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Antrag (Antrag 237/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,9 MB
Datum
08.11.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
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Inhalt der Datei

CDU Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SPD Fra io im Rat der Stadt Erftstadt 43' O. 01.4 Herrn Bürgermeister Volker Erner Holzdamm 10 50374 Erftstadt 01.5 01.6 50 51 2 8. APR. 2015 61 .62 63 81 65 25. April 2016 237-/7046 Antrag nach GO für den Hauptausschuss Sehr geehrter des Rates Herr Bürgermeister, mit dem Antrag vom Mai 2015 zur Gründung eines eigenen kommunalen Verkehrsunternehmens, sollte der Grundstein für einen bürgerfreundlicheren und kostenoptimierten ÖPNV in Erftstadt gelegt werden, der sich an den Bedürfnissen der Erftstädter Bürger orientiert. Wir halten an unserem Ziel fest, den ÖPNV in Erftstadt bestmöglich zu optimieren. Wir betrachten das Thema Mobilität als einer der Kernaufgaben unserer Verwaltung. Ein guter und nachgefragter Personennahverkehr ist nicht nur von guter Linienführung sondern von einem überzeugenden Gesamtkonzept abhängig. Wir wollen eine möglichst breite Identifikation und hohe Frequentierung eines nachfrageorientierten und barrierefreien ÖPNV. Hierfür ist die Gründung einer eigenen Stadtbusgesellschaft für uns unabdingbar. Auch unabhängig von der Aufgabenträgerschaft, die wir weiterhin anstreben, macht die Konzentration der ÖPNV-Fragen Sinn. Auf Grundlage unseres Antrages wurde ein fundiertes und durchdachtes Gesamtkonzept zur Linienführung erarbeitet. Alle Orte sollen an den Bahnhof angebunden sein. Hierzu gehören auch schnelle Verbindungen zu den Bahnhöfen Brühl und Horrem, die neben dem Bahnhof Erftstadt das gesamte Rheinland miteinander verknüpfen. Die zentralen Ortsteile und Schulstandorte Lechenich und Liblar können aus allen Ortsteilen schnell und einfach erreicht werden. Wir wollen unser Konzept, das durch den Rhein-Erft-Kreis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 leider nur in sehr geringem Maß umgesetzt wurde, verwirklichen. Unser CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Bonner Str. 5 . 50374 Erftstadt Tel.: 0223575954 . Fax: 02235 688685 E-Mail: fraktion@cdu-erftstadt.de . www.cdu-erftstadt.de SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Bahnhofstr. 38· 50374 Erftstadt Tel.: 02235463003 ·Fax: 02235463002 E-Mail: mail@spdfraktionerftstadt.de . www.spdfraktionerftstadt.de - 2 - Gesamtkonzept ist mit einer Mehrleistung auch wirtschaftlich. von gerade einmal 30.000 km im Jahr Leider kam es jedoch zu Schwierigkeiten im Abstimmungsprozess mit dem Kreis als zuständigen Aufgabenträger. So wurde unser Konzept, welches die Planungsgesellschaft Verkehr Köln (PGV) im Auftrag der Stadt erstellt hat und eine wesentliche Verbesserung sowie Kostenersparnis darstellen sollte, nur marginal umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde dann zur einvernehmlichen Mitwirkung an der weiteren ÖPNV-Entwicklung in Erftstadt ein begleitender Arbeitskreis ins Leben gerufen. Dieser Arbeitskreis sollte auch über den aktuellen Stand hinsichtlich der möglichen Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft informiert werden. Zunächst empfahl die PGV Köln einen formlosen Antrag an den Rhein-Erft-Kreis (REK) auf Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr. Wie sich herausstellte, wurde dieser Antrag seitens der städtischen Verwaltung erst mit erheblicher Verzögerung versandt. Als Reaktion forderte der REK die Stadt Erftstadt auf, den Antrag zu begründen. Auch hier kam es bei der Antwort zu zeitlichen Verzögerungen, die sich uns nicht erschließen. Leider fehlt bis heute eine Entscheidung des REK über die Übertragung der Aufgabenträgerschaft an die Stadt Erftstadt. Zwischenzeitlich hatte die PGV Köln untersucht, inwieweit man die ÖPNVAufgabenträgerschaft und damit den Status des Einvernehmens in Sachen ÖPNV auf anderem Wege erreichen kann. Für einen solchen "Umweg" kamen laut Aussage des Gutachters folgende Varianten in Betracht: 1. Die Stadt gründet ein eigenes kommunales Verkehrsunternehmen. 2. Die Stadt und ein Verkehrsunternehmen gründen ein gemeinsames Verkehrsunternehmen, über das die Stadt eine Kontrolle, wie über eine eigene Dienststelle ausübt. 3. Die Stadt erwirbt Anteile an einem bestehenden Verkehrsunternehmen, dessen andere Anteile von anderen kommunalen Gebietskörperschaften gehalten werden. Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Sitzung des Arbeitskreises Mobilität vom 13.04.2016 ergeben sich für die CDU- und SPD-Fraktion folgende Konsequenzen: 1. Zur Erlangung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft ist es notwendig, dass Liniengenehmigungen für eine Buslinie (nicht BürgerBus-, Ast-Verkehre etc.) vorliegen. In Erftstadt kommt dafür wohl nur die Linie 974 in Betracht. 2. Die ergänzend beauftragte Rechtsanwalts-j Steuerberatungskanzlei Heilmaier & Collegen stellt u.a. dar, dass derzeit wohl keine eigenwirtschaftlichen Linien konzipiert werden können, wobei das vorliegende Zahlenmaterial zur Linie 974 nicht vollständig ist und zu unterschiedlichen Interpretationen seitens des REK und des Büros PGV führen. - 3 - 3. Eigenwirtschaftlichkeit für Genehmigungsanträge (eines eigenen Verkehrsunternehmens) aber erforderlich sei, wenn man eine Liniengenehmigung ohne Zustimmung des ÖPNV-Aufgabenträgers REK beantragen will. Die aus unserer Sicht sehr ernüchternde Konsequenz lautet: Bis auf weiteres ist die Stadt Erftstadt in Sachen ÖPNV-Aufgabenträgerschaft auf die Zustimmung des bestehenden ÖPNV-Aufgabenträgers REK angewiesen; entweder in Form der beantragten Übertragung oder per Zustimmung zu einer gemeinwirtschaftlichen Linie, also der Linie 974. Wollte man dazu ein eigenes kommunales Verkehrsunternehmen nutzen, kommt als Einstieg derzeit nur ein Eigenbetrieb im Gefüge der Stadtwerke in Betracht, weil • ggfs. nur marginale Gründungskosten anfallen, • die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit für Gebietskörperschaften per se gegeben sind und • verkehrsbezogene Kosten (einschließlich der Gründungskosten) nur netto anfallen. Wenn es sich unter geänderten Rahmenbedingungen als sinnvoll erweist, kann ein solcher Eigenbetrieb (jederzeit) in eine andere Gesellschaftsform überführt werden. Die Fraktionen der CDU und der SPD sind weiterhin in hohem Maße daran interessiert, dass ÖPNV-Angebot in Erftstadt selber mit dem Ziel der bedarfsgerechten Optimierung zu gestalten. In der seinerzeit auslösenden Diskussion war deshalb stets die Rede davon, nicht nur über eine Mehr oder Weniger an Busbedienung nachzudenken, sondern das gesamte Spektrum multimodaler Mobilität ins Auge zu fassen. Beispiele in diesem Zusammenhang • • • sind: • ein Dorfauto, Car-Sharing-Angebote der sog. "Mobilist" (jemand im Ehrenamt oder im freiwilligen sozialen Jahr, der Menschen zu mehr eigenständiger Mobilität verhilft), gerade für Flüchtlinge, die den ÖPNV in Erftstadt nutzen wollen, besteht aus unserer Sicht ein großes Tätigkeitsfeld eine Schüler-Eltern-Großeltern-Befragung (zur Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Sachen "Mobilität in Erftstadt"), eine multimodale Mobilstation (die zu mehr ökologischer Nahmobilität motiviert, idealerweise am Bahnhof in Liblar). In diesen Rahmen gehört auch unser Bestreben um die Aufwertung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof in Liblar. Barrierefreie Haltestellen • etc. • • • -4 - Deshalb soll der Rat der Stadt Erftstadt feststellen und beschließen: 1. Wir halten an unserem entwickelten Linien-Modell fest und fordern dessen Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2016/2017. Dieses basiert auf Fahrgastzählungen und intensiven Erörterungen in den Gremien des Rates. Alle Linien in Erftstadt sollen zum Bahnhof geführt werden. Die schnelle Busanbindung zu den Bahnhöfen Horrem (Achse Köln / Aachen) und Brühl (Achse Köln / Bonn) ist u.a, auch zur Entlastung des Bahnhofes Erftstadt perspektivisch anzustreben. 2. Die Gründung eines eigenen Verkehrsunternehmens wird, auch unabhängig von der Übertragung der Aufgabenträgerschaft, vorgenommen. Für den Fall einer möglichen Liniengenehmigung durch den Kreis ist die Stadt Erftstadt damit bestmöglich aufgestellt und umgehend handlungsfähig. Deshalb beantragen wir: 1. Die Verwaltung wird beauftragt von der REVG bzw. dem Rhein-ErftKreis belastbare Zahlen (Linienweg, Linienführung, Fahrgastzahlen, Fahrgeldeinnahme, Betriebskosten, etc.) für die Linie 974 einzufordern. 2. Die Stadt Erftstadt gründet ein eigenes kommunales Verkehrsunter~ nehmen, dass künftig für alle Fragen des ÖPNV verantwortlich ist, auch unabhängig von der Aufgabenträgerschaft. 3. Aus den genannten Gründen beantragen wir eine Weiterführung und Konkretisierung der Untersuchung, inwieweit, mit welchem (personellen) Aufwand und mit welchen Kosten ein stadteigenes Verkehrsunternehmen zur Umsetzung unserer Zielsetzung dienlich sein kann, welche vorbereitenden Schritte notwendig sind und welcher Zeitplan realistisch ist. Mit freundlichen Grüßen .L ~~ Fraktionsvorsitzender rnd Bohlen CDU Faktionsvorsitzender SPD