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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 020, E. - Erp, Gladbacher- Straße - West Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 020, E. - Erp, Gladbacher- Straße  - West
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 020, E. - Erp, Gladbacher- Straße  - West
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 579/2016 Az.: 61. 20-20 20.Änd Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 02.11.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 16.11.2016 Bemerkungen vorberatend Flächennutzungsplan-Änderung 020, E. - Erp, Gladbacher- Straße - West Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplan-Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 020, Erftstadt-Erp, Wohnbebauung Gladbacher-Straße -West. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vorzubereiten und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Begründung: Das Plangebiet liegt im Südwesten von Erp und umfasst das ehemalige Allianz-Schulungsheim. Das Gelände wird voraussichtlich bis zum 31.12.2016 als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der Bereich als Dorfgebiet dargestellt. Das Plangebiet soll für den Wohnungsbau entwickelt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussfassung zur A 492/2015 (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes) verwiesen. Die Entwicklung einer Wohnbebauung bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung in einem im FNP als Dorfgebiet dargestellten Bereich verlangt die Änderung des Flächennutzungsplanes. Demnach sind zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eine Wohnnutzung auf diesem Grundstück die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (siehe auch V 570/2016) erforderlich. Beide Planungen können im Parallelverfahren durchgeführt werden. Zunächst wird die Verwaltung die Anpassungsbestätigung nach § 34 Landesplanungsgesetz einholen sowie den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vorbereiten und zusammen mit dem im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 186, E. – Erp, Gladbacher-Straße - West die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchführen. Anlage: • Anlageplan In Vertretung (Hallstein) -2-