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Antrag (Antrag bzgl. Einforderung belastbarer Zahlen zur Linie 974 vom Rhein-Erft-Kreis, Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmen und Untersuchung zur Gründung eines stadteigenen Verkehrsunternehmens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
08.11.16, 15:00
Antrag (Antrag bzgl. Einforderung belastbarer Zahlen zur Linie 974 vom Rhein-Erft-Kreis, Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmen und Untersuchung zur 
Gründung eines stadteigenen Verkehrsunternehmens) Antrag (Antrag bzgl. Einforderung belastbarer Zahlen zur Linie 974 vom Rhein-Erft-Kreis, Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmen und Untersuchung zur 
Gründung eines stadteigenen Verkehrsunternehmens)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 237/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 28.04.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU- und SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 22.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 07.09.2016 vorberatend Rat 13.09.2016 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 08.11.2016 Betrifft: Antrag bzgl. Einforderung belastbarer Zahlen zur Linie 974 vom Rhein-Erft-Kreis, Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmen und Untersuchung zur Gründung eines stadteigenen Verkehrsunternehmens Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die jetzt in der Umsetzung befindlichen Vorschläge zur Änderung der Linienführung verschiedener Buslinien auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt wurden durch den vom Rhein-Erft-Kreis mit der Bear- beitung des Nahverkehrsplanes beauftragten Gutachter entwickelt. Dabei sind die Anregungen, die die Verwaltung in diesem Zusammenhang vorgetragen hat, weitgehend berücksichtigt worden. Die Stadt Erftstadt hat in diesem Zusammenhang die Planungsgruppe Verkehr, Köln, mit der Prüfung der o.a. Vorschläge beauftragt. Dabei wurde ein Konzept erarbeitet, wie die Maßnahmen ggf. ohne wesentliche Mehrkosten umgesetzt werden können. Der Rhein-Erft-Kreis hat alle Vorschläge der Stadt Erftstadt in den Nahverkehrsplan übernommen. Aufgrund der erforderlichen Abstimmung mit den Nachbarkommunen kann die Umsetzung der Vorschläge nicht einheitlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 erfolgen. Allerdings wurde die Linie 979 (Erp-Lechenich-Liblar-Hürth) bereits im Herbst 2015 an den Bahnhof Erftstadt angebunden. Für die Linie 807 (Euskirchen-Friesheim-Lechenich) ist dies im Dezember 2016 vorgesehen. Derzeit befinde ich mich in Gesprächen mit der Kreisverwaltung, wie die verbleibenden Anregungen (Verkürzung der Fahrzeit auf der Linie 920 durch Entfall der Fahrt über Bliesheim und Verlängerung der Linie 955 von Liblar über Bliesheim nach Lechenich) im Jahr 2017 umgesetzt werden können. Zu den einzelnen Anträgen ergeben sich folgende Anmerkungen: 1. Ich habe den Rhein-Erft-Kreis gebeten, mir alle Informationen zur Linie 974 zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Frage erforderlich sind, ob die Linie gemeinwirtschaftlich oder eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Konzession für diese Linie nur im Einvernehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis auf die Stadt Erftstadt übertragen werden kann. 2. Ein Stadtverkehrsunternehmen Erftstadt kann kurzfristig gegründet werden. Dem Unternehmen werden zunächst die Aufgaben der heutigen Abteilung -082- (Organisation des ÖPNV, Ausbau und Unterhaltung der Bushaltestellen, Mobilitätsmanagement) übertragen. Es sollte eine Unternehmensform gewählt werden, die den Aufwand bei der Gründung minimiert. Zur Nutzung der Vorteile eines steuerlichen Querverbundes sollte das Unternehmen dann später, wie von Herrn Vochsen am 13.04.2016 im AK Mobilität vorgetragen, an die Stadtwerke angegliedert werden. 3. Durch die Gründung eines Stadtverkehrsunternehmens entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten. Auch unter dem Aspekt des demographischen Wandels muss das ÖPNV-Angebot ausgebaut und das Mobilitätsmanagement verstärkt werden. Zur Bewältigung dieser Aufgaben rege ich an, zunächst eine zusätzliche Stelle für einen Verkehrsplaner bzw. einer Verkehrsplanerin zu schaffen. Neben den wachsenden Aufgaben aus dem Bereich ÖPNV sollen auf dieser Stelle auch Querschnittsaufgaben aus der Stadt- und Verkehrsplanung bearbeitet werden. Mit der Einstellung eines entsprechend qualifizierten Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin können zum einen Aufgaben, die bisher vergeben werden mussten, selbst bearbeitet werden. Weiterhin wird die Verwaltung in die Lage versetzt, die Vergabe entsprechender externer Dienstleistungen besser zu planen und die Arbeit der beauftragten Büros qualifiziert zu begleiten. Welche Kosten bei einem weiteren Ausbau des Unternehmens entstehen, z.B. bei Übernahme der Linie 974, und in welchem zeitlichen Rahmen dies möglich sein wird, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Dazu sind die weiteren Verhandlungen mit der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises zu den unter 1. Aufgeworfenen Fragestellungen abzuwarten. In Vertretung (Hallstein) -2-