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Antrag (Anlage 1 Schreiben Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
141 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
08.11.16, 15:00
Aktualisiert
08.11.16, 15:00
Antrag (Anlage 1 Schreiben Rhein-Erft-Kreis) Antrag (Anlage 1 Schreiben Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

v ot /7/1; 20dc P lo Rhein-Erft-Kreis • Der Landrat • 85 • 50124 Be 9 (‚ Rhein-r-rft-KTeiz ""imemilL Der Landrat 85 Amt für öffentlichen Personennahverkehr Stadt Erftstadt Beigeordnete Frau Monika Hallstein Postfach 2565 50359 Erftstadt Datum 4509.2016 C 3-7/2M Mein Zeichen 85. 100 10 14 1105 Auskunft erteilt Herr Schirmer Zimmer NT. Ebene 3 Flur A Zi.27 Telefon 02271 83-4850 Fax -2349 Wirtschaftlichkeit der Linie 974: Ihr Schreiben vom 19.8.2016 E-Mail christian.schirmer@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Sehr geehrte Frau Hallstein, Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, das hier am 29.8.2016 einging. Herr Landrat Michael Kreuzberg hat mich gebeten, Ihr Schreiben zuständigkeitshalber zu beantworten. Bei dieser Gelegenheit nehme auch auf die Schreiben der Stadt Erftstadt vom 9.8.2016 (Herr Dr. Risthaus) und 7.9.2016 (Frau Raduner) Bezug. Ihrem Auskunftsbegehren bezüglich linienbezogener Wirtschaftlichkeitsdaten zur Linie 974 kann ich leider nicht nachkommen: Bekanntlich bereitet der Rhein-Erft-Kreis derzeit die rechtssichere Vergabe seiner ÖPNV-Leistungen ab dem 1.1.2019 vor. Unabhängig von Überlegungen und Beschlüssen- zur Vergabe an die REVG muss aber bis zuletzt die Möglichkeit mit bedacht werden, dass der Rhein-Erft-Kreis notfalls eine wettbewerbliche europaweite Ausschreibung vornehmen muss. In diesem Zusammenhang wäre es für die Position des Aufgabenträgers Rhein-ErftKreis und das kreiseigene Unternehmen REVG schädlich, betriebsinterne Erlöszahlen zu veröffentlichen oder auch nur, sie einzelnen Städten zur Verfügung zu stellen. Eine solche Veröffentlichung könnte Angriffsmöglichkeiten im Rahmen des Vergabeverfahrens erzeugen. Außerdem könnten potenzielle Antra.gssteller für eine eigenwirtschaftliche Liniengenehmigung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen potenziellen Bewerbern erlangen. Bezüglich Ihrer Frage zum AST-Verkehr hat sich die REVG bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Falls hier noch Fragen offen sind, bitte ich Sie kurzfristig um telefonische Kontaktaufnahme. Bezüglich des Schreibens vom 9.8.2016 wurde außerdem eine Stellungnahme zum Vorhaben des Rhein-Erft-Kreises abgegeben, die im Kreisgebiet vorhandenen Verkehre (außer Stadtbusverkehre) als „vorhandenes Netz" E-Post poststelle@rhein-erft-Icreis.epost.de Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 0227183-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 BIC: PBNKDEFF IBAN: DE45 3701 0059 0010 8505 05 Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 BIC: COKSDE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00 Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 02234 1806-0 Der Rhein-Eift-Kreis ist jetzt per E-post erreichbar: poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de Seite 2 von 2 gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ni. 3 lit d PBefG zu werten und damit genehmigungsfähig zu machen. Derzeit ist beabsichtigt, zunächst die Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die geplante Vergabe abzuwarten und den Kreistagsgremien dann, zeitlich abgestimmt auf den Vergabebeschluss, eine entsprechende Vorlage zum „vorhandenen Netz" zu zuleiten. Hierbei wird auch über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangen Stellungnahmen entschieden werden. Ich muss Sie bitten, sich bis dahin noch zu gedulden. Wegen der das Stadtgebiet Erftstadt betreffenden Maßnahmen im NVP 2015-2020 hat die Stadt Erftstadt den Kreis bereits mehrfach angeschrieben, zuletzt mit Datum vom 7.9.2016. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass sich meine Fachverwaltung in vier Abstimmungsrunden mit der Stadt Erftstadt und der REVG sowie teilweiser Hinzuziehung der Stadt Kerpen bzw. des Kreises Euskirchen, in diesem Jahr am 18.1., 14.3. und 15.4.2016 beraten hat. Ausweislich der Protokolle kamen stets einvernehmliche Ergebnisse mit bestimmten Prüfaufträgen zustande. Von Beginn an hat der Rhein-Erft-Kreis dabei betont, dass er bei bestimmten Vorhaben zunächst die Ergebnisse der Fahrgastzählung abwarten wolle, um bestimmte Angebotskürzung en oder -modifizierungen fundiert beurteilen zu können. Nach gegenwärtigem Stand wird eine sorgfältige Auswertung der Fahrgastzählung zum Stichtag 30.9.2016 (diesen setzt die REVG als Abgabefrist für Linienwegsänderungen fest) nicht möglich sein. Das liegt insbesondere auch daran, dass das beauftragte Planungsbüro mitten in der Zählung mehrere hundert neue UMlaufpläne studieren und die Zählereinsätze entsprechend umstellen musste. Diese massive organisatorische Änderung ist auf den durch politische Beschlüsse zustande gekommenen Umzug des Betriebshofs der RVK von Bergheim nach Hürth zurück zu führen. Auf die zeitlichen Abläufe war ich auch bereits in meinen Vorlagen 161/2016 und 188/2016 ausführlich eingegangen. Ich stellte sie der Stadt Erftstadt am 30.8.2016 per E-Mail zur Verfügung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Berthold Rothe Baudezernent