Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,9 MB
Datum
08.11.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD Fra io im Rat der Stadt Erftstadt
43'
O.
01.4
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
01.5
01.6
50
51
2 8. APR. 2015
61
.62
63
81 65
25. April 2016
237-/7046
Antrag nach GO für den Hauptausschuss
Sehr geehrter
des Rates
Herr Bürgermeister,
mit dem Antrag vom Mai 2015 zur Gründung eines eigenen kommunalen Verkehrsunternehmens,
sollte der Grundstein für einen bürgerfreundlicheren
und
kostenoptimierten
ÖPNV in Erftstadt gelegt werden, der sich an den Bedürfnissen
der Erftstädter Bürger orientiert.
Wir halten an unserem Ziel fest, den ÖPNV in Erftstadt bestmöglich zu optimieren. Wir betrachten das Thema Mobilität als einer der Kernaufgaben unserer
Verwaltung. Ein guter und nachgefragter Personennahverkehr
ist nicht nur von
guter Linienführung sondern von einem überzeugenden Gesamtkonzept abhängig. Wir wollen eine möglichst breite Identifikation
und hohe Frequentierung eines nachfrageorientierten
und barrierefreien ÖPNV. Hierfür ist die Gründung einer eigenen Stadtbusgesellschaft
für uns unabdingbar. Auch unabhängig von der
Aufgabenträgerschaft,
die wir weiterhin anstreben, macht die Konzentration der
ÖPNV-Fragen Sinn.
Auf Grundlage unseres Antrages wurde ein fundiertes und durchdachtes Gesamtkonzept zur Linienführung erarbeitet. Alle Orte sollen an den Bahnhof angebunden sein. Hierzu gehören auch schnelle Verbindungen zu den Bahnhöfen Brühl
und Horrem, die neben dem Bahnhof Erftstadt das gesamte Rheinland miteinander verknüpfen. Die zentralen Ortsteile und Schulstandorte Lechenich und Liblar
können aus allen Ortsteilen schnell und einfach erreicht werden. Wir wollen unser
Konzept, das durch den Rhein-Erft-Kreis zum Fahrplanwechsel im Dezember
2015 leider nur in sehr geringem Maß umgesetzt wurde, verwirklichen. Unser
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Bonner Str. 5 . 50374 Erftstadt
Tel.: 0223575954
. Fax: 02235 688685
E-Mail: fraktion@cdu-erftstadt.de
. www.cdu-erftstadt.de
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Bahnhofstr. 38· 50374 Erftstadt
Tel.: 02235463003
·Fax: 02235463002
E-Mail: mail@spdfraktionerftstadt.de
. www.spdfraktionerftstadt.de
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Gesamtkonzept
ist mit einer Mehrleistung
auch wirtschaftlich.
von gerade einmal 30.000
km im Jahr
Leider kam es jedoch zu Schwierigkeiten
im Abstimmungsprozess
mit dem Kreis
als zuständigen Aufgabenträger.
So wurde unser Konzept, welches die Planungsgesellschaft Verkehr Köln (PGV) im Auftrag der Stadt erstellt hat und eine wesentliche Verbesserung sowie Kostenersparnis
darstellen sollte, nur marginal
umgesetzt. In diesem Zusammenhang
wurde dann zur einvernehmlichen
Mitwirkung an der weiteren ÖPNV-Entwicklung
in Erftstadt ein begleitender Arbeitskreis
ins Leben gerufen. Dieser Arbeitskreis sollte auch über den aktuellen Stand hinsichtlich der möglichen Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft
informiert werden.
Zunächst empfahl die PGV Köln einen formlosen Antrag an den Rhein-Erft-Kreis
(REK) auf Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
für den Ortsverkehr.
Wie
sich herausstellte,
wurde dieser Antrag seitens der städtischen Verwaltung erst
mit erheblicher Verzögerung versandt. Als Reaktion forderte der REK die Stadt
Erftstadt auf, den Antrag zu begründen. Auch hier kam es bei der Antwort zu
zeitlichen Verzögerungen,
die sich uns nicht erschließen. Leider fehlt bis heute
eine Entscheidung des REK über die Übertragung der Aufgabenträgerschaft
an
die Stadt Erftstadt.
Zwischenzeitlich
hatte die PGV Köln untersucht, inwieweit man die ÖPNVAufgabenträgerschaft
und damit den Status des Einvernehmens
in Sachen ÖPNV
auf anderem Wege erreichen kann. Für einen solchen "Umweg" kamen laut Aussage des Gutachters folgende Varianten in Betracht:
1. Die Stadt gründet ein eigenes kommunales Verkehrsunternehmen.
2. Die Stadt und ein Verkehrsunternehmen
gründen ein gemeinsames Verkehrsunternehmen,
über das die Stadt eine Kontrolle, wie über eine eigene
Dienststelle ausübt.
3. Die Stadt erwirbt Anteile an einem bestehenden Verkehrsunternehmen,
dessen andere Anteile von anderen kommunalen Gebietskörperschaften
gehalten werden.
Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Sitzung des Arbeitskreises
Mobilität
vom 13.04.2016 ergeben sich für die CDU- und SPD-Fraktion folgende Konsequenzen:
1. Zur Erlangung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
ist es notwendig, dass Liniengenehmigungen
für eine Buslinie (nicht BürgerBus-, Ast-Verkehre
etc.)
vorliegen. In Erftstadt kommt dafür wohl nur die Linie 974 in Betracht.
2. Die ergänzend beauftragte Rechtsanwalts-j
Steuerberatungskanzlei
Heilmaier & Collegen stellt u.a. dar, dass derzeit wohl keine eigenwirtschaftlichen Linien konzipiert werden können, wobei das vorliegende Zahlenmaterial zur Linie 974 nicht vollständig ist und zu unterschiedlichen
Interpretationen seitens des REK und des Büros PGV führen.
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3. Eigenwirtschaftlichkeit
für Genehmigungsanträge
(eines eigenen Verkehrsunternehmens)
aber erforderlich sei, wenn man eine Liniengenehmigung
ohne Zustimmung
des ÖPNV-Aufgabenträgers
REK beantragen will.
Die aus unserer
Sicht sehr ernüchternde
Konsequenz
lautet:
Bis auf weiteres ist die Stadt Erftstadt in Sachen ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
auf
die Zustimmung
des bestehenden ÖPNV-Aufgabenträgers
REK angewiesen; entweder in Form der beantragten Übertragung oder per Zustimmung
zu einer gemeinwirtschaftlichen
Linie, also der Linie 974.
Wollte man dazu ein eigenes kommunales Verkehrsunternehmen
nutzen, kommt
als Einstieg derzeit nur ein Eigenbetrieb im Gefüge der Stadtwerke in Betracht,
weil
•
ggfs. nur marginale Gründungskosten
anfallen,
•
die genehmigungsrechtlichen
Voraussetzungen
der fachlichen Eignung
und Zuverlässigkeit
für Gebietskörperschaften
per se gegeben sind und
•
verkehrsbezogene
Kosten (einschließlich der Gründungskosten)
nur netto anfallen.
Wenn es sich unter geänderten Rahmenbedingungen
als sinnvoll erweist, kann
ein solcher Eigenbetrieb (jederzeit) in eine andere Gesellschaftsform
überführt
werden.
Die Fraktionen der CDU und der SPD sind weiterhin in hohem Maße daran interessiert, dass ÖPNV-Angebot in Erftstadt selber mit dem Ziel der bedarfsgerechten Optimierung zu gestalten. In der seinerzeit auslösenden Diskussion war deshalb stets die Rede davon, nicht nur über eine Mehr oder Weniger an Busbedienung nachzudenken,
sondern das gesamte Spektrum multimodaler
Mobilität ins
Auge zu fassen.
Beispiele in diesem Zusammenhang
•
•
•
sind:
•
ein Dorfauto,
Car-Sharing-Angebote
der sog. "Mobilist" (jemand im Ehrenamt oder im freiwilligen sozialen
Jahr, der Menschen zu mehr eigenständiger
Mobilität verhilft), gerade
für Flüchtlinge, die den ÖPNV in Erftstadt nutzen wollen, besteht aus
unserer Sicht ein großes Tätigkeitsfeld
eine Schüler-Eltern-Großeltern-Befragung
(zur Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Sachen "Mobilität in Erftstadt"),
eine multimodale
Mobilstation (die zu mehr ökologischer Nahmobilität
motiviert, idealerweise am Bahnhof in Liblar).
In diesen Rahmen gehört auch unser Bestreben um die Aufwertung der
Fahrradabstellanlage
am Bahnhof in Liblar.
Barrierefreie Haltestellen
•
etc.
•
•
•
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Deshalb soll der Rat der Stadt Erftstadt feststellen
und beschließen:
1. Wir halten an unserem entwickelten Linien-Modell fest und fordern
dessen Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2016/2017. Dieses basiert auf
Fahrgastzählungen und intensiven Erörterungen in den Gremien des Rates. Alle Linien in Erftstadt sollen zum Bahnhof geführt werden. Die
schnelle Busanbindung zu den Bahnhöfen Horrem (Achse Köln / Aachen)
und Brühl (Achse Köln / Bonn) ist u.a, auch zur Entlastung des Bahnhofes Erftstadt perspektivisch anzustreben.
2. Die Gründung eines eigenen Verkehrsunternehmens
wird, auch unabhängig von der Übertragung der Aufgabenträgerschaft,
vorgenommen.
Für den Fall einer möglichen Liniengenehmigung durch den Kreis ist die
Stadt Erftstadt damit bestmöglich aufgestellt und umgehend handlungsfähig.
Deshalb beantragen wir:
1. Die Verwaltung wird beauftragt von der REVG bzw. dem Rhein-ErftKreis belastbare Zahlen (Linienweg, Linienführung, Fahrgastzahlen,
Fahrgeldeinnahme, Betriebskosten, etc.) für die Linie 974 einzufordern.
2. Die Stadt Erftstadt gründet ein eigenes kommunales Verkehrsunter~
nehmen, dass künftig für alle Fragen des ÖPNV verantwortlich
ist, auch
unabhängig von der Aufgabenträgerschaft.
3. Aus den genannten Gründen beantragen wir eine Weiterführung und
Konkretisierung der Untersuchung, inwieweit, mit welchem (personellen) Aufwand und mit welchen Kosten ein stadteigenes Verkehrsunternehmen zur Umsetzung unserer Zielsetzung dienlich sein kann, welche
vorbereitenden Schritte notwendig sind und welcher Zeitplan realistisch
ist.
Mit freundlichen
Grüßen
.L
~~
Fraktionsvorsitzender
rnd Bohlen
CDU
Faktionsvorsitzender
SPD