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Allgemeine Vorlage (Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a.) Allgemeine Vorlage (Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a.) Allgemeine Vorlage (Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 20.10.2003 Vorlagen-Nr.: 87/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 04.11.2003 25.11.2003 09.12.2003 TOP: Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a. I. Sach- und Rechtslage: Mit Beschluss des Rates vom 09.07.2003 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, den Bereich der Serviceleistungen an Vereine u.a. Institutionen in gewissem Umfange einzuschränken, damit die freiwerdenden Kapazitäten des gemeindlichen Bauhofes zur indirekten Kosteneinsparung genutzt werden können. Im Rahmen der Förderung des Vereinslebens werden bisher den kultur- und sporttreibenden Vereinen der Gemeinde Kreuzau seit vielen Jahren die gemeindlichen Bühnenteile kostenlos zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für den Möbelverleih aus der Festhalle sowie die Überlassung von gemeindlichen Stellwänden. Durch die auch im Bereich des Bauhofes angespannte Personalsituation führte dies in der Vergangenheit dazu, dass originäre Aufgaben des Bauhofes zumindest zum Teil vernachlässig werden mussten, da der Bühnentransport sowohl zeit- als auch personalaufwendig ist. So musste bisher der Bühnentransport mit 2 Fahrzeugen (Kranwagen und Klein-Lkw) und 3 Mitarbeitern des Bauhofes erfolgen. Wurden mehr als 16 Bühnenteile benötigt, musste mindestens zweimal gefahren werden, da die Kapazität des gemeindlichen Lkw‘s auf 16 Bühnenteile beschränkt ist. Der Stundenaufwand (Arbeitszeit) beträgt hier nach Umfang des Transportes zwischen 1,5 – 4,0 Stunden. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 26,-- € errechnen sich Personalkosten in Höhe von 117,-- bis 312,-- € pro Transportfahrt. Die Kosten der gemeindlichen Fahrzeuge sind mit 10,45 €/Std. (kleiner Lkw = 2,55 €/Std., Lkw mit Greifarm = 7,90 €/Std.) zugrunde zu legen. Insoweit errechnen sich insgesamt Kosten für den Bühnentransport zwischen 127,45 bis 353,80 €/Transportfahrt. Informativ wird mitgeteilt, dass die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes insgesamt über 300 Std. im Jahr 2002 für den Bühnentransport aufwenden mussten, Transportaufwendungen für Tische, Stühle und Stellwände sind noch nicht eingerechnet. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung bereits im Jahr 2000 Überlegungen angestellt, den Transport der Bühnenteile durch den jeweiligen Nutzer selbst durchführen zu lassen. Um dies realisieren zu können, war es erforderlich, den Nutzern einen entsprechend dimensionierten Anhänger zur Verfügung zu stellen, mit dem sich die Bühnenteile (ein Bühnenteil = 56 kg) transportieren lassen. -2Aufgrund fehlender Haushaltmittel zur Anschaffung eines Transportanhängers wurden die Überlegungen zunächst nicht weiter verfolgt. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2003 ist die Verwaltung u.a. beauftragt worden, konkret zu prüfen, wie der Bereich der Serviceleistungen an die Vereine eingeschränkt werden kann. Inzwischen konnte von der Firma Terhorst, Anhängervertrieb, Alpen, ein gebrauchter Kofferanhänger für den Preis von 2.204,-- € angeschafft werden. Aus dem sogenannten „Kulturtageetat 2002“, der sich bekanntlicherweise ausschließlich über Spenden und Sponsoring finanziert hat, waren noch Mittel in Höhe von 960,08 € verfügbar. Es erschien somit vertretbar, den vorgenannten Betrag für den Kauf des Anhängers zu verwenden, sodass ein Betrag in Höhe von 1.243,92 € von der Gemeinde zu tragen war. Der Anhänger ist kapazitär in der Lage, alle Bühnenteile (50 Stck. = 2,8 t.) sowie das Zubehör (Anstelltreppe, Geländer und Ersatzteile) aufzunehmen. Maße des Anhängers: 8,4 m lang incl. Deichsel, 2,5 m breit, mögliche Zuladung: 4,8 t. Aufgrund der technischen Gegebenheiten (Auflaufbremse) ist die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt. In diesem Zusammenhang hat am 07.10.2003 mit einigen Vereinen aus der Gemeinde Kreuzau, die häufig die Bühnenteile ausleihen, ein Gespräch stattgefunden, um die praktischen Auswirkungen der geplanten Neuregelung zu erörtern. Als Variante wurde z.B. die denkbare Übertragung der gemeindlichen Bühnenteile auf die Vereine, die dann in eigener Regie die Bühnenteile weiterverleihen, angesprochen, wobei der Gemeinde ein uneingeschränktes Nutzungsrecht bei eigenen Veranstaltungen (z.B. Kulturtage) eingeräumt werden müsste. Diesbezüglich teilten die anwesenden Vereinsvertreter mit, dass sie aus den Erfahrungen im Bereich der Stadt Düren, die dieses Verfahren praktiziert, nicht für eine solche Regelung seien. Übereinstimmend wurde durch die Vereine ausgesagt, dass der Kofferanhänger, der zentral auf dem Bauhof der Gemeinde Kreuzau positioniert werden sollte, bei Bedarf von den Vereinen selbst geholt und auch wieder zurückgebracht werden könne. Sollte der Anhänger außerhalb der Dienstzeit des Bauhofes benötigt werden, sollte der Bauhof den Anhänger auf den Parkstreifen vor dem Bauhof ziehen, damit der jeweilige Nutzer eine Zugriffsmöglichkeit hat. Die Gebührenbemessung könnte wie folgt aussehen: 1. Keine Gebühr: Bühnenanhänger wird selbst geholt und zurückgebracht, Aufbau wird selbst durchgeführt. 2. Nur Anfahrt zum Veranstaltungsort (1 Mitarbeiter = 25,-- €, Transportfahrzeug = 5,-- € = 30,-- €). 2a. Für den Möbel- bzw. Stellwandtransport errechnet sich eine Transportpauschale von 60,-- € (= 2 Bauhofmitarbeiter à 25,-- € + Transportfahrzeug bzw. Anhänger = 10,-- €). 3. Anfahrt und Aufbau wie bisher (4 Mitarbeiter à 25,-- € = 100,-- € x Anzahl der Stunden + Transportfahrzeug = 10,-- €/Std.). Im Rahmen der konsequenten Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 09.07.2003 sind die vorgenannten Nutzungsentgelte auch von den Schulen für Schulveranstaltungen, von der Gemeinde (z.B. für Kulturtage) und von anderen Organisationen zu fordern. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die zu erwartenden Einnahmen ab dem 01.01.2004 werden auf 2.000,-- € geschätzt. Die freiwerdenden Kapazitäten des Bauhofes ermöglichen Einsparungen in anderen Bereichen. -3III. Beschlussvorschlag: „Für das Ausleihen von Bühnenteilen, Möbeln, Stellwänden etc. wird ab 01.01.2004 folgende Regelung festgesetzt: 1. 2. 3. Keine Gebühr, wenn Bühnenteile, Möbel, Stellwände selbst geholt, aufgebaut und zurückgebracht werden. Für den Hin- und Rücktransport des Anhängers mit Bühnenteilen wird eine Kostenpauschale von 30,-- € je Fahrt erhoben. Beim Möbel- und Stellwandtransport erhöht sich die Pauschale wegen des höheren Personalaufwandes auf 60,-- € je Fahrt. Für den zusätzlichen Auf- und Abbau von Bühnenteilen, Möbeln und Stellwänden wird der tatsächliche Zeitaufwand des Bauhofes zugrundegelegt. Die Stundengebühr je Mitarbeiter beträgt 25,-- €, je Fahrzeug 10,-- €. Die Gebührensätze sind in angemessenen Zeitabständen durch die Verwaltung anzupassen.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________