüglichen Kosten eins zu eins bzw. ggflls. mit entsprechenden Zuschlägen über den Beitragsbescheid von den Stadtwerken zurückholen. Es schien der Betriebsleitung daher geboten, intakte Anlagen ohne Sanierungsstau an den Verband zu übergeben. Aktuell ist der Betriebsleitung nicht bekannt, ob es Bestrebungen des Erftverband gibt auf weitere Analgen zuzugreifen. In Vertretung (Hallstein) -2-