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Antrag (Antrag bzgl. barrierefreie Haltestelle der Linie 990 Lechenicher Straße / Reylestraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
11.11.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 519/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 10.10.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 08.11.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. barrierefreie Haltestelle der Linie 990 Lechenicher Straße / Reylestraße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Für die Maßnahme „Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen“ erhielt die Stadt Erftstadt vom Nahverkehr Rheinland (NVR) als Fördergeber eine Einplanungsmitteilung mit 90% Förderung für 80 Bushaltestellen im Stadtgebiet.. Die Haltestellen „Herrig Siedlung“ sind im eingereichten Antrag der Gesamtmaßnahme aufgenommen. Zwischenzeitlich verfügt der NVR aufgrund gesetzlicher Unbestimmtheiten bis 2019 nur über geringe Fördermittel. Vor diesem Hintergrund hatte die Verbandsversammlung des NVR den Beschluss gefasst, einen Pauschalbetrag an Fördermittel von 2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Somit besteht für alle Kommunen die eine Einplanungsmitteilung erhalten haben, die Möglichkeit zumindest eine Auswahl von besonders wichtigen Haltestellen barrierefrei umzubauen. Hierzu wurde vom NVR ein Kriterienkatalog erstellt, der für die Auswahl als Entscheidungsgrundlage dient. In Zusammenarbeit mit dem NVR wurden für die Stadt Erftstadt sieben Haltestellen erkannt, welche den Auswahlkriterien entsprechen. Die Haltestellen im Stadtteil Herrig gehören nicht dazu. Sollte ein Umbau vorher gewünscht sein, würde die Stadt Erftstadt auf Fördermittel für diese Haltestellen verzichten. In Vertretung (Hallstein) -2-