Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
141 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
08.11.16, 15:00
Aktualisiert
08.11.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rhein-Erft-Kreis • Der Landrat • 85 • 50124 Be
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Der Landrat
85 Amt für öffentlichen Personennahverkehr
Stadt Erftstadt
Beigeordnete
Frau Monika Hallstein
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Datum
4509.2016
C
3-7/2M
Mein Zeichen
85.
100
10 14 1105
Auskunft erteilt
Herr Schirmer
Zimmer NT.
Ebene 3 Flur A Zi.27
Telefon
02271 83-4850
Fax
-2349
Wirtschaftlichkeit der Linie 974: Ihr Schreiben vom 19.8.2016
E-Mail
christian.schirmer@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Sehr geehrte Frau Hallstein,
Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, das hier am 29.8.2016 einging. Herr Landrat Michael Kreuzberg hat mich gebeten, Ihr Schreiben zuständigkeitshalber
zu beantworten. Bei dieser Gelegenheit nehme auch auf die Schreiben der
Stadt Erftstadt vom 9.8.2016 (Herr Dr. Risthaus) und 7.9.2016 (Frau Raduner) Bezug.
Ihrem Auskunftsbegehren bezüglich linienbezogener Wirtschaftlichkeitsdaten zur Linie 974 kann ich leider nicht nachkommen:
Bekanntlich bereitet der Rhein-Erft-Kreis derzeit die rechtssichere Vergabe
seiner ÖPNV-Leistungen ab dem 1.1.2019 vor. Unabhängig von Überlegungen und Beschlüssen- zur Vergabe an die REVG muss aber bis zuletzt die
Möglichkeit mit bedacht werden, dass der Rhein-Erft-Kreis notfalls eine
wettbewerbliche europaweite Ausschreibung vornehmen muss. In diesem
Zusammenhang wäre es für die Position des Aufgabenträgers Rhein-ErftKreis und das kreiseigene Unternehmen REVG schädlich, betriebsinterne
Erlöszahlen zu veröffentlichen oder auch nur, sie einzelnen Städten zur Verfügung zu stellen. Eine solche Veröffentlichung könnte Angriffsmöglichkeiten im Rahmen des Vergabeverfahrens erzeugen. Außerdem könnten potenzielle Antra.gssteller für eine eigenwirtschaftliche Liniengenehmigung
einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen potenziellen Bewerbern erlangen.
Bezüglich Ihrer Frage zum AST-Verkehr hat sich die REVG bereits mit Ihnen
in Verbindung gesetzt. Falls hier noch Fragen offen sind, bitte ich Sie kurzfristig um telefonische Kontaktaufnahme.
Bezüglich des Schreibens vom 9.8.2016 wurde außerdem eine Stellungnahme zum Vorhaben des Rhein-Erft-Kreises abgegeben, die im Kreisgebiet
vorhandenen Verkehre (außer Stadtbusverkehre) als „vorhandenes Netz"
E-Post
poststelle@rhein-erft-Icreis.epost.de
Hausadresse
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax 0227183-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft-kreis.de
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle im
Kreishaus Bergheim)
Bankverbindungen
Postbank Köln (BLZ 370 100 50)
Konto: 10 850 505 BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE45 3701 0059 0010 8505 05
Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99)
Konto: 142 001 200 BIC: COKSDE33
IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00
Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.de oder 02234 1806-0
Der Rhein-Eift-Kreis ist jetzt
per E-post erreichbar:
poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de
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gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ni. 3 lit d PBefG zu werten und damit genehmigungsfähig zu machen. Derzeit ist beabsichtigt, zunächst die Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die geplante Vergabe abzuwarten und den Kreistagsgremien dann, zeitlich abgestimmt auf den
Vergabebeschluss, eine entsprechende Vorlage zum „vorhandenen Netz" zu
zuleiten. Hierbei wird auch über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangen Stellungnahmen entschieden werden. Ich muss Sie bitten, sich
bis dahin noch zu gedulden.
Wegen der das Stadtgebiet Erftstadt betreffenden Maßnahmen im NVP
2015-2020 hat die Stadt Erftstadt den Kreis bereits mehrfach angeschrieben, zuletzt mit Datum vom 7.9.2016. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass sich meine Fachverwaltung in vier Abstimmungsrunden mit der
Stadt Erftstadt und der REVG sowie teilweiser Hinzuziehung der Stadt Kerpen bzw. des Kreises Euskirchen, in diesem Jahr am 18.1., 14.3. und
15.4.2016 beraten hat. Ausweislich der Protokolle kamen stets einvernehmliche Ergebnisse mit bestimmten Prüfaufträgen zustande. Von Beginn an
hat der Rhein-Erft-Kreis dabei betont, dass er bei bestimmten Vorhaben
zunächst die Ergebnisse der Fahrgastzählung abwarten wolle, um bestimmte Angebotskürzung en oder -modifizierungen fundiert beurteilen zu können. Nach gegenwärtigem Stand wird eine sorgfältige Auswertung der
Fahrgastzählung zum Stichtag 30.9.2016 (diesen setzt die REVG als Abgabefrist für Linienwegsänderungen fest) nicht möglich sein. Das liegt insbesondere auch daran, dass das beauftragte Planungsbüro mitten in der Zählung
mehrere hundert neue UMlaufpläne studieren und die Zählereinsätze entsprechend umstellen musste. Diese massive organisatorische Änderung ist
auf den durch politische Beschlüsse zustande gekommenen Umzug des
Betriebshofs der RVK von Bergheim nach Hürth zurück zu führen.
Auf die zeitlichen Abläufe war ich auch bereits in meinen Vorlagen
161/2016 und 188/2016 ausführlich eingegangen. Ich stellte sie der Stadt
Erftstadt am 30.8.2016 per E-Mail zur Verfügung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Berthold Rothe
Baudezernent