Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-166/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 51 12 10
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Auschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales
26.04.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Kindergartensituation in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die seitens des seinerzeitigen Ausschusses für Jugend und Soziales gewünschte
halbjährliche Auswertung - erstellt auf der Basis der seitens der KDVZ übermittelten Daten
- ist dieser Vorlage in der bisherigen Form als Anlage 1 beigefügt und kann bei Bedarf
verwaltungsseitig näher erläutert werden.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Vergleich zur vorherigen Auswertung
keine gravierenden Zuzüge von Kindern im „relevanten“ Alter zu verzeichnen sind. So ist
die Bedarfsdeckungsquote - 95 % der Anspruchskinder zu Beginn eines
Kindergartenjahres und 45 % der hereinwachsenden Kinder mit Anspruch - für das Jahr
2005/ 2006 im Vergleich zum Vorjahr von 782 auf nunmehr 794 Plätze gestiegen; auch für
das Kindergartenjahr 2006/ 2007 erhöht sich nach den derzeit vorliegenden Daten die
errechnete Bedarfsdeckungsquote - gegenüber den Vorjahreszahlen - lediglich geringfügig
von 730 auf nunmehr 736 Plätze. Es verifiziert sich daher die bisher verwaltungsseitig
getätigte These, dass ab dem Kindergartenjahr 2005/ 2006 auch im sogenannten
Kernbereich - Bereich I - die Bedarfsdeckungsquote zu 100 % erreicht wird. Insgesamt
stehen in den Kindergärten im Stadtgebiet Bedburg ab dem 01.08.2005
795 Plätze zur
Verfügung. Die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Hierbei ist bereits die Schließung einer Kindergartengruppe im kath. Kindergarten St.
Martin in Kirchherten - nunmehr 2-zügig - und die zwischenzeitlich beantragte - noch nicht
genehmigte - Umwandlung einer weiteren Kindergartengruppe des o. a. Kindergartens in
eine Tagesstättengruppe - Reduzierung um weitere 5 Plätze - berücksichtigt. Durch die
Schließung/ Umwandlung stehen bzw. stünden im Kindergartenbereich II 30 Plätze
weniger zur Verfügung. Negative Auswirkungen sind damit - basierend auf den zum
01.02.2005 erhobenen Zahlen - nicht einhergehend; selbst unter Berücksichtigung des
reduzierten Platzangebotes wären in diesem Bereich noch freie Kindergartenplätze
vorhanden.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Mitteilung des
Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises die zum 01.08.2005 beabsichtigte Umwandlung der
Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
entscheidungsreif sei, da der Bedarf an Tagesstättenplätzen insgesamt derzeit durch das
Landesjugendamt geprüft werde.
Aufgrund der „pastoralen Überversorgung“ im Seelsorgebereich Bedburg-Land bestehen
seitens des Erzbistums bereits seit längerer Zeit Überlegungen, weitere Schließungen und
Umwandlungen vorzunehmen; diesbezüglich steht - bzw. stand - die Verwaltung bislang
mit den Verantwortlichen in permanentem Kontakt. Ohne jedoch entsprechende offizielle
Information musste die Verwaltung nunmehr Mitte letzter Woche der Tagespresse
entnehmen, dass das Erzbistum offensichtlich beabsichtigt, die Anzahl der kath.
Kindergartengruppen im genannten Seelsorgebereich - drastisch - von zwölf auf vier zu
reduzieren. Nach den der Verwaltung von offizieller Seite noch nicht bestätigten
Informationen sollten lediglich zwei Gruppen im kath. Kindergarten St. Martin in
Kirchherten sowie zwei Gruppen im kath. Kindergarten St. Martinus in Kaster bestehen
bleiben. Die Verwaltung hat unmittelbar nach Kenntnisnahme ein entsprechendes
Schreiben an das Erzbistum gesandt; eine Beantwortung ist bislang noch nicht erfolgt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Sollten sich diese Informationen verifizieren, würden spätestens ab dem Kindergartenjahr
2008/ 2009 im Seelsorgebereich Bedburg-Land sieben weitere Gruppen mit insgesamt
175 Kindergartenplätzen gestrichen; dies entspräche einem Gesamtkontingent von 625
Kindergartenplätzen gegenüber derzeit 795. Wenngleich schon alleine aufgrund des
Zeitfaktors - zu berücksichtigende Geburten vom 01.08.2004 bis 31.07.2005 - die
konkreten Auswirkungen für das Stadtgebiet Bedburg zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ermittelbar sind, ist jedoch aufgrund der derzeit vorhandenen Daten ersichtlich, dass
zumindest bezogen auf das Kindergartenjahr 2007/ 2008 lediglich noch ein Bedarf von
666 Kindergartenplätzen im Gesamtstadtgebiet Bedburg vorhanden sein wird. Dies
entspräche - basierend auf den derzeit ermittelbaren Daten - einer Bedarfsdeckungsquote
von rd. 94 %.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die seitens des Erzbistums
genannte Begründung der `pastoralen Überversorgung´ lediglich als vorgeschoben
bezeichnet werden kann. Wie der als Anlage 3 beigefügten Datei „konfessionsbezogene
Einwohnerabfrage“ zu entnehmen ist, sind im gesamten Stadtgebiet Bedburg 68,52 % der
Bürger katholischen Glaubens. Der Anteil der Katholiken im Kindergartenalter liegt bei
62,18 %; diesem gegenüber steht ein Anteil an kath. Kindergartenplätzen von derzeit
64,85 %, unter Berücksichtigung der avisierten Schließung von sieben weiteren Gruppen
von lediglich 53,6 %.
Auch verweist die Verwaltung bezüglich der „Sparmaßnahmen“ der Kath. Kirche darauf,
dass sämtliche Träger der Kindergärten - auch die kath. Kirche - lediglich maximal 20 %
der Betriebskosten selber tragen. Insgesamt mindestens 80 % der Gesamtkosten
- abhängig von den jeweiligen Trägern erfolgen unterschiedliche Bezuschussungen werden jeweils hälftig vom Landesjugendamt und vom Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises
getragen. Der vollständigkeitshalber weist die Verwaltung darauf hin, dass der Anteil des
Rhein-Erft-Kreises - 40 % der Gesamtkosten - die Stadt Bedburg und die Gemeinde
Elsdorf jeweils zu rd. 50 % über die Jugendamtsumlage refinanzieren. Im Ergebnis
finanziert die Stadt Bedburg - ungeachtet einer zusätzlichen, vertraglich vereinbarten
Förderung des Trägeranteils - jeweils Minimum 20 % der Gesamtkosten eines jeden
Kindergartens im Stadtgebiet. Auch in diesem Bereich ist die Aussage des Erzbistums
nicht nur einseitig sondern schlichtweg als falsch zu bezeichnen.
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------(Gömpel)
Sachbearbeiterin
----------------------------------(Kramer)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister