Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 579/2016
Az.: 61. 20-20 20.Änd
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 02.11.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
16.11.2016
Bemerkungen
vorberatend
Flächennutzungsplan-Änderung 020, E. - Erp, Gladbacher- Straße - West
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplan-Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 020, Erftstadt-Erp,
Wohnbebauung Gladbacher-Straße -West. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vorzubereiten
und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Begründung:
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Erp und umfasst das ehemalige Allianz-Schulungsheim.
Das Gelände wird voraussichtlich bis zum 31.12.2016 als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der Bereich als Dorfgebiet dargestellt.
Das Plangebiet soll für den Wohnungsbau entwickelt werden. In diesem Zusammenhang wird auf
die Beschlussfassung zur A 492/2015 (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes) verwiesen.
Die Entwicklung einer Wohnbebauung bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung in einem im FNP als Dorfgebiet dargestellten Bereich verlangt die Änderung
des Flächennutzungsplanes. Demnach sind zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eine Wohnnutzung auf diesem Grundstück die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (siehe auch V 570/2016) erforderlich.
Beide Planungen können im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Zunächst wird die Verwaltung die Anpassungsbestätigung nach § 34 Landesplanungsgesetz einholen sowie den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vorbereiten und zusammen mit dem
im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 186, E. – Erp, Gladbacher-Straße - West die
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchführen.
Anlage:
• Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
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