Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 542/2016
Az.:
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.10.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
15.11.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Darstellung der Auswirkungen der Überführung von Anlagen an den
Erftverband
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß §54 LWG NRW obliegt es in NRW den „Sondergesetzlichen Wasserverbänden“ darüber
zu befinden, inwieweit sie Abwasseranlagen an die mehr als 500 Einwohner (oder entsprechende
Gleichwerte) angeschlossen sind, in ihren Betrieb übernehmen. Der Erftverband hat im Jahr 2011
genau diesen Bescheid zur Übertragung erlassen. Die Stadtwerke sind im Anschluss mit ihrer
Weigerung zur Umsetzung vor Gericht gescheitert, so dass im Jahr 2014 mit der Übertragung der
Anlagen begonnen wurde. Dabei handelt es sich um einen längeren Prozess, da nicht nur die Anlage selbst in das neue Eigentum übertragen wird, sondern auch das Vermögen, Grundstücke
usw. Ferner müssen die Zuständigkeiten neu definiert, und diesbezügliche Schnittstellen gefunden
werden. (Ab wo ist bei einer im Netz integrierten Anlage der EV zuständig usw.)
Die Anlagen wurden zum Restbuchwert an den Erftverband übergeben. Dieser hat im Gegenzug
entsprechende Verbindlichkeiten (Kredite) der Stadtwerke übernommen. Er führt die diesbezüglichen Darlehen mithin weiter.
Die sich hieraus ergebenden Kosten für Finanzdienstleistungen sowie alle weiteren Kosten
für Betrieb und Unterhaltung, werden über den jährlichen Beitragsbescheid an die Stadtwerke weiterberechnet. Im Regelfall erfolgt dies mit Zuschlägen, da Umlagen für Overheadkosten etc. in Ansatz gebracht werden.
Dabei verhält sich jedoch die Übertragung bilanziell für die Stadtwerke neutral. Es werden Vermögen und Schulden in gleicher Höhe abgegeben.
Eine zeitliche Differenz zwischen Vermögensabgang und Schuldenübertragung hat es lediglich
aus Verfahrensgründen gegeben. Die Betriebsleitung musste der Übertragungsverfügung Folge
leisten, hat gleichzeitig jedoch versucht den besten Zeitpunkt zur Übertragung der Darlehen zu
finden. Zudem hat eine Bank der Darlehensweitergabe an den Erftverband nicht zugestimmtDie Anlagen wurden bis dato von 1,5 Mitarbeitern der Städtischen Dienste, Fremdfirmen sowie von
eigenem Personal betreut. Dieser Betreuungsaufwand hat sich deutlich reduziert, da er nun vom
Erftverband übernommen wird. In der Praxis ist ein Mitarbeiter der Städtischen Dienste nunmehr
nur noch rd. 2,5 Tage die Woche für die verbliebenen Anlagen im Einsatz. Ferner hat die Zahl der
Versickerungsbecken in Neubaugebieten zugenommen und deren Überwachung obliegt ebenfalls
dem Mitarbeiter.
Vor Übertragung der Anlagen an den Erftverband wurde nur insoweit in diese investiert, als dies
für deren ordnungsgemäßen Weiterbetrieb erforderlich war. Niemand wird dem Erftverband unterstellen, dass er die entsprechenden Investitionen in Sanierung etc. nicht genauso mit Blick auf die
Wirtschaftlichkeit durchgeführt hätte, wie es die Stadtwerke getan haben. Als Umlageverband würde er sich aber die diesbezüglichen Kosten eins zu eins bzw. ggflls. mit entsprechenden Zuschlägen über den Beitragsbescheid von den Stadtwerken zurückholen. Es schien der Betriebsleitung
daher geboten, intakte Anlagen ohne Sanierungsstau an den Verband zu übergeben.
Aktuell ist der Betriebsleitung nicht bekannt, ob es Bestrebungen des Erftverband gibt auf weitere
Analgen zuzugreifen.
In Vertretung
(Hallstein)
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