Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Erstellt
04.11.16, 09:29
Aktualisiert
04.11.16, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 566/2016
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 24.10.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
17.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Einrichtung eines englisch- bilingualen Studiengangs am Ville-Gymnasiums Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Einrichtung eines englisch-bilingualen Bildungsgangs ab dem Schuljahr 2017/18 am VilleGymnasium der Stadt Erftstadt wird zugestimmt.
Begründung:
Mit Vorlage des Konzeptes über die Einrichtung eines englisch-bilingualen Bildungsgangs am
23.09.2016, beantragt die Schulkonferenz des Ville-Gymnasiums die Zustimmung zur Einrichtung
dieses Zweiges.
Das Abstimmungsergebnis der Schulkonferenz vom 22.09.2016 war einstimmig.
Das Genehmigungsverfahren für die Einrichtung eines bilingualen Zuges läuft laut Auskunft der
Bezirksregierung wie folgt ab.
Der Antrag der Schule auf Einrichtung eines bilingualen Zuges muss von der Schulkonferenz
mehrheitlich befürwortet sein, anschließend holt die Schule vom Schulträger das Einverständnis
ein. Die Bezirksregierung spricht abschließend nach Prüfung des Antrags die Genehmigung zur
Errichtung des bilingualen Zuges aus.
Für die Einrichtung dieses Bildungsganges entstehen der Stadt Erftstadt grundsätzlich keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass unter
Umständen ein leicht erhöhter Aufwand bei der Beschaffung von Lehrmitteln entstehen kann, da
im bilingualen Zug immer auch originale Unterrichtsmaterialien aus dem Land der Zielsprache eingesetzt werden sollen. Ansonsten sind keine Hintergründe bekannt, die die Finanzen des Schulträgers betreffen.
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es zurzeit nur ein Gymnasium mit bilingual deutsch-spanischem Zug, das
Albert-Schweitzer-Gymnasium in Hürth. Das nächstgelegene Gymnasium mit bilingual deutschenglischem Zug befindet sich mit der Marienschule in Euskirchen.
Bilingualer Unterricht ist Unterricht in zwei Sprachen, in dem Teile des Fachunterrichts (z.B. in
Erdkunde, Geschichte oder Biologie) in der Fremdsprache erteilt werden und die Fremdsprache
zur Arbeitssprache im Sachfachunterricht wird. Bilingualer Unterricht ist ein Erfolgskonzept. Erfahrungsberichte zu den Schulversuchen, weitere vergleichende Studien und die Lernstandserhebungen haben gezeigt, dass bilingualer Unterricht ein besonders effektiver Weg zu hohen fremdsprachlichen, interkulturellen und fachlichen Kompetenzen ist. Auch die Ergebnisse einer im Rahmen eines Europaratsprojektes durchgeführten Befragung von Absolventen bilingualer Züge bestätigen diese Ergebnisse und lassen auf eine hohe Zufriedenheit der beteiligten Jugendlichen und
der Schulen schließen.
In Nordrhein-Westfalen bieten inzwischen mehr als 250 Schulen aller Schulformen des allgemeinbildenden Schulwesens bilinguale Bildungsgänge in den Sprachen Englisch und Französisch an,
aber auch in Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Portugiesisch und vereinzelt Neugriechisch.
Darüber hinaus werden auch außerhalb bilingualer Bildungsgänge zunehmend bilinguale Unterrichtsangebote eingerichtet.
Die Vorteile für die Schule liegen in deren besonderer Profilbildung und einer sichtbaren internationalen Ausrichtung. Das Schulministerium fördert die bilingualen Schulen durch die Zuweisung eines geringen Stellenzuschlags, der über die Bezirksregierungen verwaltet und verteilt wird, ohne
dass es einen Anspruch darauf gibt. Gelegentlich ist zu beobachten, dass Schulen mit bilingualem
Angebot ihren Einzugsbereich erweitern und auch für Schülerinnen und Schüler aus anderen
Kommunen interessant sind.
Bei der Ansiedlung von Betrieben mit internationalem Betätigungsspektrum kann es für fremdsprachige Angestellte dieser Firmen interessant sein, ein bilinguales Unterrichtsangebot vorzufinden.
Absolventinnen und Absolventen von bilingualen Bildungsgängen haben erfahrungsgemäß Vorteile bei der Einstellung, da die zusätzliche Qualifikation anerkannt wird. Darüber hinaus verbessern
sie ihre Sprachkompetenz beträchtlich, da sie die Fremdsprache auch in anderen Kontexten als
Sprachunterricht anwenden müssen.
Zur näheren Begründung wird auf das als Anlage beigefügte Konzept des Ville-Gymnasiums verwiesen.
In Vertretung
(Lüngen)
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