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Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-166/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 12 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Auschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.04.2005 Bemerkungen: Betreff: Kindergartensituation in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die seitens des seinerzeitigen Ausschusses für Jugend und Soziales gewünschte halbjährliche Auswertung - erstellt auf der Basis der seitens der KDVZ übermittelten Daten - ist dieser Vorlage in der bisherigen Form als Anlage 1 beigefügt und kann bei Bedarf verwaltungsseitig näher erläutert werden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Vergleich zur vorherigen Auswertung keine gravierenden Zuzüge von Kindern im „relevanten“ Alter zu verzeichnen sind. So ist die Bedarfsdeckungsquote - 95 % der Anspruchskinder zu Beginn eines Kindergartenjahres und 45 % der hereinwachsenden Kinder mit Anspruch - für das Jahr 2005/ 2006 im Vergleich zum Vorjahr von 782 auf nunmehr 794 Plätze gestiegen; auch für das Kindergartenjahr 2006/ 2007 erhöht sich nach den derzeit vorliegenden Daten die errechnete Bedarfsdeckungsquote - gegenüber den Vorjahreszahlen - lediglich geringfügig von 730 auf nunmehr 736 Plätze. Es verifiziert sich daher die bisher verwaltungsseitig getätigte These, dass ab dem Kindergartenjahr 2005/ 2006 auch im sogenannten Kernbereich - Bereich I - die Bedarfsdeckungsquote zu 100 % erreicht wird. Insgesamt stehen in den Kindergärten im Stadtgebiet Bedburg ab dem 01.08.2005 795 Plätze zur Verfügung. Die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile ist der Anlage 2 zu entnehmen. Hierbei ist bereits die Schließung einer Kindergartengruppe im kath. Kindergarten St. Martin in Kirchherten - nunmehr 2-zügig - und die zwischenzeitlich beantragte - noch nicht genehmigte - Umwandlung einer weiteren Kindergartengruppe des o. a. Kindergartens in eine Tagesstättengruppe - Reduzierung um weitere 5 Plätze - berücksichtigt. Durch die Schließung/ Umwandlung stehen bzw. stünden im Kindergartenbereich II 30 Plätze weniger zur Verfügung. Negative Auswirkungen sind damit - basierend auf den zum 01.02.2005 erhobenen Zahlen - nicht einhergehend; selbst unter Berücksichtigung des reduzierten Platzangebotes wären in diesem Bereich noch freie Kindergartenplätze vorhanden. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Mitteilung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises die zum 01.08.2005 beabsichtigte Umwandlung der Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsreif sei, da der Bedarf an Tagesstättenplätzen insgesamt derzeit durch das Landesjugendamt geprüft werde. Aufgrund der „pastoralen Überversorgung“ im Seelsorgebereich Bedburg-Land bestehen seitens des Erzbistums bereits seit längerer Zeit Überlegungen, weitere Schließungen und Umwandlungen vorzunehmen; diesbezüglich steht - bzw. stand - die Verwaltung bislang mit den Verantwortlichen in permanentem Kontakt. Ohne jedoch entsprechende offizielle Information musste die Verwaltung nunmehr Mitte letzter Woche der Tagespresse entnehmen, dass das Erzbistum offensichtlich beabsichtigt, die Anzahl der kath. Kindergartengruppen im genannten Seelsorgebereich - drastisch - von zwölf auf vier zu reduzieren. Nach den der Verwaltung von offizieller Seite noch nicht bestätigten Informationen sollten lediglich zwei Gruppen im kath. Kindergarten St. Martin in Kirchherten sowie zwei Gruppen im kath. Kindergarten St. Martinus in Kaster bestehen bleiben. Die Verwaltung hat unmittelbar nach Kenntnisnahme ein entsprechendes Schreiben an das Erzbistum gesandt; eine Beantwortung ist bislang noch nicht erfolgt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Sollten sich diese Informationen verifizieren, würden spätestens ab dem Kindergartenjahr 2008/ 2009 im Seelsorgebereich Bedburg-Land sieben weitere Gruppen mit insgesamt 175 Kindergartenplätzen gestrichen; dies entspräche einem Gesamtkontingent von 625 Kindergartenplätzen gegenüber derzeit 795. Wenngleich schon alleine aufgrund des Zeitfaktors - zu berücksichtigende Geburten vom 01.08.2004 bis 31.07.2005 - die konkreten Auswirkungen für das Stadtgebiet Bedburg zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelbar sind, ist jedoch aufgrund der derzeit vorhandenen Daten ersichtlich, dass zumindest bezogen auf das Kindergartenjahr 2007/ 2008 lediglich noch ein Bedarf von 666 Kindergartenplätzen im Gesamtstadtgebiet Bedburg vorhanden sein wird. Dies entspräche - basierend auf den derzeit ermittelbaren Daten - einer Bedarfsdeckungsquote von rd. 94 %. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die seitens des Erzbistums genannte Begründung der `pastoralen Überversorgung´ lediglich als vorgeschoben bezeichnet werden kann. Wie der als Anlage 3 beigefügten Datei „konfessionsbezogene Einwohnerabfrage“ zu entnehmen ist, sind im gesamten Stadtgebiet Bedburg 68,52 % der Bürger katholischen Glaubens. Der Anteil der Katholiken im Kindergartenalter liegt bei 62,18 %; diesem gegenüber steht ein Anteil an kath. Kindergartenplätzen von derzeit 64,85 %, unter Berücksichtigung der avisierten Schließung von sieben weiteren Gruppen von lediglich 53,6 %. Auch verweist die Verwaltung bezüglich der „Sparmaßnahmen“ der Kath. Kirche darauf, dass sämtliche Träger der Kindergärten - auch die kath. Kirche - lediglich maximal 20 % der Betriebskosten selber tragen. Insgesamt mindestens 80 % der Gesamtkosten - abhängig von den jeweiligen Trägern erfolgen unterschiedliche Bezuschussungen werden jeweils hälftig vom Landesjugendamt und vom Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises getragen. Der vollständigkeitshalber weist die Verwaltung darauf hin, dass der Anteil des Rhein-Erft-Kreises - 40 % der Gesamtkosten - die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf jeweils zu rd. 50 % über die Jugendamtsumlage refinanzieren. Im Ergebnis finanziert die Stadt Bedburg - ungeachtet einer zusätzlichen, vertraglich vereinbarten Förderung des Trägeranteils - jeweils Minimum 20 % der Gesamtkosten eines jeden Kindergartens im Stadtgebiet. Auch in diesem Bereich ist die Aussage des Erzbistums nicht nur einseitig sondern schlichtweg als falsch zu bezeichnen. 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------(Gömpel) Sachbearbeiterin ----------------------------------(Kramer) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister